welches Vermögen zählt als erbe

3. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
3ermama123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
welches Vermögen zählt als erbe

Hallo ihr lieben! Habe leider meine mutti an den ****** krebs verloren! als wäre das nicht schon schlimm genug beginnt jetzt der Stress mit dem Erbe! mein Vater zu dem ich leider nie ein gutes Verhältnis hatte behauptet jetzt das mir und meinem Bruder nix von der Lebensversicherung zusteht! Zudem war mein vater mehr als 10 jahre arbeitslos und hatte kein Einkommen! meine mutti hat ihm sogar unterhalt zahlen müssen! Er hat die gemeinsamen ersparnisse auf Konten mit seinem Namen getan und sagt nun das es sein Geld sei! ! Könntihr mir bitte helfen wie ich mich jetzt verhalten sollte? Habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen mit einer lacherlichen Summe! leider gibt es kein Testament! Will eigentlich auch nichts mehr mit meinem vater zu tun haben aber ich muss ja! Geld für einen anwalt habe ich nicht! Ach man bitte helft mir! Danke




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2012 Beiträge, 1549x hilfreich)

Die Lebensversicherung steht demjenigen zu, der dort als Berechtigter eingetragen ist. Wenn also nur dein Vater eingetragen ist, dann bekommst du davon nichts. Wenn du ihm nicht glaubst, dann lass dir doch von ihm die Vertragsnummer geben und frage selbst bei der Versicherungsgesellschaft nach, ob du als Berechtigter eingetragen bist...


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#2
 Von 
3ermama123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok...und der rest?

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Zunächst einmal, Erbstreitigkeiten werden aus dem Nachlass bezahlt.
Wie schon gesagt, die Lebensversicherung bekommt derjenige der als Begünstigter im Todesfall eingetragen ist.
Der Rest des Vermögens wir aufgeteilt.
Da die Eltern wohl in Zugewinngemeinschaft lebten,
gehört Ihrem Vater 50 % des Vermögens. Von der Ehefrau erbt er 25 %, weitere 25 % teilen sich die Kinder.
Sie können von Ihrem Vater Auskunft darüber verlangen, wie
hoch das Vermögen am Todestag war. Diese Auskunft können Sie auch gerichtlich einklagen.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Da die Eltern wohl in Zugewinngemeinschaft lebten,
gehört Ihrem Vater 50 % des Vermögens.

Das ist falsch. Bei Zugewinngemeinschaft behält jeder "sein" Vermögen. Vererbt wird nur das Vermögen des Erblassers.

Da kein Testament vorhanden ist, erbt der Ehemann zur Hälfte und die Kinder zur anderen Hälfte.

Er hat die gemeinsamen ersparnisse auf Konten mit seinem Namen getan und sagt nun das es sein Geld sei!
Auf wessen Konto waren die Ersparnisse?

Will eigentlich auch nichts mehr mit meinem vater zu tun haben aber ich muss ja!
Weshalb "musst" du?



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