wie vor der Heirat alle Erbansprüche ausschließen?

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
walter9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
wie vor der Heirat alle Erbansprüche ausschließen?

Meine Freundin und ich wollen heiraten.
Wir machen einen Ehevertrag.

Wir wollen schon vor der Hochzeit alle gegenseitigen Erbansprüche ausschließen.
Wie machen wir das am besten?

Müssen wir den Notar 2 Mal bezahlen: 1 Mal für den Ehevertrag und 1 Mal für den Erbverzichtsvertrag?
Oder kann man beides in einem erledigen?

-- Editiert von walter9 am 26.05.2021 13:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5342 Beiträge, 2444x hilfreich)

Der Pflichtteil kann nicht ausgeschlossen werden.

Tipp: wenn ihr Gütertrennung wollt und keinerlei gegenseitige Erbansprüche, dann heiratet einfach nicht.

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#2
 Von 
walter9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der Pflichtteil kann nicht ausgeschlossen werden.


Doch es gibt ja eine Heirat unter Pflichtteilsverzicht.

Nur wie funktioniert das genau?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat (von walter9):
Oder kann man beides in einem erledigen?


Man kann beides in einem Vertrag erledigen.

Zitat (von hiphappy):
Der Pflichtteil kann nicht ausgeschlossen werden.


Selbstverständlich kann durch notariellen Vertrag auf den Pflichtteil verzichtet werden (§ 2346 BGB).

Zitat (von walter9):
Nur wie funktioniert das genau?


Der Notar berät bezüglich der Details.

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 953x hilfreich)

Grundsätzlich kann man das in einer Urkunde machen, wobei sich dann der Geschäftswert entsprechend erhöht.
Zu Details würde ich mich an den Notar meines Vertrauens wenden, da ohnehin beides beurkundungspflichtig ist.

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#5
 Von 
walter9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Selbstverständlich kann durch notariellen Vertrag auf den Pflichtteil verzichtet werden (§ 2346 BGB).


Gibt es einen Muster-Vertrag, den man sich durchlesen kann? Link?

Ich weiß, dass der Notar dafür zuständig ist, aber ich möchte mich gerne vorab informieren, damit ich beim Notar nicht von den vielen Infos und Möglichkeiten überfordert bin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 953x hilfreich)

Erbverzichtsvertrag



abgeschlossen zwischen



1. [Name], geb. am [Datum],

[Beruf, Adresse]



2. [Name], geb. am [Datum],

[Beruf, Adresse]





[•] verzichtetn hiermit gemäß § 2346ff. BGBgegenseitig auf ihr gesetzliches Erbrecht und nehmen diesen Erbverzicht an.
Dieser Erbverzicht erfolgt unentgeltlich.

Die Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Erbverzichtsvertrages anfallen, übernimmt zur Gänze [•] z

[Ort, Datum] [Ort, Datum]







__________________ __________________

[Unterschrift] [Unterschrift]


Hilft dir das weiter ?
Ich glaube nicht.

-- Editiert von salkavalka am 26.05.2021 14:49

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7311 Beiträge, 4322x hilfreich)

gelöscht


-- Editiert von cruncc1 am 26.05.2021 15:21

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