vermächtnis und notarielles Nachlassverzeichnis einfordern

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)
vermächtnis und notarielles Nachlassverzeichnis einfordern

hallo,

der Erblasser hat mir ein Vermächtnis hinterlassen.
Außerdem bin ich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsberechtigt.
Dass ich mein Vermächtnis annehme, habe ich bereits vor 10 Wochen schriftlich mitgeteilt, dass ich noch nichts erhalten habe und der Erbe zuständig ist, vor über einem Monat in einem Gespräch gesagt.
Mein Vermächtnis möchte ich auf jeden Fall. incl. Nachweis, wie es sich zusammensetzt, bzw. wo das, was nicht mehr da ist, verblieben ist, das sollte bei Konten ja nachvollziehbar sein.
Ob, oder in welcher Höhe ich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanprüche geltend mache, kann ich erst beurteilen, wenn ich weiß, was an Nachlass vorhanden ist.
Ich hatte nun vor per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung mein Vermächtnis und ein notarielles Nachlassverzeichnis einzufordern.
kann ich was falsch machen? was kann ich falsch machen?
muss oder sollte ich dazuschreiben, dass ich evtl. erwäge Plichtteilsansprüche geltend zu machen?
sollte ich, auch wenn ich eh ein notarielles Verzeichnis fordere, dazuschreiben, was es beinhalten sollte oder reicht "über den Nachlassbestand und lebzeitige Schenkungen", der Notar weiß schon was zu tun ist?
Ich möchte befragt werden, aber nicht hinreisen müssen, die Wohnung ist eh schon aufgelöst (der Erbe hatte keinen gemeinsamen Hausstand mit dem Erblasser). Reicht dann meine "Hinzuziehung" zu fordern?
Einen neuen Anwalt beauftragen möchte ich eigentlich erst, wenn ich Kenntnis über den Nachlass habe.
Und dann ist da noch,
nach §1986 BGB haben die Erben die Beerdigung zu zahlen.
Ich und ein weiterer nicht-Erbe haben die Bestattung veranlasst und je hälftig bezahlt. Die Rechnungen laufen auf den andern nicht-Erben. Kann ich die auch vom Erben verlangen?

Danke und Grüße

P!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte nun vor per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung mein Vermächtnis und ein notarielles Nachlassverzeichnis einzufordern.

Das passt.
Zitat:
muss oder sollte ich dazuschreiben, dass ich evtl. erwäge Plichtteilsansprüche geltend zu machen?

Nein, das sollte man nicht dazuschreiben, da sich das erst aus dem Nachlassverzeichnis ergibt, ob und inn welcher Höhe Ergänzungsansprüche (zu dem Vermächtnis) bestehen. Hier gilt eine Frist von 3 Jahren.
Zitat:
sollte ich, auch wenn ich eh ein notarielles Verzeichnis fordere, dazuschreiben, was es beinhalten sollte oder reicht "über den Nachlassbestand und lebzeitige Schenkungen", der Notar weiß schon was zu tun ist?

Einfach Nachlassverzeichnis anfordern. M.E. genügt erst mal ein "normales" Nachlassverzeichnis.
Zitat:
Ich möchte befragt werden, aber nicht hinreisen müssen...

Zu was befragt werden?
Zitat:
nach §1986 BGB haben die Erben die Beerdigung zu zahlen.
Ich und ein weiterer nicht-Erbe haben die Bestattung veranlasst und je hälftig bezahlt. Die Rechnungen laufen auf den andern nicht-Erben. Kann ich die auch vom Erben verlangen?

Die Bestattungkosten kann man vom Erben einfordern.

-- Editiert von cruncc1 am 24.11.2017 12:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo cruncc1, vielen Dank

Zitat (von cruncc1):

Zitat:
sollte ich, auch wenn ich eh ein notarielles Verzeichnis fordere, dazuschreiben, was es beinhalten sollte oder reicht "über den Nachlassbestand und lebzeitige Schenkungen", der Notar weiß schon was zu tun ist?

Einfach Nachlassverzeichnis anfordern. M.E. genügt erst mal ein "normales" Nachlassverzeichnis.
meinst du mit "normal" ganz ohne Angaben oder ohne notariell?
dass ich notariell will, weiß ich eigentlich sicher, die Angelegenheit zieht sich schon länger, ich möchte sicherstellen, dass alles aufgeführt wird und klarstellen, dass ich es "ernst" meine

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Ich möchte befragt werden, aber nicht hinreisen müssen...

Zu was befragt werden?
zu dem, was an Nachlass vorhanden war oder sein könnte. halt sicherstellen, dass nichts unter den Tisch gekehrt wird oder nur Dinge, die ich oder Gläubiger bereits erhalten habe angerechnet werden. Der Haushalt ist bereits aufgelöst, es gab Wertgegenstände, aber bestimmt auch Auflösungskosten.

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
nach §1986 BGB haben die Erben die Beerdigung zu zahlen.
Ich und ein weiterer nicht-Erbe haben die Bestattung veranlasst und je hälftig bezahlt. Die Rechnungen laufen auf den andern nicht-Erben. Kann ich die auch vom Erben verlangen?

Die Bestattungkosten kann man vom Erben einfordern.
Die Rechnungen laufen halt nicht auf meinen Namen, ich hab ja auch nur die Hälfte bezahlt. Ich würde sie auch erstmal, sogar lieber, außen vor lassen, hätte aber Angst sie nicht mehr nachfordern zu können?

wie ist das eigentlich, wenn mir 1/4 zusteht, gilt das vom Gesamtnachlass, oder? wenn es einen Erben & 20 Vermächtnisnehmer gibt, steht mir trotzdem 1/4 des Gesamten zu, selbst wenn der Erbe weil die andern Vermächtnisnehmer viel bekommen, dann leer ausginge, oder? (ich übertreibe zur Verdeutlichung, der Erbe geht nicht leer aus)



-- Editiert von Patience! am 24.11.2017 13:43

1x Hilfreiche Antwort

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