verjährung pflichtteil

11. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
verjährung pflichtteil

beim stöbern habe ich hier nun mehrfach etwas davon gelesen, dass nach 3 jahren der anspruch auf den pflichtteil verjährt.

ich dachte immer, wenn z.b. der enterbte sohn die auszahlung seines pflichtteils nach dem ableben des vaters nicht direkt von der mutter verlangt (z.b. weil sie so viel nicht bar hat und sonst etwas veräußern müsste, was er ihr nicht zumuten möchte), sondern bis zu mutters ableben wartet, er den doppelten anteil dessen bekommt, was er bekommen hätte, wenn er die auszahlung sofort verlangt hätte. aber wenn die mutter nun 5 jahre nach dem vater stirbt, den sohn aber ebenfalls enterbt hat, dann hätte er nach der drei-jahre-regel ja keinen anspruch mehr auf seinen vater-pflichtanteil.

irgendwas passt doch hier nicht.

weiß jemand bescheid darüber?








4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dwsucht
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

stimmt, der Anspruch erlöscht nach 3 Jahren. Aber nimmst du den vom Vater nicht in Anspruch, sondern erst den von Deiner Mutter, dann kommt das selbe, oder fast das selbe bei raus.

Deine Mutter erbt von deinen Vater alles (100 €) und du, sagen wir du hast noch einen Bruder, hättest 1/6 Pflichtanteil an deinem Erbanteil (also 12,50 €). Du nimmst den Pflichtteilsanspruch aber nicht in Anspruch und wartest bis die Mutter verstirbt. Dein Bruder soll alles dann erben. Sagen wir, aus 100 € sind 200 € geworden, dann hast du 1/4 Pflichtteilsanspruch (also 50 €).

Was läuft da nicht richtig.... ist do okay so....

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#2
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

na sagen wir, meine ma bat mich nach dem tod meines vaters, auf die auszahlung des pflichtteils zu verzichten. dafür bekäme ich ja nach ihrem tod alles als alleinerbe (einziges kind). nun sind drei jahre nach dem tod meines vaters vergangen, meine ma hat es sich anders überlegt und ich werde von ihr enterbt. meine mutter verprasst während lebzeiten all ihr vermögen (kann sie ja gerne machen) und so bleibt bei ihrem tod nix oder fast nix übrig?

dann hab ich pech gehabt?

oder kann ich z.b. nach 4 jahren, wenn ich erfahre, dass meine ma mich enterbt, doch noch den pflichtteil meines vaters verlangen, um wenigstens den sicher zu haben?





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#3
 Von 
dwsucht
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 31x hilfreich)

Du kannst den Pflichtteil nicht nach vier jahren verlangen, du kannst ihn aber innerhalb der drei jahre verlangen und ihr zinslos bis zum Tod deiner Mutter stunden. Damit bleibt für dich alles offen ohne Verjährung...

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#4
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

danke für die info

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