wie kann der Schenkungsvertrag rückgängig gemacht werden?

22. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
wie kann der Schenkungsvertrag rückgängig gemacht werden?

Hallo,
meine Eltern übergaben ihr Grundstück mit Gebäude per Schenkungsvertrag an meinen Bruder. Da diese Schenkung mit einigen Bedingungen verbunden war, möchte mein Bruder nun diese Schenkung doch nicht, was nun zu einigem Streit geführt hat.
Meine Eltern sind bereit, den Vertrag rückgängig zu machen, um weiteres böses Blut zu vermeiden.

Die Frage ist: Welche Möglichkeiten gibt es, alles wieder rückgängig zu machen?

Kann dies nur durch eine erneute Schenkung, nun vom Bruder an die Eltern, geschehen?
Muss der Bruder dann erneut Schenkungssteuer bezahlen?

Kann der Vertrag auch anulliert werden? Also im Einverständnis aller rückgängig gemacht werden?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Am sinnvollsten wegen Nichterfüllung der Bedingungen eine Rückgabeforderung durch die Eltern.
Dein Bruder kann die Schenkung nicht "zurückgeben", die Initiative muss von deinen Eltern aus gehen.

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#2
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

sika0304
Ach so? Mein Vater hat bisher immer nur von einer möglichen "Rückschenkung" gesprochen, er hätte sich erkundigt.
Da er seine Einwilligung nur gibt, weil er keinen weiteren Streit mit meinem Bruder will, besteht er auf Initiative meines Bruders. Dieser soll die Kosten für die Rückschenkung (Notar) übernehmen und die dann wieder anfallenden Schenkungssteuern.

Die Bedingungen würden sowieso erst zum Thema werden, wenn mein Vater sterben würde. Dann geht es um Nießbrauchrecht meiner Mutter, die dann nur Heizung und Strom übernehmen müsste. Alle anderen Kosten, auch evtl. Reparaturen, Gebühren + Tilgung (noch 20 jahre) müsste dann mein Bruder tragen.
Die Nichterfüllung der Bedingungen ist daher ja noch gar nicht eingetreten. ich denke, die Tasache, dass mein Bruder die Bedingungen irgendwann in Zukunft nicht erfüllen will, ist noch kein Grund die Schenkung zurückzufordern?

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"syes"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das sehe ich genauso. Da hätte dein Bruder vielleicht vorher mal überlegen sollen, ob er das Geschenk überhaupt will.
Was ist denn jetzt sein Problem? Kann er nicht tilgen? Dann würde die Bank eine Zwangsersteigerung einleiten und damit wäre auch das Nießbrauchsrecht futsch.
Hat der Notar damals beide Parteien auf die Vor- und Nachteile hingewiesen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

sika0304
Tja - wo ist das Problem? Mein Bruder hat kurz danach geheiratet und die Gattin ist dann auf den Trichter gekommen, dass er im Falle des Todes meines Vaters bis zum Ableben meiner Mutter evtl. für einige Jahre nur bezahlen darf. Außerdem sind die Wohnverhältnisse auf dem Grundstück schwierig. Es wohnt noch ein (unangenehmer)Miteigentümer auf der einen Hälte des Grunstücks. D. h., es ist sehr verschachtelt und wahrscheinlich wäre der Teil meines Bruders dann schlecht zu verkaufen. Das Haus ist auch in keinem guten Zustand und mein Vater lässt nur das Nötigste machen (Zitat: Das überlasse ich meinen Erben). Auch hier werden irgendwann höhere Instandhaltungskosten auf meinen Bruder zukommen. D. alles heißt, die beiden wollen nicht tilgen, da sie den späteren Nutzen als zu gering ansehen. Ob sie später nicht tilgen können, weiß man ja noch nicht.
Beim Notar wurde alles erklärt - das gibt mein Bruder auch zu. Aber er sagt, er habe es im Grunde nicht wirklich verstanden. Dazu muss man leider sagen, dass er ein sehr unselbstständiger junger Mann (Muttersöhnchen) ist, der fast keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Vater hat das Leben seines Sohnes geplant und Sohn hat zu allem ja und amen gesagt. Wie immer!

Ich dachte, es gäbe evtl. eine Frist, in der man einen solchen Vertrag rückgängig machen könnte. Aber das gibt es wohl nicht?



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"syes"

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#5
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Abend,

vielleicht gibt es ja jemanden, an den man das Grundstück "weiterverschenkt". Damit meine ich eine familienfremde Person oder gar schlimmeres. Allein die Drohung damit könnte vielleicht schon Wunder wirken ... und ist laut Schenkungsurkunde möglicherweise sogar als Rücktrittsgrund formuliert.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Henning Haarhaus

Eigentlich ist ja alles klar. Mein Bruder will die Schenkung nicht und meine Eltern sind bereit, entsprechenden Schritten zuzustimmen.
Dies in die Wege zu leiten überlassen sie meinem Bruder - dies lehrt ihn vielleicht, nicht einfach Verträge zu unterschreiben, weil der Vater es ihm sagt und deren Inhalte ihm eigentlich nicht klar sind.

Die Drohung die Schenkung an einen Dritten weiterzugeben wäre wohl ein Weg. Aber ich denke keiner, der Frieden einkehren lässt.

Wir sind nun auf der Suche, nach dem entsprechenden Weg - wie alles wieder rückgängig gemacht werden kann, damit wieder einigermaßen Friede in die Familie einziehen kann.

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"syes"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Syes,
wenn dein Bruder so unselbständig ist und jetzt eine Frau hat, die Tacheles redet - wieso kümmerst du dich dann darum?;)
Oder hilfst du deinen Eltern?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
syes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

sika0304

Ich bin die große Schwester und Tochter, die dazwischen steht. Ich wurde von beiden Parteien inzwischen gebeten, zu vermitteln - das ist alles. Ich verstehe beide Standpunkte - jeweils aus ihrer Sicht der Dinge. Ich schlage mich nicht auf eine Seite - ich bin nur auf der Suche nach Auswegen aus der Misere. :(

Die Frau, die Tacheles redet, ist leider nicht in der Lage ruhig und klar über ihre Ansichten zu reden und das heizt die Sache nur immer mehr an. Hier ist inzwischen von Betrug und über den Tisch ziehen die Rede. Und weil das so ist und alle grotten-unglücklich sind - bin ich mittendrin!
Dies habe ich mir nicht ausgesucht, es macht keine Spaß und es nervt gewaltig - aber sie alle sind nun mal meine Familie.

Aber ich weiß leider immer noch nicht, wie diese Schenkung wieder zurück an die Eltern gehen kann.

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"syes"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Du arme (aufrichtiges Beileid). Aber vielleicht solltet ihr einen Notar aufsuchen, der euch berät. Unter Umständen hilft auch ein Moderator, frag mal, ob es soetwas bei euch gibt.
Du wirst immer nur die "Böse" sein und ganz zerrieben werden.
Scheint, deine Schwägerin ist ein :devil:

2x Hilfreiche Antwort

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