wer muss die Beerdigung anleiern und diese bezahlen??

3. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
wer muss die Beerdigung anleiern und diese bezahlen??

Moin,

von meiner Stieftochter ist der leibliche Vater verstorben. (Alkohol und Drogenabhängig)
Einen Kontakt zu ihm gibt es seit gut 17 Jahren nicht mehr. (wegen Kindesgefährdung)

Er war neu verheiratet und hat ein Kind aus dieser Ehe. Diese Ehe ist mittlerweile auch geschieden.
Eine Schwester und einen Bruder des verstorbenen gibt es auch noch. Ebenso die Mutter.

Meine Stieftochter ist 22j. alt und in der Ausbildung. Erbe wird sie ablehnen.

Da ihr Stiefvater einen Rechtspfleger hatte, ist dieser jetzt der Meinung, dass seine Tochter (meine Stieftochter) sich um die Beerdigung kümmern müsste, da seine Pflegschaft mit dem Tod des Vater erlöscht ist.

Kann mir da jemand weiterhelfen, wie man da vorgeht?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Da ihr Stiefvater einen Rechtspfleger hatte

Der Vater hatte keinen Rechtspfleger, sondern einen Beteuer.
Zitat:
ist dieser jetzt der Meinung, dass seine Tochter (meine Stieftochter) sich um die Beerdigung kümmern müsste, da seine Pflegschaft mit dem Tod des Vater erlöscht ist.

Das ist korrekt. Die Tochter ist bestattungspflichtig und muss sich um die Beerdigung kümmern. Das ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


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#2
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das ist korrekt. Die Tochter ist bestattungspflichtig und muss sich um die Beerdigung kümmern. Das ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


ah ja.. eine 22j. wird wohl kaum Ahnung haben, was sie da zu tun hat. Zudem ist sie in der Ausbildung 1. Lehrjahr und könnte diese Beerdigung eh nicht bezahlen können. Und sie denkt auch nicht daran!!

Zudem hatte der Vater noch einen Sohn. Dieser ist zwar erst 10 Jahre alt.. aber das dürfte keine Rolle spielen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31997 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
ah ja.. eine 22j. wird wohl kaum Ahnung haben, was sie da zu tun hat.
Du kannst sie doch dabei unterstützen. zB gemeinsam zum Bestattungsunternehmen gehen und die Bestattung anleiern.
Ob sie nicht daran denkt, irgendwas zu zahlen, interessiert zunächst mal noch nicht.
Vielleicht gibt es andere Zahlende, aber erstmal soll die Bestattung beauftragt/veranlasst werden.
Bestatter kennen dieses Spiel.

Für deine Frage ist es vollkommen irrelevant, woran der Vater starb und ob man Kontakt hatte.
Er soll jetzt bestattet werden. Die Pflichtigen sind mit *Anleiern* dran. Sie dürfen sich helfen lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Zudem ist sie in der Ausbildung 1. Lehrjahr und könnte diese Beerdigung eh nicht bezahlen können. Und sie denkt auch nicht daran!!


Schau in das Bestattungsgesetz des entsprechenden Bundeslands. Z.B. für BW:

§ 31 Bestattungspflichtige
(1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.
(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten der Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn die Verstorbenen nicht einem anatomischen Institut zugeführt werden.

§ 21 Abs 3
... die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person (Angehörige) ...

=> In Deinem Fall wäre Deine Stieftochter bestattungspflichtig. Kümmert sie sich nicht darum, wird die Bestattung von der entsprechenden Behörde angeordnet.

Bezüglich Kosten: Diese müssen die Erben zahlen. Siehe BGB § 1968.




-- Editiert von User am 3. Januar 2023 14:15

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 14:16

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#5
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

ich werde garantiert nicht meine Stieftochter ermutigen, die Beerdigung für diesen Dreckskerl in Auftrag zu geben und sie danach auf den Kosten sitzen bleibt.
Zudem hat meine Stieftochter noch nichts von offizeller Seite gehört. Über den Tod ihres Vaters, hat sie über einen ehemaligen Nachbarn von ihm erfahren.

Ich werde ihr raten, erstmal nichts zu tun. Da ein Toter hier in BW innerhalb 4 Tagen unter die Erde muss, wird wohl erstmal das Sozialamt einspringen. In der Regel die billigste Variante, das Einäschern.

