verzicht auf alle pflicht und erbansprüche

9. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
verzicht auf alle pflicht und erbansprüche

gegen abfindung.

kann ein nicht eheliches kind in diesem fall noch vom vater per testament eingesetzt werden (auf zuwendungen wurde nicht verzichtet) ? hilft in deisem fall ein berliner testament , daß das gemeinsam verdiente geld in der familie bleibt, oder ist es überflüssig (2 eheliche kinder sind vorhanden).?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn Du sicher gehen möchtest, dass Dein Mann sein nicht eheliches Kind, das gegen eine Abfindung auf sein Erbe verzichtet hat, nicht doch noch als Erbe einsetzt, dann müsst ihr einen Erbvertrag schließen.

Dein Vertrauen in Deinen Mann in dieser Hinsicht ist aber nicht besonders groß.

Ein Testament ist jederzeit vom Ersteller änderbar.

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#2
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für die Antwort

Ich habe Vertrauen, wenn sein mentaler Zustand so bleibt wie jetzt, dürfte nichts passieren.
Ein Berliner Testament bringt also auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

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