ungerechte Forderungen???

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
rottweil
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
ungerechte Forderungen???

3 Schwestern und 1 Bruder gab es bisher noch aus einer Familie.
Der Bruder, alleinstehend und krankheitsbedingt in einem Heim
untergebracht, ist verstorben. Er machte noch ein Testament das
bei einem Betreuer des Sozialamtes hinterlegt war. Seine
Platten- und Cd-sammlung wie eine Stereoanlage vermachte er eine
seiner Nichten. Es gibt auch ein Sparbuch über Euro 2.900,--.
Die Schwestern erhielten nun den Bescheid, dass sie für
Bestattung- und Heimkosten aufkommen müßten. Sind die verpflichtet
für die Kosten allgemein und insbesondere wenn die Nichte dieses Erbe annimmt? Es würde die Schwestern auch interessieren wie groß der Zeitraum ist,ein Erbe anzunehmen oder abzulehnen.

Danke für Auskünfte

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46269 Beiträge, 16413x hilfreich)

Vorrangig müssen der Erben für die Bestattungkosten aufkommen. Da auch ein Sparbuch in Höhe von 2.900€ zum Nachlass gehört, sollte das auch möglich sein. Sollte der Nachlass nicht zur Bezahlung der Beerdigungskosten ausreichen, so müssen die Geschwister dafür aufkommen.

Nach meiner Einschätzung sind übrigens hier die Schwestern zu Erben geworden und die Nichte erhält nur die Platten- und CD-Sammlung als Vermächtnis. Jedenfalls geht aus Deiner Frage nicht hervor, an wen das Sparbuch geht.

Das Erbe ist spätestens 6 Wochen nach der Testamentseröffnung automatisch angenommen, wenn es nicht bis dahin ausgeschlagen wurde.

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" "

-- Editiert am 12.05.2011 11:18

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Seh ich auch so, das wäre ein Klassiker um eine Erbschaft auszuschlagen.

Es kommt sonst ganz schön was auf euch zu, Beerdigung, Grabpflege, Grabgebühr und ggf. noch Grabstein.

Ist die Nichte unter 18 ? Dann kann sie das Erbe nicht selbst ausschlagen.

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"Chylla"

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