vorgezogenes Erbe - Aufteilung Überschreibung Haus an 2 Geschwister (eine übernimmt es)

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jutta_1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
vorgezogenes Erbe - Aufteilung Überschreibung Haus an 2 Geschwister (eine übernimmt es)

Guten Abend,

wir hätten da mal eine Frage bezüglich des eigentlichen Verteilungsschlüssels eines Hauses unter 2 Geschwistern, welche zu Lebzeiten übertragen werden soll. Der Fall ist wie folgt:

Ein Haus hat lt. Sparkasse einen Wert von 350.000 Euro, dieses soll an uns beide Kinder zu Lebzeiten übertragen werden. Ich bin woanders hin gezogen und kann daher das Elternhaus nicht übernehmen, meine Schwester aber möchte das Haus mit ihrem Mann übernehmen.

Das Haus hat lt. Immobilienberater der Sparkasse einen Wert von 350.000 Euro. Gleichzeit sollen unsere Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in einem Teil des Hauses erhalten, welches lt. befreundetem Immobilienberater einen Wert von 150.000 Euro hat.

Somit würde unserer Meinung nach ein Restbetrag von 200.000 € übrig bleiben, so dass meine Schwester im Normalfall 100.000 € an uns zahlen müsste (die so genannte Auszahlung).

Dies wäre unserer Meinung nach der logische Weg, jedoch ist es laut unseren Eltern die beim Notar waren ganz anders und wir können das leider nicht nachvollziehen. Es soll nämlich so sein das wir angeblich nur 50.000 € erhalten müssten/sollten und es so sein müsste lt. Notar wenn man die gesetzlich vorweggenommene Erbfolge berücksichtigt. Es gibt aber keine weiteren Geschwister oder sonstige Anspruchsberechtigte.

Uns erschließt sich die Aussage nicht das von dem Wert des Hauses abzüglich Wohnrecht (=200.000€) eine Verteilung 3/4 (meine Schwester die die das Haus übernimmt) zu 1/4 (ich die ausgezahlt werden soll) erfolgen soll. Unsere Eltern möchten beide von uns gerecht behandeln und keine bevorzugen, aber dies wäre lt. Notar die gerechte Lösung.

Leider können Sie uns nicht mehr wiedergeben auf welche Gesetzesgrundlage sich der Notar beruft. Leider führt dies aktuell zu Unmut und wir möchten die Situation gerne für alle Seiten gerecht klären. Wir werden demnächst also wohl nochmal einen Termin beim Notar machen und uns das erklären lassen müssen, gerne hätten wir dazu aber zur Vorbereitung ein paar Infos wie es aus Sicht des Forums eigentlich sein müsste oder ob das doch so sein kann (wenn ja auf Grundlager welcher Regelungen?).

Vielen Dank vorab für hilfreiche Tipps und Antworten!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Ein Haus hat lt. Sparkasse einen Wert von 350.000 Euro, dieses soll an uns beide Kinder zu Lebzeiten übertragen werden.


Ihr würdet dann also beide mit 1/2 im Grundbuch stehen?
Ganz schlechter Plan, vorallem für die Schwester, die dir anscheinend zusätzlich Geld zahlen soll.

-- Editiert von schneechen am 11.01.2020 00:53

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#2
 Von 
Jutta_1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein sorry das ist vielleicht etwas falsch ausgedrückt, meine Schwester würde das Haus bekommen (also ins Grundbuch inkl. reingetragenem Wohnrecht für unsere Eltern) und ich soll mit Geld abgefunden werden. Lt. Notar angeblich 50.000€, wobei sich uns das nicht erschließt wenn das Haus abzüglich Wohnrecht 200.000€ Wert hat müssten es doch eigentlich 100.000€ Auszahlung sein. Das ist unser Problem und hierzu hätten wir gerne Antworten oder Ideen warum das so richtig sein kann oder auch nicht.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
meine Schwester würde das Haus bekommen (also ins Grundbuch inkl. reingetragenem Wohnrecht für unsere Eltern) und ich soll mit Geld abgefunden werden.


Okay ;)

Zitat (von Jutta_1984):
hierzu hätten wir gerne Antworten


Diese Antworten können euch aber nur eure Eltern oder der Notar geben.

Wir wissen nicht, was genau vereinbart werden soll.
Soll deine Schwester z.B. im Fall der Fälle die Pflege der Eltern übernehmen, wäre ein höhere Anteil für sie durchaus gerechtfertigt.
Hat sie bereits Geld für Renovierungen in das Haus investiert oder ist dies in näherer Zukunft geplant?
Vielleicht hat der Notar auch angezweifelt, ob der Marktwert von 350.000 € im freien Verkauf wirklich zu erzielen ist. Hier würde ich ohnehin zu einer weiteren Wertschätzung raten.

Zu bedenken ist auch, dass das Sozialamt Schenkungen zurückfordern kann, sollten eure Eltern in den nächsten 10 Jahren dort Leistungen beantragen. Das Wohnrecht kann den Ablauf der 10-Jahres-Frist sogar hemmen. Deine Schwester hat hier die schlechteren Karten, da das Haus dann noch vorhanden ist, während du das Geld ausgeben und dich ggf. auf Entreicherung berufen könntest.
War vielleicht auch ein Aspekt, den der Notar angesprochen hat.

Aber letztendlich können wir hier nur spekulieren, was eure Eltern mit dem Notar besprochen haben und warum er zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Unter dem Aspekt, dass es jetzt schon Unmut wegen der Übertragung in der Familie gibt, würde ich sogar vorschlagen, den Plan in der jetzigen Form ganz aufzugeben.
Deine Schwester kann doch das Haus zum aktuellen Marktwert (unter Berücksichtigung des Wohnrechts) von euren Eltern kaufen.
Die Eltern können dann frei entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Sich selbst etwas gönnen, für die Enkel anlegen, einen Teil euch Kindern schenken oder ...
Es gibt keine Diskussion um die Höhe der Ausgleichszahlung und der Familienfrieden ist hoffentlich gerettet ;)

Wenn das Ergebnis der Übertragung ist, dass hinterher die Kinder auf Jahre nicht mehr miteinander sprechen, weil sich einer ungerecht behandelt fühlt, ist dies sicher nicht im Interesse eurer Eltern.
Dies wäre dann ein Preis, der defintiv zu hoch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von JLeider können Sie uns nicht mehr wiedergeben auf welche Gesetzesgrundlage sich der Notar beruft.[/QUOTE):

Es gibt keine Gesetzesgrundlage.

Die Eltern können mit ihrem Vermögen tun und lassen, was sie möchten. Es gibt zu Lebzeiten der Eltern keinen Anspruch auf Auszahlung.
Zitat:
Es soll nämlich so sein das wir angeblich nur 50.000 € erhalten müssten/sollten und es so sein müsste lt. Notar wenn man die gesetzlich vorweggenommene Erbfolge berücksichtigt.

Das ist Quatsch. Der Notar beurkundet das, was die Beteiligten wünschen und legt nicht fest, wie hoch die Auszahlung sein "muss/darf". Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmen die Eltern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Einen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlung gibt es nicht. Wie hoch die Ausgleichszahlung ausfällt legen die Eltern fest.

Fair wäre jedoch ein Betrag von 100.000€. Wie der Notar auf 50.000€ kommt ist mir nicht ganz klar. Vielleicht geht er vom Pflichtteil und nicht vom gesetzlichen Erbteil aus.

Letztlich müssen Deine Eltern entscheiden, ob sie eine gerechte Verteilung wollen oder ob Dir nur der Pflichtteil zustehen soll.

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