vorläufiges Testament

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)
vorläufiges Testament

Hallo,

mein Mann und ich haben 2008 einen Eigenheim errichtet und bezogen. Wir stehen beide im Grundbuch und Kreditvertrag.

Mein Mann hat aus erster Ehe 2 erwachsene Kinder und ich ein erwachsenes Kind.

Da wir logischer Weise noch einen großen Betrag Schulden haben,hatte ich noch nicht so sehr an ein Testament gedacht...Unsere Schulden werden bis ins Rentenalter abgetragen bzw. noch weiter laufen. (mein Mann ist 50Jh.)

Nun reden alle von Testament und machen mich verrückt...weil wir ja 3 Kinder haben.
Gegenseitig haben wir uns abgesichert mit einer Risikolebensversicherung.Damit der Kredit auch nach dem Tod eines Ehepartners noch bedient werden kann - denn allein ist dies nicht machbar.

Da mein Mann eine größeres Risiko hat (schätze ich so ein) einen Unfall zu erleiden etc. bin ich nun soweit ein sehr kurzes handgeschriebenes Testament zu verfassen.

Es sollte eigentlich nur beinhalten, dass wir uns gegenseitig als Alleinerbe einsetzen.

Da wir noch lange diese hohen Verbindlichkeiten haben - würde für die 3 Kinder der Pflichtteil eher sehr gering bis 0 ausfallen.(aufgrund der Schulden)

Wir hatten später an eine Erweiterung des Testamentes gedacht wobei 2 Kinder als Schlusserben stehen sollen. Ein Kind soll enterbt werden also ist nur Pflichteilsberechtigt.

Meine Überlegungen waren diese, dass wenn mir oder meinem Mann heute und jetzt etwas passiert, wären die Stiefkinder nach Jahren (also nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen) noch erbberechtigt obwohl nicht der leibliche Elternteil die Schuldenlast abgetragen hat und somit das Erbe vergrößert und Schulden verkleinert hat.

Egal ob das nun mein Kind oder sein Kind wäre....es wäre ungerecht.

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp wie wir das regeln können.

Danke schon im Voraus.







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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hallo,

zunächst mal: Die empfundene Ungerechtigkeit erschließt sich mir nicht so ganz: Ihr zahlt jetzt beide in eine Risiko-Lebensversicherung ein, und mit der wird dann das Haus aufgewertet, oder so ist es jedenfalls geplant. Damit könnte man doch eher sagen, dass ihr gemeinsam die Schulden abgetragen habt (durch Abschluss der Versicherung), auch wenn das faktisch natürlich nur der überlebende Teil tut.

Ansonsten: setzt euch gegenseitig zum befreiten Vorerben ein, die Kinder in den gewünschten Anteilen zu Nacherben. Befreiter Vorerbe meint: Soll alles erben und darf danach, wenn er/sie will, noch ein eigenes Testament machen, also frei über das Erbe verfügen.
Die Kinder werden dann vielleicht im ersten Erbfall den Pflichtteil fordern, was ja auch ihr gutes Recht ist. Die Lebenversicherung fällt nicht ins Erbe, Hausrat gehört dem überlebenden ehepartner, und sonst ist da, wi du schreibst, nichts nennenswertes.
Stirbt der zweite Teil, greift entweder das Testament oder, wenn der zweite Teil das inzwischen für ungerecht erachtet hat, die im neuen Testament bedachten Erben.

-- Editiert am 25.08.2010 17:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

quote:
Meine Überlegungen waren diese, dass wenn mir oder meinem Mann heute und jetzt etwas passiert, wären die Stiefkinder nach Jahren (also nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen) noch erbberechtigt obwohl nicht der leibliche Elternteil die Schuldenlast abgetragen hat und somit das Erbe vergrößert und Schulden verkleinert hat.


Stiefkinder sind gesetzlich nicht erbberechtigt. Die gesetzliche Erbfolge ist also auch nicht gerecht in Deinem Sinne, denn dabei werden die Kinder des Erstversterbenden deutlich benachteiligt.

quote:
Ansonsten: setzt euch gegenseitig zum befreiten Vorerben ein, die Kinder in den gewünschten Anteilen zu Nacherben. Befreiter Vorerbe meint: Soll alles erben und darf danach, wenn er/sie will, noch ein eigenes Testament machen, also frei über das Erbe verfügen.


Das stimmt so nicht. Ein befreiter Vorerbe darf zwar uneingeschränkt über den Nachlass verfügen, aber kein neues Testament für die Vorerbschaft errichten. Wenn das erreicht werden soll, dann dürfen die Kinder nicht als Nacherben, sondern nur als Schlusserben eingesetzt werden.


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#3
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo quiddje und hh,

vielen Dank für Eure Antworten.

Es ist wirklich ein recht schwieriges Thema gerade wenn halt Kinder aus früheren Beziehungen im Spiel sind.

Also was die Risikoversicherung angeht - so geht diese nicht in irgendeine Erbmasse für den Fall der Fälle. Wir haben uns gegenseitig eingesetzt - es ist eine Partnerversicherung. Jeder von uns ist für den Fall der Begünstigte - wie auch bei der Rentenersicherung etc. Ich müsste praktisch dieses Geld auch nicht für die Abzahlung einsetzen und könnte genauso gut das Haus verkaufen - was so abwegig nicht wäre, da keiner von uns sich vorstellen könnte in dem Haus allein zu leben- jedenfalls nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Die Versicherung war keine Bedingung für den Kredit etc.

Wenn ich aber den Kredit verbunden mit vielen anderen Maßnahmen im und um das Eigenheim allein weiter finanziere (allein die Risikoversicherung deckt nicht alle Ausgabe`!!), wie z.B. Instandhaltungen (=Werterhaltung) etc. und das vielleicht 20 Jahre allein bewältige, dann sehe ich nicht ein, dass auch die Tochter aus erster Ehe meines Mannes den gleichen Teil bekommt wie mein leiblicher Sohn. Deshalb tue ich mich auch schwer die Tochter gemeinsam mit meinem Sohn als Schlusserben einzusetzen.(was so angedacht war bzw. ist)
Unabhängig davon ist da noch ein weiteres Kind meines Mannes welches immerhin Anspruch auf den Plichtteil hätte.

Hinzu kommt noch eine nicht erwähnte Summe von 20.000€ die ich in diese Immobilie (mein Vorerbe von meinen Eltern) mit eingebracht habe.

Wäre es nicht wirklich fürs erste gut, wenn wir uns erst einmal gegenseitig als Alleinerben einsetzen und im Falle das etwas passiert - dann die Kinder nur Anrecht auf ein Pflichtteil hätten. zzgl. der 20.000€ für meinen Sohn.(falls ich zuerst versterben sollte)

In den nächsten 10 Jahren würde da noch eine ziemliche Belastung auf diese Immobilie lasten...so dass auf gut deutsch "nichts bzw. nicht viel zu holen wäre" und die Erben evtl. auf den Pflichtteil verzichten.

Nach 15 Jahren Kreditlaufzeit(jetzt noch 13 Jahre) stehen immer noch ca. 100.000 € im Soll!




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