wohnrecht übertragen

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Casandra123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
wohnrecht übertragen

Hallo,

Eine Frage:

Meine Eltern haben vor 9 Jahren das Haus meiner Tochter überschrieben. Sie haben aber das Wohnrecht und Niesbrauchrecht auf Lebenszeit.

Mein Vater ist vor 2 Jahren gestorben und meine Mutter lebt im Heim. Sie hat notariell die gesamten Vollmachten mir und meinem Sohn notariell übertragen. Da ich sehr weit weg wohne kümmert sich mein Sohn um alles und wohnt auch im Haus.

Jetzt möchte sie ihr lebenslanges Wohn-und niesbrauchrecht auf meinen Sohn übertragen da sie zu Recht befürchtet dass meine Tochter das Haus verkauft sobald sie gestorben ist und meinen Sohn aus dem Haus wirft.

Oder wäre es möglich dass meine Mutter mit ihm einen lebenslangen Mietvertrag abschliesst?

Ist das möglich obwohl meiner Tochter das Haus schon gehört?

Danke



-- Editiert von Casandra123 am 04.08.2019 07:44

-- Editiert von Casandra123 am 04.08.2019 07:46

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Jetzt möchte sie ihr lebenslanges Wohn-und niesbrauchrecht auf meinen Sohn übertragen


Das geht nicht, da die Eltern nicht Eigentümer des Hauses sind.

Zitat:
Oder wäre es möglich dass meine Mutter mit ihm einen lebenslangen Mietvertrag abschliesst?


Das nützt nichts, da der Sohn das Mietverhältnis nach § 1056 BGB kündigen kann.

Rein interessehalber:
Was hat denn die Eltern bewogen, das Haus an Deine Tochter zu übertragen?

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#2
 Von 
Casandra123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Warum sollte mein Sohn das Metverhältnis kündigen wenn er doch im Maus bleiben möchte? Es geht doch darum dass er nicht ausziehen muss wenn meine Mutter stirbt.

Um deine Frage zu beantworten:

Meine älteste Tochter war schon immer das Lieblingsenkelkind meiner Eltern. Für sie wurde Geld angelegt, mit in den Urlaub genommen usw.
Meine zwei jüngeren Kinder liefen so nebenbei mit. Je älter meine Tochter wurde um so mehr hat sie ihr Privileg erkannt und ausgenutzt. Somit war klar wer das Haus bekommt. Ich habe das erst sehr viel später erfahren.
Meine Mutter hat das nie erkannt, nur meinem Vater sind die Lichter aufgegangen. Aber da war es schon zu spät denn er war schwer Krebskrank und ist 2 Wochen später gestorben.
Er hat mir noch gesagt dass es im leid tut aber er hatte keine Kraft mehr etwas zu ändern.

Mein Sohn hat meine Eltern und dann meine Mutter gepflegt, sich um alles gekümmert und buchstäblich die Schei.......entfernt. Meine Eltern gewaschen, Zehennägel beschnitten. Trotz vieler anstehender Prüfungen ist er täglich nach der Arbeit quer durch die Stadt gefahren um sich um meine Eltern zu kümmern und Abends 30 km nach Hause zu fahren. Alles ohne Auto denn mein Vater wollte ihm sein altes nicht geben obwohl er nicht mehr fahren konnte.

Seit meine Mutter im Heim lebt fährt er täglich zu ihr damit sie nicht alleine ist.

Aber egal, jedenfalls hat mein Sohn alles für meine Eltern getan während meine Tochter sich nur blicken ließ nachdem mein Vater 2 Tage tot war um in den Finanzen meiner Eltern zu wühlen.

Mein Sohn ist kurz vor dem Tod meines Vaters zu meinen Eltern ins haus gezogen damit die Pflege für ihn leichter wird. Nachdem meine Mutter dann im heim war hat er es etwas renoviert und kümmert sich um Haus und Garten.

Und das ist nun unser Problem. Mein Sohn hat alle Aufgaben übernommen, seine karge Freizeit nur bei meinen Eltern verbracht und immer noch verbringt während meine Tochter nur noch auf das sterben meiner Mutter wartet und bereits einen Gutachter beauftragt hatte.

