vererbt Ehefrau halbes oder ganzes Haus?

13. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anna-In
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)
vererbt Ehefrau halbes oder ganzes Haus?


Also die Situation ist folgende:

Die Ehefrau stirbt ohne Testament´und hinterlässt einen Ehemann und keine Kinder. Es gibt aber Erben 2. oder 3. Ordnung.

Der Ehemann stirbt kurz darauf und bestimmt im Testament einen alleinigen Erben. Es gibt bei Ihm Erben 2. Ordnung.

Was genau erbt jetzt der alleinig bestimmte Erbe?

Was muss er tun um das Erbe übertragen zu bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe!


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"Anna"

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zunächst einmal kommt es darauf an, wie die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch waren.

Wenn ich vom häufigsten Fall ausgehe, dass beide Ehegatten je zur Hälfte eingetragen waren, dann ergibt sich folgendes Bild:

Es tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod der Ehefrau ein. Wenn Erben 2. Ordnung vorhanden dann erbt der Ehemann 75% und die Erben 2.Ordnung zusammen 25% allerdings nicht zwingend zu gleichen Teilen. Die Erben 3. Ordnung bekommen nichts.

Nach dem Tod seiner Ehefrau ist der Mann also im Besitz von 87,5% des Hauses. Nach seinem Tod geht dieser Anteil an den im Testament bestimmten Erben. Die Erben 2. Ordnung erhalten nichts, da sie enterbt worden sind und auch keinen Pflichtteilsanspruch haben. Eine Ausnahme würden nur die Eltern bilden, von denen ich jetzt einmal annehme, dass sie bereits vorher verstorben sind.

Zur Übertragung seines Anteils muss der Erbe einen Antrag auf einen Erbschein beim Nachlassgericht stellen.

Wenn das Haus laut Grundbuch im Alleineigentum nur eines Ehegatten eingetragen war, dann ergeben sich andere Ergebnisse.

-- Editiert von hh am 13.06.2006 15:55:14

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#2
 Von 
Anna-In
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.

Es waren beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen somit trifft die AW zu.

Viele Grüsse Anna

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"Anna"

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#3
 Von 
Anna-In
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

jetzt muss ich leider doch noch weiterfragen:

die anderen Erben 2. Ordnung haben nun einen Anspruch auf 12,5% des Hauses.

die 12,5 % teilen sich wieder in zwei Stämme. Bei dem einen Stamm sind die Personen bekannt die gegen Auszahlung eine Verzichtserklärung abgeben würden.

Der zweite Stamm kam zustande weil jemand gehört hat dass es da noch eine Halbschwester gibt und das dem Rechtspfleger erzählt hat. Wir haben auch einen Namen und eine Adresse in Polen bekommen. Das Gericht hat auch dorthin geschrieben aber es meldet sich keiner.

Meine Frage: gibt es hier irgendwelche Fristen, oder kann sich das unendlich lange hinziehen bis das geklärt wird?

Das Haus ist sehr alt und der Haupterbe würde es gern komplett renovieren und selbst bewohnen - allerdings würde das den Wert der Immobilie erheblich steigern und es besteht die Sorge dass dann diese Leute doch noch Ansprüche geltend machen die dann mgl. weise höher wären als jetzt.

-Für einfache oder auch kreative Lösungen immer dankbar!-

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"Anna"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Leider gibt es da keine Fristen.

Daher sollte mit Nachdruck geklärt werden, ob es diese Halbschwester (der Frau) tatsächlich gibt. Das muss man dann möglicherweise in die eigene Hand nehmen.

Gegebenenfalls muss ein Anwalt oder Notar hinzugezogen werden, der sich mit so einer Situation auskennt.

Eine Verzichtserklärung kann übrigens nicht abgegeben werden. Man kann das Erbe ausschlagen, was sich hier jedoch nicht anbietet, da der entsprechende Anteil dann an den unbekannten Stamm gehen würde.

Alternativ kann der entsprechende Anteil per Schenkung (oder Kauf) übertragen werden. Da es sich um eine Immobilie handelt, muss der Übertragungsvertrag notariell beurkundet werden. Der sowieso notwendige Notar kann dann evtl. auch bei dem Problem mit dem unbekannten Stamm helfen.

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#5
 Von 
Anna-In
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort.
Ich hatte da ich es nicht zu kompliziert machen wollte nicht erwähnt dass:
der Haupterbe zugleich erbberechtigt in dem einen Stamm ist bei dem alles klar ist.

Also: Bruder der Verstorbenen ist selbst bereits verstorben und hinterlässt 5 Kinder:
einen Sohn (Alleinerbe des Ehemannes; der mit den 87,5%) und vier Töchter. Wenn die vier Mädels nun das Erbe ausschlagen, erhöht sich der Anteil des Sohnes, oder?

Dann gibt es zwar immer noch die Sache mit der ominösen Halbschwester, aber da fehlen im Moment noch Informationen um irgendwo ansetzen zu können.

Vielen Dank nochmal!

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"Anna"

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ja, das ist richtig. Wenn die 4 Töchter das Erbe ausschlagen, dann geht der entsprechende Anteil an den Sohn.

Es kann aber im Hinblick auf die Erbschaftssteuer günstiger sein, das mit Hilfe eines Kaufvertrages oder Schenkungsvertrages zu lösen.

Das sollte vorher durchgerechnet werden.

Eine Ausschlagung ist übrigens nur innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Erblassers möglich.

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