wenn Geschwister ein Haus erben

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
wänä
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)
wenn Geschwister ein Haus erben

Meine Mutter ist Alleinbesitzerin eines Zweifamilienhauses, das sie im EG selbst bewohnt, im Keller bewohnt mein bruder die andere Wohnung.
Er wohnt dort gegen einen geringen Mietobulus und hält dafür Haus und Grundstück in Ordnung.
Ich selbst wohne in einer anderen Stadt im eigenen Haus.

Mein Interesse an dem haus hält sich daher in Grenzen, mein Bruder würde es hingegen gern übernehmen.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass er mich auszahlt, obwohl er nächstes Jahr unter Hartz IV fällt, und wie kann ich die Auszahlung meines Anteils absichern ?

-- Editiert von wänä am 03.09.2004 12:47:29

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

obwohl er nächstes Jahr unter Hartz IV fällt
Woher soll er dann das Geld nehmen?

wie kann ich die Auszahlung meines Anteils absichern
Gar nicht! Du hast auch keinen Anspruch darauf.
Im Erbfall wirst Du als Mitglied der Erbengemeinschaft in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Es gibt keine Verpflichtung der andren Erben, diesen Anteil auszuzahlen.

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#2
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,guten Tag


es gibt immer mehrere Möglichkeiten,kommt darauf an,wie gut Ihr euch versteht.
Im Erbfall seid ihr erstmal eine sogenannte Erbengemeinschaft:-)
d. h. jeder bekommt die Hälfte (im einfachsten Fall)
Du kannst Deine Hälfte z.B. vermieten,auch nicht das schlechteste,oder?

Wenn Du Deinen Anteil in cash haben möchtest,muss das Haus eben ganz einfach verkauft werden.Im Zuge einer Erbauseinandersetzung (ist nicht böse gemeint,das heißt einfach so) geht Ihr beide zu einem Notar.Im Vertrag wird der Verkauf geregelt,(z.B. zahlt der Käufer an den Notar,dieser leitet den jeweiligen Anteil an Dich und deinen Bruder)
Damit wäre die Sicherung Deines Anteils ja schon erledigt.

Das ganze verläuft also relativ problemlos und hat z.B. bei mir und meiner Schwester vielleicht 40 min. gedauert.
Schwierig wirds erst,wenn Ihr euch nicht einig seid. Dann kann alles mögliche passieren,Teilungsklage vor Gericht und vieles mehr.
Ich wünsche euch alles Gute!
ciao
RELAX

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#3
 Von 
wänä
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Es soll schon so sein, dass mein Bruder irgendwann und irgendwie alleiniger Eigentümer des Hauses werden soll. Er will ja auch dort wohnen bleiben. Ich hab nur keine Ahnung, wie wir das anstellen sollen, gerade vor dem Hintergrund seiner Arbeitslosigkeit.

ich formulier die frage um: darf mein Bruder als sehr wahrscheinlich Hartz IV-Betroffener überhaupt ein geerbtes, schuldenfreies HALBES Haus behalten, in dem er auch noch wohnt, oder muss er seine Hälfte zu Geld machen ?


Gar nicht! Du hast auch keinen Anspruch darauf.
Im Erbfall wirst Du als Mitglied der Erbengemeinschaft in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Es gibt keine Verpflichtung der andren Erben, diesen Anteil auszuzahlen.

Das heisst also, mir gehört ein halbes Haus, mit dem ich nichts anfangen kann, muss mich ggf mit Mietern rumärgern, und muss mich zur Hälfte auch noch an allen Instandsetzungs- und sonstigen kosten beteiligen ?!
Mein Bruder soll das Haus haben und ich die Kohle - das muss doch irgendwie gehen ? ;)

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#4
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

jetzt ist schon einiges klarer.
Wie gesagt,es gibt immer mehrere Möglichkeiten,auch wg.Hartz brauchts keine Kopfschmerzen.