Ich weiss dass es im Sinne meines Vaters gewesen wäre wenn ich oder mein Sohn das Haus doch noch bekommen würden. Ich würde natürlich meinem Sohn das Haus geben, er hat es sich schwer verdient.

Um es seiner Schwester abzukaufen reicht sein Geld leider nicht. Es steht in München in der Nähe des alten Riemen Flughafens. Also eine Top Gegend.

Welche Möglichkeit gibt es nun dass mein Sohn im Haus bleiben kann?

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Was liegt genau vor? Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch?

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#4
 Von 
Casandra123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Beides für meine Eltern und meine Mutter möchte nun ihres auf meinen Sohn übertragen.

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#5
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Abgesehen davon, dass es Quatsch ist, dass beide Rechte zu Gunsten der Eltern vorliegt, ist es nicht möglich, dass der Nießbrauch oder das Wohnrecht übertragen wird (§§ 1059 , 1092 BGB ). Der Eigentümer des Grundstücks kann ein neues Recht in seinem Grundbuch durch Einigung und Eintragung eintragen lassen.
Zur Löschung der alten Rechte ist die Bewilligung der Mutter notwendig.

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#6
 Von 
Casandra123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Abgesehen davon, dass es Quatsch ist, dass beide Rechte zu Gunsten der Eltern vorliegt, ist es nicht möglich, dass der Nießbrauch oder das Wohnrecht übertragen wird (§§ 1059 , 1092 BGB ). Der Eigentümer des Grundstücks kann ein neues Recht in seinem Grundbuch durch Einigung und Eintragung eintragen lassen.
Zur Löschung der alten Rechte ist die Bewilligung der Mutter notwendig.


Das wird meine Tochter nie machen.
Kann meine Mutter meinem Sohn einen Mietvertrag auf Lebenszeit geben? Noch hat sie ja beide Rechte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Ja. Der Nießbraucher ist berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem GrdStk zu ziehen, wobei Miete dazu gehort (§ 1030 BGB ).

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#8
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Kann die Mutter bzgl. Verträge noch selbst handeln oder muss der Vollmachtnehmer für sie handeln? Wie sieht die Vollmacht aus? Ist der Vollmachtnehmer vom § 181 BGB befreit worden?

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Nehmen sie die Unterlagen und gehen zu einem Notar. Da die 10 Jahresfrist noch nicht vorbei ist, kann vielleicht die Oma ihren Anteil zurückfordern und dem Enkel übertragen, weil dieser für sie sorgt.
Dazu ist aber der Rat eines Notars notwendig.
Das mit dem Mietvertrag klappt nicht.
Kann die Oma von ihrem Geld das Heim finanzieren, oder müsste die Immobilie deshalb mal verkauft werden. Da die Frist noch nicht vorbei, könnte auch das Sozialamt auf die Immobilie zurückgreifen.

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#10
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Erklären Sie bitte, warum der Nießbraucher nicht vermieten kann.

-- Editiert von AR0710 am 04.08.2019 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Casandra123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Mutter kann das Heim von ihrer Rente finanzieren.
Sie ist dement aber mein Sohn und ich haben alle Vollmachten notariell bestätigt.
meint ihr mit dem 181die Entmündigung? Nein, juristisch ist sie noch voll geschäftsfähig aber sie ist sehr vergesslich.

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#12
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Dann kann sie m.A.n. auch einen Mietvertrag abschließen, auch entgegen der Meinung des anderen Forenmitgliedes. Der Nießbraucher tritt an die Stelle des Eigentümers. Er kann Mietverträge abschließen.
Die anderen Ausführungen mit den zehn Jahren sind korrekt, aber unproblematisch, da die Mutter das Heim alllein bezahlen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Einen Mietvertrag kann sie abschließen. Sie kann sogar einen lebenslänglichen Mietvertrag abschließen, nur führt das nicht zum gewünschten Erfolg, denn nach dem Tod Deiner Mutter hat Deine Tochter nach § 1056 BGB ein Sonderkündigungsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Richtig.

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