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 14:24

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31997 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Da ihr Stiefvater einen Rechtspfleger hatte,
Gemeint ist aber schon noch der verstorbene leibliche Vater deiner Stieftochter? Das dürfte nicht ihr Stiefvater sein.
Zitat (von Ant123):
Über den Tod ihres Vaters, hat sie über einen ehemaligen Nachbarn von ihm erfahren.
Warum bringst du als unwilliger Stiefelter mit unwilliger Stieftochter dann hier solche Fragen?
Hörensagen von Dritten ist nix.
Aber der Betreuer oder Rechtspfleger ist ein ziemlich offizieller.

Na dann, Kopf in Sand. Rechnung kommt später.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Zudem hat meine Stieftochter noch nichts von offizeller Seite gehört. Über den Tod ihres Vaters, hat sie über einen ehemaligen Nachbarn von ihm erfahren.


Das wiederspricht aber der Aussage:

Zitat (von Ant123):
Da ihr Stiefvater einen Rechtspfleger hatte, ist dieser jetzt der Meinung, dass seine Tochter (meine Stieftochter) sich um die Beerdigung kümmern müsste, da seine Pflegschaft mit dem Tod des Vater erlöscht ist.


Und der Betreuer wird sicher die Kontaktaufnahme zur leiblichen Tochter des Verstorbenen dokumentiert haben. Damit hängt die Tochter voll drin. Und der Rat nicht zu tun ist nicht nur der absolut falsche sondern mitunter auch der absolut teuerste.

Denn wenn dann irgendwann - schuldhaft durch die Tochter verzögert - von Amtswegen her die Bestattung beauftragt wird, dürften doch erhebliche Kosten auf die Tochter zu kommen. Erstens wird das Sozialamt die dem Bestatter bezahlten Kosten wieder haben wollen... und zweitens kann die zuständige Behörde wegen Verstoßes gegen das badenwürttembergische Bestattungsgesetz ein Bußgeld verhängen...

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
ah ja.. eine 22j. wird wohl kaum Ahnung haben, was sie da zu tun hat.

Aus eigener Erfahrung:
Es ist sehr(!) viel weniger, als Sie denken.
Bestattungsunternehmen wissen was zu tun ist. Man muss sie nur beauftragen.
Die fragen kurz, was man alles für Wünsche hat (oder auch nicht hat), wo die Leiche abgeholt werden soll und wo die Beerdigung stattfinden soll - den Rest macht das Bestattungsunternehmen ganz alleine.
Arbeitsaufwand für die 22jährige: unter 30 Minuten
Wenn man dem Bestatter das Familienstammbuch, den Personalausweis, die Krankenversicherungskarte und die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen mitgibt, erledigt der Bestatter auch sämtlichen Papierkram.


-- Editiert von User am 3. Januar 2023 16:20

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Und der Betreuer wird sicher die Kontaktaufnahme zur leiblichen Tochter des Verstorbenen dokumentiert haben. Damit hängt die Tochter voll drin. Und der Rat nicht zu tun ist nicht nur der absolut falsche sondern mitunter auch der absolut teuerste.


gab keinen Kontakt. Die Info kam aus einer anderen Quelle.

Aber egal. Eben mit meinem Anwalt telefoniert und der sagt ganz klar, Ehefrau des Vaters meiner Stieftochter ist für die Beerdigung verantwortlich. Ist er geschieden? Wo steht das?
Sohn des Verstorbenen, wo garantiert ein direkter Kontakt vorhanden war.

Anweisung vom RA... nichts tun, solange nichts von offizieler Seite kommt!!

Zudem habe ich gerade mal mit zwei Bestatter telefoniert. Alle wollten Vorkasse habe und von mir gibt es nichts!! Können diesen ** im Klo runter spülen. Hört sich vielleicht hart an, aber was besseres hätte der nicht verdient

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Eben mit meinem Anwalt telefoniert und der sagt ganz klar, Ehefrau des Vaters meiner Stieftochter ist für die Beerdigung verantwortlich.

Wenn die Ehe geschieden wurde, ist sie nicht für die Bestattung zuständig.
Zitat:
It er geschieden? Wo steht das?

