Meine Schwiegeroma hatte drei Kinder, denen sie je 70000 Euro zur Weitergabe an die Enkel vererbt hat.
Mein Schwiegervater hat zwei Kinder, nämlich meinen Mann und seine Schwester.
Jetzt haben mein Mann (und ich) 20 000 Euro bekommen und die Schwester 50 000 Euro, weil sie sich mit einem Hauskauf übernommen hatte. Es wurde dann gesagt, dass sie uns im Erbfall, also wenn meine Schwiegereltern versterben, die 15000 Euro geben muss.
Klingt ja zunächst gerecht.
Aber, wenn wir die 15000 Euro jetzt schon hätten, auch für einen Hauskredit, dann würden wir für 15000 Euro weniger Zinsen zahlen. Oder wenn wir das Geld anlegen würden, klar im Moment gibt es nicht viel Zinsen.
Nehmen wir mal an, der Erbfall tritt erst in 20 Jahren ein, meine Schwiegereltern sind erst 60. Dann ist das bei unserem Kreditzinssatz von 3,5% ein Schaden von 15000 Euro.
Oder bei einem angenommenen Zinssatz von 3% für eine Geldanlage von 20 Jahren ein entgangener Gewinn von 12000 Euro. Außerdem ist 3% auch in diesen Zeiten niedrig angesetzt, so dass der tatsächliche Schaden viel höher sein dürfte.
Wie würdet ihr reagieren? Oder steht uns dann im Erbfall zu den 15000 Euro ein fiktiv angenommener, bis dahin erwirtschafteter Gewinn zu.
Ach ja, das alles wurde von meinem Schwiegervater einfach so gemacht, ohne Absprache und war von uns so hinzunehmen. Lediglich zur Schwester meines Mannes wurde gesagt, dass sie uns das Geld irgendwann geben soll.
lg
ungerechte Verteilung eines Erbes
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Ihre Intention war, dass es gleich verteilt werden soll und jetzt glaubt mein Schwiegervater er trägt dem Rechnung, dass wir dann eben unsere fehlenden 15 000 Euro bekommen sollen, wenn die Schwester meines Mannes sie zahlen kann, oder eben wenn er und seine Frau sterben.
Schriftlich festgehalten wurde nichts!
lg
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quote:
Ach ja, das alles wurde von meinem Schwiegervater einfach so gemacht, ohne Absprache und war von uns so hinzunehmen. Lediglich zur Schwester meines Mannes wurde gesagt, dass sie uns das Geld irgendwann geben soll.
Das hat ein letzer Wille wohl so an sich!
Wenn ich das richtig verstehe fühle ich mich nur ungerecht behandelt und wurde es gar nicht. Obwohl uns von der Oma 35 000 Euro zugesichert wurden und wir dann neu finanzieren mussten.
--- editiert vom Admin
Alles klar, danke für die Antwort!
Man hätte es also besser regeln müssen.
Dann hat meine Schwägerin eben Glück gehabt.
Streiten tue ich mich nicht. 20 000 sind ja auch schon was. Hatten eben nur aufgrund eine mündlichen Versprechens mit 35000 gerechnet.
Klar, wenn mein Schwiegervater es dann anders verteilt, können wir uns über immerhin 20 000 Euro freuen.
Wollte ich nur wissen!
Danke!
Alles klar, danke für die Antwort!
Man hätte es also besser regeln müssen.
Dann hat meine Schwägerin eben Glück gehabt.
Streiten tue ich mich nicht. 20 000 sind ja auch schon was. Hatten eben nur aufgrund eine mündlichen Versprechens mit 35000 gerechnet.
Klar, wenn mein Schwiegervater es dann anders verteilt, können wir uns über immerhin 20 000 Euro freuen.
Wollte ich nur wissen!
Danke!
--- editiert vom Admin
Ja, ich bin die Schwiegertochter. Mein Mann wundert sich genauso wie ich, aber ich hab halt ins Forum geschrieben und bin juristischer Laie und drücke mich deshalb vielleicht nicht korrekt aus.
lg
Hallo Anna,
war die ganze € 70.000,- Regelung eine mündliche Abmachung oder stand da etwas im Testament der Schwiegeroma?
Ich frage mich nämlich, wieso die Oma ihre Enkel nicht direkt bedacht hat.
Und - nur Interessehalber - haben die Kinder der Oma eigentlich auch etwas geerbt oder gab es nur die € 70.000,-
Zu Lebzeiten der Oma erhielten die Kinder schon jeweils ein Haus, was auch gleichzeitig das Erbe sein sollte.
Jetzt sollten die Enkel dran sein. Jedes Kind sollte daher die 70 000 auf seine Kinder aufteilen.
Kind 1 hatte selbst nur 1 Kind also nur 1 Enkel für die Oma - bekam 70 000
Kind 2 hatte selbst auch nur 1 Kind also nur 1 Enkel für die Oma - bekam 70 000
Kind 3 hatte 2 Kinder also zwei Enkel für die Oma - jeder sollte wenn es nach ihr gegangen wäre 35 000 bekommen
Aber alles nur mündlich! Kein Testament!
Ohne ein Testament oder eine ähnliche Verfügung hat keiner der Enkel einen Rechtsanspruch auf das Geld. Die Kinder waren also nicht einmal verpflichtet, das Geld überhaupt weiterzugeben. Es gehörte zum eigenen Vermögen der Kinder.
Über ihr eigenes Vermögen dürfen die Kinder aber frei verfügen. Sie können es verschenken, an wen sie wollen und wieviel sie wollen. Von diesem Recht haben Deine Eltern im Gegensatz zu den Eltern der anderen Enkel Gebrauch gemacht.
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