wie lange darf die Sparkasse einen Nachlass *prüfen* trotz großer Bankvollmacht über den Tod hinaus,

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)
wie lange darf die Sparkasse einen Nachlass *prüfen* trotz großer Bankvollmacht über den Tod hinaus,

Hallo ,
meine Mutti ist vor kurzem verstorben, ich bin im Besitz einer großen Bankvollmacht über den Tod hinaus, mit jegliche Rechten. Ich wollte nun das Konto auflösen/löschen unter Vorlage der Sterbeurkunde, nun wurde das Konto dicht gemacht (es handelt sich hierbei absolut nicht um eine riesen Summe) , man sagte mir die Bank wäre verpflichtet den Vorgang an die Nachlassabteilung weiter zu geben?! Meine Frage nun , ist das so richtig , wenn ja, wie lange darf sich die Bank für diese Prüfung zeit lassen? Am 05.02.2019 wurde alles bei der Bank abgegeben und heute, 19.02.2019 wurde mir der Eingang bestätigt .
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Nach meiner Auffassung darf die Bank das Konto gar nicht sperren, wenn jemand eine große Bankvollmacht hat, die über den Tod hinaus gilt.

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#2
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

Das dachte ich auch. Mich ärgert jetzt, dass die Bank mit dem Geld arbeitet und mir keiner sagen kann, wie lange die Bank sich für die Bearbeitung zeit lassen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

1. Ist hier mit "großer Bankvollmacht" eine transmortale Bankvollmacht gemeint?
2. Regelt die Vollmachtsurkunde expliziert, dass der/die Vollmachtnehmer/in auch berechtigt ist, ein Bankkonto zu kündigen?
3. Wurde ggf. mittlerweile die Vollmacht durch einen Erben widerrufen?
4. Gibt es ein (notarielles) Testament und wird ein Erbscheinsverfahren betrieben?

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Fehler war die Kontoauflösung. Diese ist meist nicht Bestandteil der "Vollmacht über den Tod hinaus". Dadurch hat man das Konto quasi selbst eingefroren. Besonders zäh ist es dann bei der Postbank. Da dauert die "Prüfung" gerne 3 Monate. Hängt auch mit der Meldung an das Finanzamt etc. zusammen.
In der Zwischenzeit wird man nur Zugriff auf Ausgaben "für den Verstorbenen" haben, also Rechnung für Bestatter, Friedhof, Grabmal.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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