vorgehensweise bei Erbschaft

3. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fliederbaum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
vorgehensweise bei Erbschaft

Hallo, liebe Forenteilnehmer,
in der Hoffnung, dass mir jemand bei meinem Problem helfen kann, habe ich mich soeben in diesem tollen Forum angemeldet.

Mein Sohn lebt in Canada. Er beauftragt mich, seine Rechte in Deutschland wahrzunehmen.

Der Adoptivvater ist kürzlich verstorben. Wie kann man vorgehen, wenn


1. ein Testament vorliegt
oder
2. kein Testament erstellt wurde


Reicht es im ersten Fall, beim Nachlassgericht unter Vorlage einer Adoptiosurkunde und Vollmacht meines Sohnes die Erbanspüche anzumelden?
Sollte kein Testament vorliegen, kann ich die Haupterbin schriftlich auffordern; ein Nachlassverzeichnis (über Vermögenswerte innerhalb der letzten 10 Jahre) zu erstellen?
Muss ich mich hier auf die Ehrlichkeit der Haupterbin verlassen ? Wie stelle ich sicher, dass ich eine lückenlose Aufstellung erhalte?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Fliederbaum

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Nur zum Verständnis - warst du mal mit dem Adoptivvater verheiratet und er hat später jemand anderen geheiratet?

Ist die Vollmacht von deinem Sohn notariell beglaubigt und von jemanden ins Deutsche übersetzt und beglaubigt?

Ansonsten bleibt es dir natürlich unbenommen, der Haupterbin (Rechtsverhältnis zum Verstorbenen?) einen Brief zu schreiben, und sie aufzufordern, ein Nachlassverzeichnis zu übersenden. Das könnte aber auch dein Sohn machen und als Anschrift c/o... deine angeben.

Und sicherstellen, dass eine Aufstellung lückenlos ist, dass kann niemand, außer der Erbin. Eine Aufstellung wird von niemanden geprüft. Bei großen Erbschaften gibt es sicher Verwandte, die dann mal gerne Detektive einschalten, die Licht ins Dunkel bringen.
Manchmal hilft auch schon eine Kopie der Steuererklärung/Steuerbescheids um aufgrund der Angaben erkennen zu können, ob da vielleicht Vermögen/Depots/Immobilien existieren.

Die Frage, die man sich stellen sollte - ist es ein großes Vermögen und lohnt der Aufwand?

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#2
 Von 
Fliederbaum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Ich war 10 Jahre mit dem Adoptivvater verheiratet. Später wurde die Ehe geschieden und er hat jemand anderes geheiratet. Ich weiß, dass er mit der neuen Frau Immobilien besitzt und möchte natürlich nicht, dass bei der Erbschaftsangelegenheit meine Kinder unbenannt bleiben.

Nochmals Danke.
MfG
Fliederbaum

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gehören die Immobilien auch dem verstorbenem Mann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fliederbaum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, liebes Forum,
davon ausgehend, dass mein verstorbener Exmann mit seiner neuen Ehefrau die Immobilien gemein besitzen, müßten m.E. meine Kinder als Adoptivkinder bei der Erbschaftsvergabe mit bedacht werden. Wie sieht es aus, wenn einige Jahre vor dem Tod des Adoptivvaters das gesamte Vermögen seiner jetzigen Ehefrau übertragen wurde?
Für mich stellt sich eine weitere Frage, ob die Haupterbin in jedem Falle zu einer Nachlaßaufstellung verpflichtet werden kann.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Fliederbaum

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