was erbt der Schwager

18. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kermit123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
was erbt der Schwager

Hallo,

ich habe hier leider nichts gefunden das mir Auskunft gibt bzw. weiterhilft.

Folgender Sachverhalt:

Vor 3 Jahren starb mein Vater, damals wurde kein Erbe bzw. Pflichtanteil ausbezahlt, es blieb alles bei meiner Mutter, wir damals 4 Geschwister waren alle damit einverstanden. Vor 2 Jahren starb eine Schwester (verheiratet 1 Kind) von mir, und nun ist unsere Mutter verstorben.

Nun die Frage: was erbt mein Schwager?

Tritt er nun an die Stelle meiner Schwester und erbt 25% des Nachlasses oder in wie weit ist er erbberechtigt?

Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen kann, danke.

-- Editiert am 18.07.2009 19:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo , an die Stelle Deiner verstorbenen Schwester treten deren Erben. Das sind das Kind und der Schwager zu gleichen Teilen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

@Annamina
Woher weisst du, dass die verstorbene Schwester kein Testament hinterlassen hat und z.B. ihren Ehemann zum Alleinerben eingesetzt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Vor 2 Jahren starb eine Schwester (verheiratet 1 Kind) von mir, und nun ist unsere Mutter verstorben.

Nun die Frage: was erbt mein Schwager?

Tritt er nun an die Stelle meiner Schwester und erbt 25% des Nachlasses oder in wie weit ist er erbberechtigt?


gesetzliche Erbfolge:
Der Schwager gehört nicht zur Familie des Erblassers (Mutter) und ist infolgedessen nicht erbberechtigt.
In die Erbfolge tritt das Kind der (verstorbenen) Schwester da es ein Abkömmling erster Ordnung ist.

Hallo , an die Stelle Deiner verstorbenen Schwester treten deren Erben. Das sind das Kind und der Schwager zu gleichen Teilen.

Dies widerspricht aber der gesetzlichen Erbfolge.

Es dürfte ausgeschlossen sein dass der Schwager etwas bekommt (auch wenn sich Schwester - Schwager gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt haben) da der Erbfall nach dem Tod der erbberechtigten Schwester eingetreten ist.

(Weil er ja nur etwas von ihr erben kann was sie ja schon vorher geerbt hat, aber nicht erben konnte da der Erbfall nach ihrem Tod eingetreten ist).

Im Zweifelsfall kann das Nachlassgericht genaue Auskunft erteilen.

Obiges kann hinfällig sein wenn testamentarische Verfügungen anderes bestimmen.

Das weiß aber auch das Nachlassgericht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Als der Vater starb und die Erbe nicht verteilt wurde, entstand hier ein freiwillige Schuldverhältnis zwischen die Mutter und die 4 Kinder. Jedes Kind könnte im Prinzip jederzeit seine Erbanteil verlangen. Als die Tochter verstarb, kann der Ehemann selbstverständlich mindesten (bei Enterbung) seine Pflichtteil (als Ehemann) verlangen, da er die Rechte und Pflichten aus diese Schuldverhältnis geerbt hat.

Wenn er jetzt mit seinem Kind die letzte Erbe (Mutter) ausschlagen, dann schulden die 3 Geschwister, ihm und sein Kind noch der erste Erbfolge ( vom Vater).







-- Editiert am 19.07.2009 00:17

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Nach dem Tod des Vater hat die Mutter 50% und die Kinder je 12,5% des Nachlasses des Vaters geerbt. Diese Quoten beziehen sich alleine auf das Vermögen des Vaters und nicht auf den Vermögensanteil der Mutter.

Für die weiteren Berechnungen gehe ich davon aus, das das Vermögen in der Ehe Deiner Eltern gleichmäßig verteilt war.

Nach dem Tod Deines Vater besaß Deine Mutter also 75% des Gesamtvermögens und jedes Kind besaß 6,25%.

