vorzeitige Schenkung / Verkauf vom Haus

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Svenbln2020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige Schenkung / Verkauf vom Haus

Brauche Tipps/Rat zum folgenden Fall:
Meine Tante (Witwe, keine eigenen Kinder) hat *damals* mit Ihrem Mann das Berliner Testament abgeschlossen. Nach seinem Tot, war sie die allein Erbin. Dann wurden 5 Nichten/Neffen als Erben eingesetzt. 3 von denen kümmern sich seit Jahren gar nicht um sie, 1 möchte nichts, daher möchte sie jetzt, dass ich und mein Partner (da wir uns auch um alles kümmern) dass Haus & Grundstück bekommen sollen, bevor sie von uns geht.
- Schenkung / Verkauf an mich (Neffe) und meinem Partner zurzeit nicht möglich (Privatinsolvenz).
- wäre hier eine Schenkung ( oder auch Verkauf )an meinen Sohn (17J) möglich? Wie wäre es dann mit der Schenkungssteuer ? Habe hier mit diesem Verwandtschaftsgrad nichts gefunden.
- hätten in dem Fall, dass es auf meinen Sohn überschrieben wird, die restlichen Erben im Fall der Fälle innerhalb von 10 Jahren einen Anspruch auf einen Anteil?
- vielleicht hat ja jemand ein paar Tipps/Ideen, wie wir hier am besten vorgehen.
Vielen Dank!

-- Editiert von Svenbln2020 am 18.11.2019 14:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Wie wäre es dann mit der Schenkungssteuer ? Na, da wird ordentlich was fällig - das ist dann die Steuerklasse 3 mit entsprechend niedrigem Freibetrag. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Seit_dem_1._Januar_2010

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Svenbln2020):
Meine Tante (Witwe, keine eigenen Kinder) hat *damals* mit Ihrem Mann das Berliner Testament abgeschlossen. Nach seinem Tot, war sie die allein Erbin. Dann wurden 5 Nichten/Neffen als Erben eingesetzt.


Hat die Tante ein neues Testament erstellt oder lediglich die Schlusserben benannt? War sie hierzu nach dem Berliner Testament noch berechtigt?

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#3
 Von 
Svenbln2020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke
Da wären dann 20.000 EURO der Freibetrag, richtig ?
- Also bei einem Wert von 30.000 Euro, müsste man 10.000 EURO versteuern , sehe ich das richtig ?

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#4
 Von 
Svenbln2020
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Svenbln2020):
Meine Tante (Witwe, keine eigenen Kinder) hat *damals* mit Ihrem Mann das Berliner Testament abgeschlossen. Nach seinem Tot, war sie die allein Erbin. Dann wurden 5 Nichten/Neffen als Erben eingesetzt.


Hat die Tante ein neues Testament erstellt oder lediglich die Schlusserben benannt? War sie hierzu nach dem Berliner Testament noch berechtigt?


Das Testament hat sie damals zusammen mit Ihrem Mann gemacht und es wurden die Schlusserben benannt.
Hier müsste ich mir Testament aber anschauen, ich habe es noch nicht gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Bei einer Schenkung kommt möglicherweise § 2287 BGB zum Tragen. Außerdem kann ggf. das Sozialamt bei Hilfebedürftigkeit der Tante den Sohn in Regress nehmen.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Also bei einem Wert von 30.000 Euro, müsste man 10.000 EURO versteuern , sehe ich das richtig ? 30.000 Euro kommen mir für ein Haus jetzt etwas wenig vor... Aber rechnerisch ist es richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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