Hallo alle zusammen,
bräuchte Euren Rat. Meine Mutter ist vor wenigen Tagen im Krankenhaus verstorben, vor dem Tod hatte sie mir ihre Bank-Karte gegeben und gebeten 1000€ abzuheben und ggf. von dem Geld Trauerfeier zu veranstallten und Rest behalten. So habe ich auch gemacht, am gleichen Abend ist sie verstorben. Auf dem Konto ist genur Geld geblieben, um Beerdigungskosten und ggf. Miete zu bezahlen. Allerdings möchte ich die Erbe
ausschlagen, da ich vermute, dass evtl. Schulden auf uns zukommen können. Die Bestattung kann ich aus unserem (Ehefrau und ich) Einkommen und Ersparnissen schlecht bezahlen, wir haben ca. 3000€ erspart und ich als Alleinverdiener bekomme knapp über der Harz IV Grenze. Deswegen möchte ich Antrag beim Sozialamt auf die Übernahme der Kosten stellen.
Jetzt ist die Frage, was passiert mit 1000€? Kann ich die Bestattungskosten von dem Vermögen meiner Mutter bezahlen, obwohl ich die Erbe ausschlage? Gilt die Erbe als angenommen, wenn ich das Geld kurz vor dem Tod abgehoben habe? wie kann ich das verhindern? (ca. 600€ habe ich für die Trauerfeier ausgegeben).
Ich möchte ausdrücklich bestätigen, dass ich nicht versuche, irgendwie illegal auf das Geld zu kommen und meine Angaben der Wahrheit entsprechen.
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vor dem Tod Geld verschenkt
12. August 2012
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Frage vom 12. August 2012 | 11:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vor dem Tod Geld verschenkt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. August 2012 | 10:48
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Was Sie zu Lebzeiten Ihrer Mutter vom Konto abgehoben haben zählt nicht.
Ab dem Folgetag sind Sie zur Rechnungslegung verpflichtet
wenn Sie das Erbe ablehnen.Gehen Sie zum Nachlassgericht und erklären Sie die Erbausschlagung.
Es wird dann ein Nachlassverwalter eingesetzt, der auch für
die Auflösung der Wohnung sorgt.
Sie dürfen nichts aus der Wohnung entfernen.
Die Bestattung wird aus dem verbliebenen Guthaben bezahlt.
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#2
Antwort vom 14. August 2012 | 20:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort! Habe die Frage auch im Frag-einen-Anwalt-Forum gestellt, wenns jemanden interessiert.
VG
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