Hallo ihr Lieben,
ich habe vor Monaten 3 hochwertige Küchenmesser bei 2 verschiedenen Aliexpress Händlern bestellt.
Diese blieben laut Sendungsverfolgung beim Zoll hängen, habe aber nie eine Benachrichtigung bekommen.
Ich war sogar beim HZAmt für eine andere Sache und habe nach den Messern gefragt, dort hieß es ohne Benachrichtigung keine Auskunft.
Nun wurden die Messer von einem Händler zurückgeschickt und die vom anderen sind verschollen.
Aliexpress Käuferschutz verlangt nun von mir mit der Begründung, dass es meine Aufgabe ist, die Ware vom Zollamt abzuholen, horrende Rücksendegebühren.
Inwiefern kann ich nun die Kreditkartenzahlungen zurückbuchen, womit muss ich da seitens Aliexpress rechnen?
Ich habe konkret zu dem Thema leider nichts im Internet gefunden, alle waren immer glücklich mit dem Käuferschutz.
Liebe Grüße!
AliExpress Kreditkarte zurückbuchen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit diesen wenigen Informationen kann man eigentlich nichts anfangen.
Hier wäre als erstes der Händler gefragt - was sagt der dazu?
Ich finde es nicht besonders glaubwürdig, dass Du keine Information des Zolls erhalten haben sollst. Die Info ist ein Standartprozess. Aber näheres wirst Du über den Weg - erst Händler, dann weitere Beteiligte erfahren.
Erst muss der Sachverhalt geklärt werden.
Ob überhaupt, solltest Du den Herausgeber der Kreditkarte fragen. Ich würde davon allerdings dringend abraten, da der Kaufvertrag ja noch immer besteht, eine Rückbuchung Verzug auslöst, und weitere Händlerhandlungen dann hohe Kosten verursachen können wenn es ganz schlecht läuft.ZitatInwiefern kann ich nun die Kreditkartenzahlungen zurückbuchen, womit muss ich da seitens Aliexpress rechnen? :
Meine Einschätzung basiert auf Deutschem Recht, welches bei einem Kauf über die Plattform Aliexpress nach meiner Kenntnis nicht anwendbar ist.
Berry
Etwas schade, dass mir unterstellt wird, eventuell betrügen zu wollen.
Laut Internet ist es nicht selten, dass die Benachrichtigung durch den Zoll nicht erfolgt durch die Post.
In einem Fall hat ja auch alles geklappt, nur bei den anderen beiden eben nicht.
Und ich fahre nicht freiwillig zum Zoll und laufe zur Post.
Der Händler begnügt sich mit Nachrichten, dass ich beim Zoll und bei der Post nachfragen soll. Habe ich ja auch bereits gemacht. Ansonsten fragt er nur, ob meine Lieferadresse korrekt sei.
Nach deutschem Recht, müsste ich nach dem Sachverhalt, dass ich keine Informationen bekommen habe von der Post, und das Paket vom Zoll zurückgeschickt wird, trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben + den Rücksendekosten, obwohl ich nie auch nur eine Benachrichtigung zu Sehen bekommen habe?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDer Händler begnügt sich mit Nachrichten, dass ich beim Zoll und bei der Post nachfragen soll. Habe ich ja auch bereits gemacht. Ansonsten fragt er nur, ob meine Lieferadresse korrekt sei. :
Der Händler hat doch derzeit auch noch keine Informationen. Er wird sich sicher konkreter äußern, sobald ihm mehr bekannt ist.
und lt. Aussage des hiesigen Hauptzollamtes (sehr vertrauenswürdige Quelle) wird ausnahmslos jeder unter der angegebenen Anschrift benachrichtigt, wenn die Sendung nicht über einen Paketdienstleister verschickt wird.ZitatLaut Internet ist es nicht selten, dass die Benachrichtigung durch den Zoll nicht erfolgt durch die Post. :
Bei Dienstleistern wie z.B. DHL benachrichtigen die, weil sie gegen Entgelt auch die Abwicklung übernehmen.
Es gibt aber Ausnahmen; z.B. wenn die Ware nicht eingeführt werden darf.
Du hast beim örtlichen Hauptzollamt nachgefragt? Und man hat Dir nicht gesagt, dass es da eine zentrale Stelle gibt, wo Du noch nachfragen könntest.ZitatUnd ich fahre nicht freiwillig zum Zoll und laufe zur Post. :
Ich musste mal in ich glaube es war Frankfurt anrufen, weil der Versand per Flieger erfolgte. Bin hinsichtlich des Ortes aber nicht mehr ganz sicher.
Nach deutschem Recht wäre der Händler in der Pflicht zu liefern, aber da funkt der Zoll auch nicht mehr dazwischen.
Die Zollabwicklung ist aber Sache des Käufers.
Berry
ZitatInwiefern kann ich nun die Kreditkartenzahlungen zurückbuchen :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kreditkartengeber liest.
In der Regel sind die Kreditkartengeber nicht geneigt sich in private Streitereien einzumischen - zu mal ihnen das gesetzlich nicht wirklich erlaubt ist.
Mag aber sein, das es bei der Zahlung mit der Kreditkarte einem Versicherungsschutz gibt.
Zitatwomit muss ich da seitens Aliexpress rechnen? :
Mit Stress - also vielen bösen und lästigen Mails.
So wie ich das verstehe, kann der Händler nicht nachweisen, dass die Ware überhaupt beim Zoll angekommen ist.
Leider ist es so, dass die meisten kartenausgebenden Institute in Deutschland ein Chargeback (Rückbuchung) bei solchen Streitigkeiten ablehnen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen