Hallo..
´
Wenn bei einer vorweggenommenen Erfolge (Vertrag zugunsten
eines Dritten), der später, nach 20 Jahren, rückgängig gemacht wurde ohne den Dritten einzubeziehen - der Begriff Bonifatiusfall auftaucht - was ist damit gemeint ?
Ist es von Bedeutung dass der Schuldbetrag damals bereits als Grundschuld eingetragen wurde?
Ich bin mit der Antwort überfordert, kann jemand weiterhelfen ?
Gruss Vienna
vorweggenommene Erbfolge - Bonifatiusfall?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wie das auf Deinen konkreten Fall anzuwenden ist, kann ich aufgrund der mageren Informationen in Deiner Frage auch nicht sagen.
Du kannst Dir ja einmal die folgende Analyse des Bonifatiusfalls anschauen:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/Sem0405/thema8.pdf
hallo HH,
vielen Dank für die Nachricht.
Leider kann die Seite nicht mehr aufgerufen werden. Wissen Sie was man da machen kann ? oder evtl. eine andere Seite ?
L.G.Vienna
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich kann diese Seite nach wie vor problemlos aufrufen.
Man braucht dazu allerdings den Acrobat Reader. Ob die Version auch eine Rolle spielt, weiß ich nicht, ich habe jedenfalls den Acrobat Reader 6.0.
Ansonsten einfach unter google.de den Suchbegriff "Bonifatiusfall" eingeben.
Vielen Dank HH,
habe die Seite öffnen können und werde mich einmal durcharbeiten.
L.G. Vienna
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