ungewissheit,... keine ahnung ob richtig oder falsch.

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431650-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ungewissheit,... keine ahnung ob richtig oder falsch.

Frage ! Jemand ist verstorben der nem Wagen gehörte. jetzt wurde das erbe ausgeschlagen aber wir haben das auto was auf ihm lief einen tag später abgemeldet. was ist nun? man findet nix im internet und die damen machen sich verrückt wie sau. Das erbe ist aber offizell ausgeschlagen. Ist es jetzt doch angenommen? weil dahinter stecken noch nen haufen kohle schulden..
haben es eigentlich nur gemacht damit nicht noch weitere kosten auf uns zukommen, weil jetzt die kFZ Versicherung jährlich und steuer wieder dran wäre.

Testament oder Erbe?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb431650-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hab es ja einen Tag später abgemeldet um diese abbuchungen zu umgehen! Aber das erbe wurde offizel ausgeschlagen und vom gericht kam post !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
um diese abbuchungen zu umgehen!


Was interessieren Sie die Abbuchungen, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb431650-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

eigentlich nichts, aber es war ja das gemeinsame geld ! er war allein verdiener für frau und kind.
also soll das nun heißen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Schlüssiges Verhalten + Ausschlagung widersprechen sich!

-- Editiert von hamburger-1910 am 04.01.2016 19:09

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb431650-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wieso schlüssiges verhalten?
Ich habe es doch nur abgemeldet. nicht mehr und nicht weniger. hätte ich es jetzt umgemeldet dann hätte ich ja irgendwo noch verstanden das ich es annehme, aber doch nicht beim abmelden! der wagen steht abgemeldet in der garage nicht wieder neuangemeldet.
Seinen Wagen den er fuhr haben wir auch abgemeldet der wagen jetzt war zwar auf ihn zugelassen fuhr aber immer nur seine frau. und nie hat einer was gesagt das es probleme geben kann....
selbst den ersten wagen haben wir vor der ausschalgung abgemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, war derjenige, der den Pkw abgemeldet hat nicht der Halter, sondern der Erblasser war der Halter. Da frage ich mich, wieso die zuständige Behörde die Abmeldung durch den Nichthalter offenbar angenommen hat. Eigentlich hätte eine Abmeldung gar nicht funktionieren dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist zwar richtig, dass man durch schlüssiges Verhalten ein Erbe annehmen kann. Die Abmeldung des Autos stellt aber kein solches schlüssiges Verhalten dar. Die Abmeldung des Autos ist auch keine Verfügung über einen Nachlassgegenstand.

@Eidechse
Für die Abmeldung muss man nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorlegen. Der Halter muss nicht persönlich erscheinen und auch keine Vollmacht erteilen.

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wichtig ist, dass die Erbschaft nachweislich ausgeschlagen wurde.
Die bloße Abmeldung des KFS kann man als "Geschäftsführung ohne Auftrag" betrachten.
Es hätte allenfalls der jetzige Erbe Schadenersatzansprüche gegen den Abmelder, wenn durch diese Abmeldung irgend ein Schaden entstanden wäre - da man das KFZ aber ja sonst sowieso ummelden müsste, kann ich selbst bei gewünschtem Weiterbetreib keinen Schaden entdecken.

Man nimmt auch kein Erbe an, wenn man die leicht verderblichen Lebensmittel aus der Küche des Erblassers entfernt!

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