Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe trotz Suche nicht die passende Antwort gefunden, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Es geht um die Erbfolge unter anderen an einem 2-Fam.-Haus. Wir, mein Bruder und ich verstehen uns leider nicht besonders, auch auf Grund der zu erwartenden Erblage. Mein Bruder hat vor ca. 15 Jahren von meinen Eltern ein Grundstück (ca. 1000 m/2 in bester Lage)zur Bebauung geschenkt bekommen (ob es sich hier auch um eine vorweggenommene Erbfolge handelt kann ich nicht sagen, er gibt mir hier keine Auskunft). Auch ich bekam Zeitgleich ein kleines (ca. 500m/2, Baulücke) Grundstück zur Bebauung. Dieses wurde aber erst, nach viel nachdruck, vor ca. 5 Jahren auf mich geschrieben. In dem notariellen Schreiben findet sich folgender Wortlaut: "Die Überlassung erfolgt als Schenkung
unter Auflagen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" Wenn ich es richtig verstehe ist dies mein Pflichtteil. Das Haus meiner Eltern erbt der Sohn meines Bruders, was ja eigentlich das gleiche ist als wenn er es selbst erben würde. Kann ich hier noch irgend etwas geltend machen bzw. retten? Der Wert meines Grundstückes ist nicht hoch und wurde auch nirgendwo erwähnt oder ermittelt. Irgendwie fühle ich mich von der eigenen Familie betrogen. Vielleicht habt ihr hier den ein oder anderen guten Tip für mich.
Vielen Dank
LG Manu
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vorweggenommene Erbfolge - Pflichtteil weg?
Hi,
hat wirklich keiner eine Idee?
mfg
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Solange die Eltern leben, können Sie mit ihrem Eigentum machen was sie wollen.
Du solltest also mal mit deinen Eltern über deine Sorgen sprechen.
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Klar und deutlich:
Nur Sterben macht Erben
Kinder haben keinen Anspruch darauf überhaupt irgendetwas zu erben.
Wenn deine Eltern heute alles verkaufen und im Spielcasino verjubeln ist es auch ihre Sache.
Wenn sie alles was noch da ist deinem Bruder und dessen Kinder schenken ist es auch ihre Sache.
Sie werden ihre persönlichen Gründe dafür haben.
Willst du dir mal von deinen Kindern vorschreiben lassen wem du was schenkst oder vererbst?
Sterben die Eltern vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung kannst du Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.
Enterbt sehe ich erstmal nicht sondern lediglich eine Anrechnung auf das evtl. Erbe.
Was aber tatsächlich gemeint ist kann dir das aber der Notar erklären.
Kleine Hexe
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Vielen Dank für Eure Antworten.
LG Manu
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