Dein Bruder kann (Datum des Erbfalls) z.B auch eine Erbschaft ausschlagen,dann bist Du erstmal Alleinerbin.
Wie man sich dann einigt bleibt euch überlassen,Ihr müsst euch halt vorher zusammensetzten und einen (für beide gangbaren Weg finden)
Du könntest eine Hypothek aufnehmen (Tilgung durch Miete) und hast so erstmal ein bisserl was in der Tasche.Somit wär schonmal beiden geholfen,und niemand kann Dich dran hindern,den Bruder im Haus wohnen zu lassen.
Wäre das nicht auch möglich?


Ciao
Relax

-- Editiert von Relax01 am 06.09.2004 15:13:24

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#5
 Von 
wänä
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

wir können uns auf vieles einigen, aber auf einen Erbverzicht wohl eher nicht.
Das ist, darf man ja auch nicht vergessen, nicht im Sinne unserer Mutter.

Nach dem Erbfall müsste er sich irgendwie das Kapital beschaffen können um mich abzufinden - ein halbes Haus hätte er ja als Sicherheit, aber, wenns so bleibt, kein Einkommen.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo wänä,


Ich nehme mal an,das es fair geteilt werden soll und keiner benachteiligt wird.
Mit dem Vorschlag,das Erbe auszuschlagen wäre halt nach aussen hin eine wasserdichte Lösung vorhanden.
Wie Ihr euch intern einigt,bleibt euch überlassen.Ich sage ja nicht,das Du Ihn hintergehen sollst,sondern dies ist halt eine Möglichkeit das Haus unter diesen Umständen zu halten.

Er MUSS Dich nicht abfinden,sondern Ihr seid erstmal gemeinsam im Grundbuch Eigentümer.
Wenn´s keine andere Lösung gibt,wirds auf einen Verkauf hinauslaufen.


Alles wird Gut!
Relax

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Nach Hatz IV darf Dein Bruder ein angemessenes Haus besitzen.

Je nach Größe des Hauses stellt der Besitz also nicht unbedingt ein Problem dar.

Da ich mal davon asgehe, dass Dein Bruder nicht in der Lage ist, Dir Deinen Erbanteil auszubezahlen, aber das Haus auch nicht verkauft werden soll gibt es noch folgende Möglichkeit:

Normalerweise wirst Du Eigentümer der ideellen Hälfte des Hauses. Damit kannst Du wenig anfangen. Du musst die Hälfte der Kosten tragen und Dir stehen die Hälfte der Einnahmen zu (bei Vermietung der zweiten Wohnung). Alle Beschlüsse müssen gemeinsam gefasst werden.

Man könnte das Haus aber auch in zwei Eigentumswohnungen nach dem WEG aufteilen. Dein Bruder bekommt die selbstewohnte Wohnung und Du die andere Wohnung, die jetzt von Deinen Eltern bewohnt wird.

Dann kannst Du über diese Wohnung alleine verfügen und sie entweder vermieten oder verkaufen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wänä
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

dazu wären zwar ein paar Umbauten erforderlich, aber die Lösung klingt nicht schlecht.
Wem würde das Haus (nicht die Wohnungen) denn dann "offiziell" gehören ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Wanä,

der Vorschlag von hh ist sehr gut,ich denke in Deinem Fall wär das sicher das Beste.

Aufteilung und Umwandlung in Eigentumswohnungen.Danach steht halt jeder mit seinemEigentumsanteil im Grundbuch.
Ich rate Dir,bei einem (besser noch --mehreren) Fachberater mal alles über Aufteilung durchzusprechen.(Stimmt,gibt Freibeträge was Wohnungseigentum betrifft)
Aber wenn die anderen Vorschläge nicht zusagen,kann ich mich der Meinung von hh nur anschließen.

Rechtlich ist das nach aussen schon ok,das Problem mit Renovierung,Instandhaltungskosten bleibt halt dann natürlich genauso erhalten.Die Kosten werden dann geteilt ,allerdings (auch wenn du deine Hälfte z.B verkaufst) wirds für den Bruder schwierig werden,ohne Einkommen mal eben die Hälfte für eine Fassadenrenovierung o.ä. aufzubringen.

Aber immerhin hast jetzt schon mal 3 Möglichkeiten auf dem Tisch und ich glaube,damit kann man schon was anfangen.Alles Gute!

Gruß
Relax

-- Editiert von Relax01 am 08.09.2004 12:16:53

-- Editiert von Relax01 am 08.09.2004 12:20:13

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