wer zahlt die Grundbuchkosten bei einer Erbengemeinschtaft

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
wichtele
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wer zahlt die Grundbuchkosten bei einer Erbengemeinschtaft

hallo zusammen :-)

ich habe für mein anliegen leider keine antwort gefunden und ich hoffe das mir hier geholfen wird.
Erbfall in 2014, drei erben zu je 1/3 laut grundbuchauszug 20109 - ein Erbe hat den erbschein beantragt und die berichtigung veranlasst.
Wer musst jetzt die kosten dafür tragen? Es erging eine rechnung an einen erben, der den schein nicht beantragt hat.

vielen dank schon mal für's lesen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Wer musst jetzt die kosten dafür tragen?


Alle drei gemeinsam. Der Erbe, der die Rechnung erhalten hat kann also jeweils 1/3 des Rechnungsbetrages von den anderen beiden Erben einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wichtele
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo von hh

danke für die schnelle antwort :-)

LG

wichtele

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von hh):
Alle drei gemeinsam.


Das gilt zumindest für das Innenverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

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