Hallo,
eine Nachbarin von mir hat ihren Mann durch Todesfall verloren. Sie ist Rentnerin mit einer geringen Rente. Sie hat eine leibliche Tochter und einen Stiefsohn, der behindert ist und vom Staat unterstützt wird (Mietbeihilfe, etc.).
So nun das Problem. Sie hat vor Jahren ein Haus geerbt und mit dem Geld aus dem Verkauf eine Eigentumswohnung plus Einrichtung und alle weiteren Gebühren und Kosten bezahlt. Der Ehemann wurde aber mit ins Grundbuch eingetragen. Jetzt verlangt der gesetzlich bestimmte Vormund des Stiefsohnes den gesetztlichen Erbanteil von 25%. Es bestand kein Ehevertrag.
Muss denn nicht das vorherige Erbe der Witwe rausgerechnet werden? Es gibt ansonsten nichts zu erben. Im Prinzip gehört ja alles der Frau, bedingt durch das Erbe ihrer Eltern.
Ich hoffe ihr versteht was ich sagen will, ansonsten Fragen.
Danke für euer Interesse.
-- Editiert von krull1234 am 14.02.2022 20:21
vorheriges erbe vom erben ausgeschlossen?
14. Februar 2022
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Frage vom 14. Februar 2022 | 20:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vorheriges erbe vom erben ausgeschlossen?
#1
Antwort vom 14. Februar 2022 | 20:26
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4664x hilfreich)
Zitat :Jetzt verlangt der gesetzlich bestimmte Vormund des Stiefsohnes den gesetztlichen Erbanteil von 25%.
Wenn der Verstorbene nur dieses Kind hätte, würde diesem die Hälfte zustehen oder gibt es ein Testament in dem die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wurde?
Zitat:Muss denn nicht das vorherige Erbe der Witwe rausgerechnet werden?
Nein.
Zitat:Im Prinzip gehört ja alles der Frau, bedingt durch das Erbe ihrer Eltern.
Nö, die Frau hat ihrem Mann eine Zuwendung (Schenkung) gemacht. Der Anteil des Verstorbenen gehört zu dessen Nachlass.
-- Editiert von cruncc1 am 14.02.2022 20:35
#2
Antwort vom 15. Februar 2022 | 00:05
Von
Status: Lehrling (1001 Beiträge, 237x hilfreich)
Zu wie viel % Eigentum am Haus waren die beiden Eheleute im Grundbuch vor dem Tod des Verstorbenen eingetragen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Februar 2022 | 09:45
Von
Status: Unbeschreiblich (49938 Beiträge, 17501x hilfreich)
Zitat :Der Ehemann wurde aber mit ins Grundbuch eingetragen.
Das war eine Schnekung der Frau an ihren Mann. Damit gehört der Anteil des Mannes zu seinem Vermögen.
Zitat :Muss denn nicht das vorherige Erbe der Witwe rausgerechnet werden?
Wenn die Frau das Erbe behalten hätte, indem sie nur selbst in der Grundbuch der Eigentumswohnung eingetragen worden wäre, dann hätte der Mann jetzt nichts vererben können.
Zitat :m Prinzip gehört ja alles der Frau, bedingt durch das Erbe ihrer Eltern.
Das ist nicht der Fall, da sie einen Teil ihres Erbes an ihren Mann verschenkt hat.
#4
Antwort vom 15. Februar 2022 | 18:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten. Beide sind 50 50 im Grundbuch eingetragen. Das war dann wohl ein grosser Fehler. Tja zu viel Vertrauen in der Ehe ist also nicht gut, da wird sie Wohl oder Übel die Wohnung verkaufen müssen.
#5
Antwort vom 15. Februar 2022 | 19:23
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4664x hilfreich)
Zitat :Das war dann wohl ein grosser Fehler. Tja zu viel Vertrauen in der Ehe ist also nicht gut, da wird sie Wohl oder Übel die Wohnung verkaufen müssen.
Was hat das mit Vertrauen zu tun?
Die Ehegatten hätten eben ein entsprechendes Testament erstellen müssen. Wenn sich die Ehegatten als Alleinerben eingesetzt hätten, hätte der Sohn lediglich einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils in bar.
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