vater in australien verstorben

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
gruber30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vater in australien verstorben

Ich habe am 22.7.2015 von meinem mir nicht persönlich bekannten Halbbruder die schriftliche Nachricht vom Ableben meines (unseres) Vaters, am 13.2.2015 erhalten.
****** schreibt in einem "normalen" Brief -ohne Stempel ,daß er befugt ist, mir mitzuteilen..... das mein (unser) Vater zum Zeitpunkt seines Todes insolvent war.
Ich wurde von den Behörden nicht informiert, ****** Brief, war für mich mehr als ein Faustschlag.

Da ich im kommenden Frühjahr meinen Vater wieder besuchen wollte, trifft es mich sehr hart, daß ich nicht Abschied nehmen konnte.
In 24 Stunden wär es möglich gewesen bei ihm zu sein. Da ich durche meine persönliche Suche meinen Vater erst 2003 wieder "kennenlernte" und darüber sehr froh bin.
****** Schreiben knapp 5 Monaten spät nach dem Tod, hab ich so kaltherzig empfunden und trotzdem irritiert mich dieses Schreiben. Das Gefühl, daß da etwas im Busch ist.
Wie und wo kann ich mich informieren,ist es besser mit einem deutschsprachigen australischen Anwalt,oder ohne Anwalt .
Mit welchen Kosten muß ich rechnen?
Falls mein Schreiben verwirrend ist- ich bin es zur Zeit auch-, da ich nicht weis- wo und wie und ob ich überhaupt beginnen soll...
Mit hoffnungsvollen Grüßen
PS.: Ich und mein Bruder sind aus der 1. Ehe
****** aus der 2. (bestehenden)Ehe



-- Editier von gruber30 am 10.08.2015 20:45

-- Editiert von Moderator am 10.08.2015 22:19

-- Thema wurde verschoben am 10.08.2015 22:19

-- Editiert von Moderator am 11.08.2015 16:26

-- Thema wurde verschoben am 11.08.2015 16:26

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Das Gefühl, daß da etwas im Busch ist.


Na irgendwer wird die Bestattungskosten schon übernehmen müssen, wenn man nicht will, daß der Verstorbene "irgendwo" "irgendwie" bestattet wird. (Vielleicht will man ja auch Überführung in die Heimat etc.)

Die Frage ist erst mal, was *du* willst. Wenn es erst mal nur um die Bestätigung des Todes geht, kannst du dich IMO an die dortige deutsche Botschaft wenden.

Zitat:
aus der 2. (bestehenden)Ehe


... oder vielleicht an die mutmaßliche Witwe?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38346 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Botschaften haben normalerweise Listen von auch deutsch sprechenden Anwälten, die fair abrechnen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na irgendwer wird die Bestattungskosten schon übernehmen müssen, wenn man nicht will, daß der Verstorbene "irgendwo" "irgendwie" bestattet wird. (Vielleicht will man ja auch Überführung in die Heimat etc.) Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der vor 6 Monaten Verstorbene noch nicht bestattet ist, würde ich sagen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7997 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde von den Behörden nicht informiert

Es gibt keine Verpflichtung der Behörden hierzu.
Zitat:
Wie und wo kann ich mich informieren...

Du kannst Dich zunächst beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) erkundigen.


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

@CrunCC1
Der Vater ist in Australien verstorben und somit gilt australisches Recht.

Ob australische Behörden nach australischem Recht verpflichtet gewesen wären, Dich zu informieren, ist mir nicht bekannt. Ein deutsches Nachlassgericht wird da kaum weiter helfen können.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7997 Beiträge, 4497x hilfreich)

@hh
ups... da hast Du natürlich recht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.685 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen