wer zahlt?

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)
wer zahlt?

mein vater verstorben 1990 ( DDR). meine mutter und 5 kinder wären die erben. wir kinder überliesen alles unserer mutter stillschweigend. mutter verstarb 97 und hinterlies ein testament,
wo stand 1 2 3 4 bekommen zu gleichen teilen mein sparvermögen
von den banken 1 und 2. sohn 5 bekommt das haus.
alle waren einverstanden beim nachlassgericht und unterschrieben diese sache. nun vordern 3 und 4 (nach 7 jahren) den erbteil vom vater weil ich ( 5) von unserer mutter das "ganze haus geerbt" habe.
könne die mich zwingen zuzahle? obwohl ich vom barvermögen auch nix bekommen habe, was ja zur hälfte dem vater mal gehörte!
ihr anteil, 1 2 3 und 4 am ausgezahten geld liegt über den teil den mutter uns hätte zahlen müssen 1990.
123 und 4 haben schon das geld, ich aber noch nicht den grundbuch eintrag... :-(
es geht um grundbuch berichtigung! da wittern einige geld ;-)

danke wenn sich einer annimt und mal einen tip schreibt

tschüssi jau

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Im Prinzip hätten sie einen Pflichtteilsanspruch gehabt.

Der verjährt aber nach 3 Jahren, so dass Deine Geschwister jetzt nichts mehr verlangen können.

Dass das Grundbuch noch nicht berichtigt wurde, spielt dabei keine Rolle.

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#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

danke für die antwort :-),
nur unser vater steht auch noch im grundbuch! also hätte unsere mutter nicht alles vererben dürfen so wie es im testament steht? ( nachlassgericht hatte da keineerlei einwände). nun scheiden sich die geister unter uns geschwister. ich sag... vererbt ist vererbt laut testament. andere meinen... nix da, vaters anteil muss raus aus dem testament ( aber nur das haus ;-), schlau sind die, was?)
nun danne mal sehn was wird.

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wie kann ein Toter im Grundbuch stehen? Ans Grundbuchamt wenden, das man den rückwirkend löscht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

na klar ... so einfach?
damals als vater starb 1990 wurde jedoch kein erbschein beantragt, weil wir geschwister alles der mutter überlassen wollten und auch getan haben ( stillschweigend eben) ohne stress für unsere mutter. darum steht er auch noch im grundbuch. unsere mutter hat nun aber alles vererbt ( testamentarisch), obwohl
sie nur ihren anteil vererben hätte dürfen!?
das nachlassgericht billigte jedoch 1997 das testament von der mutter, mit dem "gesamtvermögen" und stellte eine erbschein aus für uns kinder. wir nickten alle und unterschrieben die niederschrift. wir wurden über rechtliche schritte aufgeklärt (pflichtteile, verjährung, kosten usw.).
1 2 3 und 4 teilten sich brav das barvermögen und kleine aktie. 5 ( ich) sitze nun da und grübel... was wollen die noch von mir? Der vater im grundbuch ;-(! ihren anteil vom vater den sie ja nicht wollten von meiner mutter. nun aber von mir.
es geht nicht um viel für den einzelnen aber mal 4 geschwister gerechnet... wow ;-(
kann ich den wirklich ohne weiters löschen lassen?

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