zu lange Wartezeit für Testamentseröffnung

10. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Gnu123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
zu lange Wartezeit für Testamentseröffnung

Weiß jemand wie man eine Testamentseröffnung beschleunigen kann?

Am 4. Oktober 2023 ist meine Mutter verstorben. Ich bin gesetzliche Erbin.

Sie war Eigentümerin einer von ihr selbst bewohnten Immobilie. Diese ist nun unbewohnt und muss beheizt, Winterdienst gemacht und unterhalten werden.

Ichh kann finanziell auch nicht anteilig den Unterhalt leisten, da ich nur eine geringe Rente mit Wohngeld erhalte und gesundheitlich eingeschränkt bin. Deshalb kann ich auch nicht hinfahren und mich kümmern. Als mich nun an Weihnachten jemand hinbringen konnte, war im Haus schon ein Wasserschaden entstanden.

Telefonisch bekam ich die Auskunft im Oktober, dass es bis zu 18 Monaten dauern kann bis das Testament übermittelt wird. Am 6. November 2023 hatte ich einen Brief ans Nachlassgericht mit der Bitte das Testament zu eröffnen geschrieben - bis jetzt ohne Erfolg.

Weiß jemand Rat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39335 Beiträge, 14140x hilfreich)

Liegt denn überhaupt ein Testament vor, welches eröffnet werden könnte?

wirdwerden

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#2
 Von 
Gnu123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, es liegt ein Testament vor. Der Inhalt ist den gesetzlichen Erben (mein Bruder und ich) unbekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Gnu123):
Ja, es liegt ein Testament vor. Der Inhalt ist den gesetzlichen Erben (mein Bruder und ich) unbekannt.
Dann weiß man doch gar nicht, ob man überhaupt Erbe ist. Oder im Testament enterbt wurde, und dann "nur" den Pflichtteilsanspruch hat.

Zitat:

Weiß jemand Rat?

Noch mal mit dem Nachlassgericht sprechen. Hilft das nichts: Anwalt einschalten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123970 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Noch mal mit dem Nachlassgericht sprechen.

Spitzenmäßiger Rat ... einfach mal sinnlose Nachfragen generieren, damit die Leute dort noch weniger ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können und alles noch länger dauert ...



Zitat (von eh1960):
Hilft das nichts: Anwalt einschalten.

Und der telefoniert dann mit der Guten Fee die dann das fehlende Personal etc. herbeizaubert?



Die von de Politik kaputtgesparte Justiz hat halt nur sehr begrenzte Ressourcen und da hilft auch ein Anwalt nichts - im Gegenteil.
Beschwerden dazu bitte beim zuständigen Abgeordneten und der Partei des geringsten Mistrauens platzieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(625 Beiträge, 154x hilfreich)

Na wenn man schon im Haus war kann man das Wasser abstellen und die Heizung leer laufen lassen. Und den Strom abstellen. Dann entsteht kein weiterer Schaden.
EIn Anwalt kann auch kaum mehr als Briefe schreiben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8231 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Gnu123):
Sie war Eigentümerin einer von ihr selbst bewohnten Immobilie. Diese ist nun unbewohnt und muss beheizt, Winterdienst gemacht und unterhalten werden.

Ichh kann finanziell auch nicht anteilig den Unterhalt leisten, da ich nur eine geringe Rente mit Wohngeld erhalte und gesundheitlich eingeschränkt bin. Deshalb kann ich auch nicht hinfahren und mich kümmern. Als mich nun an Weihnachten jemand hinbringen konnte, war im Haus schon ein Wasserschaden entstanden.

Für was genau benötigt man den Erbnachweis?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gnu123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Für was genau benötigt man den Erbnachweis?


Im Testament stehen die Erben/der Erbe, die/der dann Eigentürmer sind. Damit kann über das Haus verfügt (bewohnt, vermietet, verkauft) werden, die Unterhaltskosten übernommen und die Pflichten (z. B. zur Zeit der Schneeräum/Streudienst) erfüllt werden.

So durfte ich laut Nachlassgericht nur die verdorbenen Lebensmittel entfernen und die Heizung einstellen. Alles andere darf nicht berührt werden, da ja nicht klar ist, wem es gehört.

Mein Bruder hat mittlerweile einen Brief erhalten vom Finanzamt, das die Einkommenssteuererklärung für meine Mutter von 2023 nun von ihm fordert. Also da scheint kein Personalmangel zu herrschen und auch Nachforschungsarbeit nach Familienangehörigen betrieben worden sein. Allerdings darf man ja laut Nachlassgericht bis zur Testamentseröffnung gar keine Unterlagen suchen oder entnehmen aus dem Haushalt.

Im Februar muss ich meinen Wohngeldantrag verlängern, da bin ich gespannt, ob da auch schon recherchiert ist, dass meine Mutter gestorben ist und man den Erbnachweis bzw Pflichtanteilsnachweis fordert und den Antrag so lange ablehnt wie ich keinen habe.

-- Editiert von User am 14. Januar 2024 18:19

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8231 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Gnu123):
Im Testament stehen die Erben/der Erbe, die/der dann Eigentürmer sind. Damit kann über das Haus verfügt (bewohnt, vermietet, verkauft) werden, die Unterhaltskosten übernommen und die Pflichten (z. B. zur Zeit der Schneeräum/Streudienst) erfüllt werden.

:grins:
Zitat:
Allerdings darf man ja laut Nachlassgericht bis zur Testamentseröffnung gar keine Unterlagen suchen oder entnehmen aus dem Haushalt.

Das ist Blödsinn.
Zitat:
Im Februar muss ich meinen Wohngeldantrag verlängern, da bin ich gespannt, ob da auch schon recherchiert ist, dass meine Mutter gestorben ist...

Beim Amt wird gar nicht "recherchiert". Du bist in der Pflicht zu melden, dass du ggf. geerbt hast.

Bestehen denn Bedenken, dass die Mutter nicht die eigenen Kinder zu Erben eingesetzt hat?
Zitat:
Telefonisch bekam ich die Auskunft im Oktober, dass es bis zu 18 Monaten dauern kann bis das Testament übermittelt wird.

Das geht gar nicht! Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

-- Editiert von User am 14. Januar 2024 19:49

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#10
 Von 
XX123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das geht gar nicht! Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Welches persönliche Fehlverhalten soll den vorliegen?
Da bin ich aber mal sehr gespannt.

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