Hier:
Zitat (von Ant123):
Diese Ehe ist mittlerweile auch geschieden.
Zitat (von Ant123):
ah ja.. eine 22j. wird wohl kaum Ahnung haben, was sie da zu tun hat. Zudem ist sie in der Ausbildung 1. Lehrjahr und könnte diese Beerdigung eh nicht bezahlen können. Und sie denkt auch nicht daran!!

Das Leben ist kein Ponyhof. Sie ist volljährig und hat gewisse Pflichten. Statt hier rumzupöbeln, solltest du mit ihr die Situation besprechen. Mann kann einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen und sie dabei unterstützen.

Wunschantworten gibt's hier nicht. Weshalb fragst du überhaupt, wenn du alles besser weißt?

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 17:58

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31997 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Diese Ehe ist mittlerweile auch geschieden.
Die geschiedene Exfrau des leiblichen Vaters deiner Stieftochter muss sich nicht um dessen Bestattung kümmern. Die ist raus durch Scheidung.

Du hast dem Anwalt wohl was falsches erzählt. Wie hier mit dem toten Stiefvater
Du kannst lange mit vielen Bestattern telefonieren.
Vorkasse ?? Spielt das nicht in D, oder lags evtl. an deiner Ausdrucksweise?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

absolut richtig gehandelt. Hatte einen vergleichbaren Fall und blieb nachher auf rund 5000€ sitzen. Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Das Amt wird die Beerdigung in Auftrag geben, wenn sich keine Verwanten ausfindig machen lassen. Und zwar das billigste was geht. Und dann wird nach den Erben geschaut. Geht dann runter Kinder, Eltern, Geschwister und wenn keiner Geld hat, bezahlt es der Staat

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Stiefkinder gehören weder zu den Bestattungspflichten noch zu den Unterhaltspflichtigen des Stiefelternteils.

Insofern müssen sie da gar nichts machen und gar nichts bezahlen. Es sei denn sie gehörten zu den Erben des Stiefelternteils. Dann sind sie, weil sie Erben sind, an erster Stelle kostentragungspflichtig. Reicht das Erbe nicht mal aus, die Bestattungskosten zu zahlen, können sie das Erbe ausschlagen, und sind dann raus aus der Nummer.

Das nur am Rande.

Hier aber heißt es ja:

"von meiner Stieftochter ist der leibliche Vater verstorben."

Also: der Vater dieser Frau ist verstorben. Damit ist sie bestattungspflichtig und ggf. auch kostentragungspflichtig.

Wie schlecht das Verhältnis war, spielt dafür rechtlich keine Rolle.

-- Editiert von User am 4. Januar 2023 12:37

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Stiefkinder gehören weder zu den Bestattungspflichten noch zu den Unterhaltspflichtigen des Stiefelternteils.

Das hat auch niemand behauptet.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31997 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Stiefkinder gehören weder zu den Bestattungspflichten
Welches Stiefkind meinst du?
Es fragt Stiefvater bzw. Stiefmutter der 22jährigen leiblichen Tochter des Verstorbenen.
Zitat (von eh1960):
der Vater dieser Frau ist verstorben.
Ja, diese Frau ist 22, leibliche Tochter und bestattungspflichtig.
Unterhalt ???
Ob sie auch Stieftochter ist, ist wurscht.
-------------------------
Zitat (von Claudy13):
Das Amt wird die Beerdigung in Auftrag geben, wenn sich keine Verwanten ausfindig machen lassen.
Da hast du wohl was falsch verstanden.
Es gibt hier 2 leibliche Kinder (22 und 10 Jahre), die sind ziemlich verwandt mit dem Verstorbenen und deshalb ist die volljährige Tochter bestattungspflichtig.
Das Amt holt sich verauslagte Kosten zurück, wenn es die Bestattung veranlasst.
Ausfindig gemacht ist die Tochter schon.

Die Erben können auch gern ausschlagen, um keine Schulden zu erben. Sie sind aber nicht von der Bestattungspflicht befreit.
Du hattest die Bestattungskosten zu tragen, weil du bestattungspflichtig warst und kein Sozialamt tätig werden musste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Stiefkinder gehören weder zu den Bestattungspflichten noch zu den Unterhaltspflichtigen des Stiefelternteils.
Hat nur nichts mit der Frage des zu tun.

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