was ist noch möglich?

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
was ist noch möglich?

Guten Tag,

Fall:
der Bruder mit Fam. zieht wieder in das Haus der Eltern. Es wird verabredet, dass die anderen 3 Kinder ausbezahlt werden.
1 Kind ist zu dem Zeitpunkt in psychiatrischer Behandlung wegen Medikamentenabhängikeit. Ansonsten zwei Operationen, die ein Arbeiten länger nicht möglich machten. Besonders sie wird massiv unter Druck gesetzt, den Vertrag zu unterschreiben. Sie benötigt Geld, da sie sonst ihr Studium aufgrund von Schulden nicht mehr fortführen kann.
Der Betrag liegt ca. 30.000 unter dem Pflichtanteil.
Inzwischen sind jedoch 10 Jahre vergangen.
Welche Möglichkeiten könnten noch bestehen anzufechten?

Danke für Antworten.
guanabo

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Was wurde denn in diesem Vertrag vereinbart? Wurde dieser notariell beurkundet?

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#2
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Vereinbarung, dass eine Abfindung erfolgt und ansonsten verzichtet wird. Eltern können bis zum Tod in ihrem Trakt wohnen bleiben. Notariell beglaubigt.
Ich denke, die Chancen sind in diesem Fall nicht gut.
guanabo

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#3
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

im Vertrag stand noch, dass 50 % an den Bruder Schenkung sind.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Vereinbarung, dass eine Abfindung erfolgt und ansonsten verzichtet wird.#
Damit kann ich nichts anfangen! Wem wurde wann was übertragen? Wer hat auf was verzichtet?

#Im Vertrag stand noch, dass 50 % an den Bruder Schenkung sind.#
Was ist mit den anderen 50 %?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
1 Kind ist zu dem Zeitpunkt in psychiatrischer Behandlung wegen Medikamentenabhängikeit.


Hat er in diese Zustand ein gemeinschaftliche Vertrag unterschrieben? Dann gilt der Vertrag als nichtig für alle Parteien.

quote:
Ich denke, die Chancen sind in diesem Fall nicht gut.


Ob Chancen überhaupt geben kann, dass lasst sich aus die o.g. Infos nicht beurteilen.




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Notarell wurde verhandelt:
Erbvertrag
Bruder X wird als Alleinerbe eingesetzt
Erbe des Letztlebenden von den Eltern soll werden der Sohn X
Die Erschienenen zu 3. 4. und 5. sollen als Abfindung vom elterlichem Vermögen einen Betrag in Höhe von XXXX erhalten.
Durch die Festsetzung sind die anderen insgesamt vom elterlichen Vermögen abgefunden.
Verzicht auf alles uns evtl zustehenden Erb- und Pflichtteilsansprüche nach unseren Eltern.

Nach der Verhandlung kam heraus, dass der Bruder bereits 50 % des Gesamtvermögens geschenkt bekam. Die Abfindung beruhte auf die anderen 50%. Diese Verhandlung wurde mit dem Notar zuvor abgemacht.

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