Danach ist dann die Schwester gestorben. Von den geerbten 6,25% gehen dann 50% an den Schwager und 50% an ihr Kind. Nach dem Tod Deiner Schwester sieht es also wie folgt aus:
Mutter 75%, die 3 lebenden Kinder je 6,25%, Schwager 3,125%, Kind der Schwester 3,125%

Dann ist Deine Mutter verstorben. Bezogen auf Deine Mutter ist der Schwager nicht erbberechtigt. An die Stelle Deiner Schwester tritt nur ihr Kind. Die drei noch lebenden Kinder Deiner Mutter und das Kind Deiner verstorbenen Schwester sind zu je 25% erbberechtigt. Es ergeben sich also folgende Quoten:
die 3 lebenden Kinder je 25%, Schwager 3,125%, Kind der Schwester 21,875%

Die Quoten zwischen Schwager und Kind Deiner Schwester können am Ende anders sein, wenn das elterliche Vermögen nicht gleichmäßig verteilt war, sondern z.B. der Vater das überwiegende Vermögen besaß oder sogar das alleinige Vermögen. Zur Beurteilung kommt es z.B. darauf, wie die Grundbucheintragungen lauten oder wer als Kontoinhaber eingetragen war.

Solte der Vater z.B. ursprünglich alleiniger Eigentümer des gesamten ehelichen Vermögens gewesen sein, dann ergeben sich folgende Quoten:
die 3 lebenden Kinder je 25%, Schwager 6,25%, Kind der Schwester 18,75%

Dass nach dem Tod Deines Vaters nichts ausbezahlt wurde, spielt für die Betrachtung übrigens keine Rolle. Ich bin jedoch davon ausgegangen, das es auch kein Testament gab. Das Ganze wird so gewertet, dass die Kinder nach dem Tod des Vaters ihren Erbanteil unentgeltlich der Mutter zur Verfügung gestellt haben ohne jedoch die Eigentumsrechte an dem Ebteil verloren zu haben.

Sollte das Einverständnis der Kinder jedoch so ausgesehen haben, dass sie ihren Erbteil bzw. Teile davon konkret an die Muter übertragen haben, dann gilt das als Schenkung. Diese Erbteile sind dann in das alleinige Vermögen der Mutter übergegangen. Das ist z.B. der Fall, wenn mit dem Einverständnid aller Kinder ein Knto des Vaters aufgelöst wurde oder an die Mutter übertragen wurde. Bei Immobilien wäre jedoch ein notarieller Vertrag dafür erfrderlich gewesen.

Es ist daher insgesamt nicht pauschal zu beurteilen, welchen Ebteil der Schwager bekommt. Sicher ist lediglich, dass die drei noch lebenden Kinder je 25% erhalten und der Schwager zusammen mit dem Kind der Schwester ebenfalls 25%. Sollte nach dem Tod des Vaters tatsächlich auch formell korrekt das gesamte Erbe auf die Mutter übertragen worden sein, dann erbt der Schwager nichts. In dem Fall gehen die gesamten 25% an das Kind der Schwester.

Hier ist übrigens die Beantragung von 3 Erbscheinen erforderlich, um das Vermögen der Eltern verteilen zu können, da jeder Todesfall einzeln zu betrachten ist. Sollten Deine Eltern Immobilien besessen haben, dann ist die Grundbuchänderung inzwischen kostenpflichtig. Die Grundbuchberichtigung nach einem Todesfall ist nur kostenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall erfolgt.


-- Editiert am 19.07.2009 08:13

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
Sollte nach dem Tod des Vaters tatsächlich auch formell korrekt das gesamte Erbe auf die Mutter übertragen worden sein, dann erbt der Schwager nichts. In dem Fall gehen die gesamten 25% an das Kind der Schwester.


Eine Übertragung wird dann als Schenkung gelten, der Schwager erbt nicht, aber -unter Umstände- er kann wieder seine Pflichtteil davon geltend machen.

Ansonsten erben Schwager und Kind zusammen nach alle Berechnungen genau 25%.

1x Hilfreiche Antwort

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