Frage ! Jemand ist verstorben der nem Wagen gehörte. jetzt wurde das erbe ausgeschlagen aber wir haben das auto was auf ihm lief einen tag später abgemeldet. was ist nun? man findet nix im internet und die damen machen sich verrückt wie sau. Das erbe ist aber offizell ausgeschlagen. Ist es jetzt doch angenommen? weil dahinter stecken noch nen haufen kohle schulden..
haben es eigentlich nur gemacht damit nicht noch weitere kosten auf uns zukommen, weil jetzt die kFZ Versicherung jährlich und steuer wieder dran wäre.
ungewissheit,... keine ahnung ob richtig oder falsch.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
"Denn durch schlüssiges Verhalten können Sie die Erbschaft annehmen und dadurch an der Ausschlagung gehindert sein. Sie sollten daher das Auto nicht abmelden und sich jedweder Verfügung über Nachlassgegenstände enthalten."
Quelle:https://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-der-Haushaltsaufloesung-bei-Erbausschlagung---f52901.html
hab es ja einen Tag später abgemeldet um diese abbuchungen zu umgehen! Aber das erbe wurde offizel ausgeschlagen und vom gericht kam post !
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Zitat:um diese abbuchungen zu umgehen!
Was interessieren Sie die Abbuchungen, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben?
eigentlich nichts, aber es war ja das gemeinsame geld ! er war allein verdiener für frau und kind.
also soll das nun heißen?
Schlüssiges Verhalten + Ausschlagung widersprechen sich!
-- Editiert von hamburger-1910 am 04.01.2016 19:09
aber wieso schlüssiges verhalten?
Ich habe es doch nur abgemeldet. nicht mehr und nicht weniger. hätte ich es jetzt umgemeldet dann hätte ich ja irgendwo noch verstanden das ich es annehme, aber doch nicht beim abmelden! der wagen steht abgemeldet in der garage nicht wieder neuangemeldet.
Seinen Wagen den er fuhr haben wir auch abgemeldet der wagen jetzt war zwar auf ihn zugelassen fuhr aber immer nur seine frau. und nie hat einer was gesagt das es probleme geben kann....
selbst den ersten wagen haben wir vor der ausschalgung abgemeldet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war derjenige, der den Pkw abgemeldet hat nicht der Halter, sondern der Erblasser war der Halter. Da frage ich mich, wieso die zuständige Behörde die Abmeldung durch den Nichthalter offenbar angenommen hat. Eigentlich hätte eine Abmeldung gar nicht funktionieren dürfen.
Es ist zwar richtig, dass man durch schlüssiges Verhalten ein Erbe annehmen kann. Die Abmeldung des Autos stellt aber kein solches schlüssiges Verhalten dar. Die Abmeldung des Autos ist auch keine Verfügung über einen Nachlassgegenstand.
@Eidechse
Für die Abmeldung muss man nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorlegen. Der Halter muss nicht persönlich erscheinen und auch keine Vollmacht erteilen.
Wichtig ist, dass die Erbschaft nachweislich ausgeschlagen wurde.
Die bloße Abmeldung des KFS kann man als "Geschäftsführung ohne Auftrag" betrachten.
Es hätte allenfalls der jetzige Erbe Schadenersatzansprüche gegen den Abmelder, wenn durch diese Abmeldung irgend ein Schaden entstanden wäre - da man das KFZ aber ja sonst sowieso ummelden müsste, kann ich selbst bei gewünschtem Weiterbetreib keinen Schaden entdecken.
Man nimmt auch kein Erbe an, wenn man die leicht verderblichen Lebensmittel aus der Küche des Erblassers entfernt!
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