Hallo,
ich versuche ein kompliziertes Thema kurz zu halten, vor allem auch weil ich selber nicht so ganz durchsteige.
Fall: ein Ehepaar macht ein gemeinschaftliches Testament, in dem der hinterbliebene Teil zu Alleinereben bestimmt wird und aber gleichzeitig in diesem Testament bereits die Nacherben dieses hinterbliebenen Teils benannt werden mit der Auflistung, was den Nacherben im Todesfall des hinterbliebenen Ehepartners vom Erbe bekommen.
Ist es richtig, dass der hinterbliebene Ehegatte nun nach Gutdünken mit seinem Vermögen machen kann, was er will und die Nacherben dann einfach das bekommen, was übriggeblieben ist oder muss der hinterbliebene Ehegatte bei jeder Entschiedung hinsichtlich seines Vermögens (Verkäufe von Grundstücken, größere Geldausgaben, etc.) die Erlaubnis und die Unterschriften seiner Nacherben einholen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Majanna
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welche Rechte haben Nacherben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der Erbe kann damit machen , was er will ! Es gehört ja jetzt IHM !
Es gibt keine Nacherben !
Als mein letzter Großvater starb- erbten seine Kinder- also mein Onkel und mein Vater jeweils zur Hälfte. Und wenn davon dann irgendwann was übrig bleibt- erbe ich auch was.
Allerdings kannst du evtl einen Pflichtteil verlangen- je nachdem wie dein Verwandschaftsgrad zum Verstorbenen war. Enkel und Nichten und Neffen und Tanten etc, sind erst mal aussen vor. Grundsätzlich sind Ehegatten und Kinder zuerst erbberechtigt!
LG
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Hi,
danke für die schnelle Antwort.
Aber gilt das auch, wenn im Testament bereits die Nacherben und ihr dereinstiges Erbe namentlich benannt wurden?
Ich frage deshalb, weil bei einem Verkauf nämlich ALLE unterschreiben mussten, auch die im Testament bennnten Nacherben, denen ja rechtlich noch nichts gehört...
LG,
Majanna
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Da das hier ein Laienforum ist, musst du immer auch mit falschen Antworten rechnen, zumal die Fragestellung ja oft auch sehr ungenau ist.
Ggf. ist der überlebende Partner hier ja als Vorerbe eingesetzt, einiges an deiner Schilderung spricht jedenfalls dafür.
Selbstverständlich kann es Vor - und Nacherben geben, das kommt jeweils darauf an, was eben testamentarisch geregelt ist.
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Es kommt auf die genaue Formulierung des Testaments an.
Bei einem "normalen" Berliner Testament setzen sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben
und die Kinder zu Schlusserben
ein.
In diesem "Fall" kann der Alleinerbe mit dem Vermögen tun und lassen was er will.
Wenn bei der Formulierung des Testaments von Vor- und Nacherbfolge die Rede ist, könnte der Vorerbe beschränkt sein.
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sorry, sollte ich da was verkehrtes geschrieben haben.
dann war der Wortlaut des Testamentes meiner Oma wohl anders- auch wenn wir alle als Zweiterben aufgezählt waren.
War keine Absicht....soifz
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