Anklage in Österreich

31. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Anklage in Österreich

Guten Tag,

kurze Info:
Meine Mutter hat meinen Vater vor ca. 1 Jahr verlassen und ist nach Österreich ausgewandert. Mein Vater und ich (bzw. mehr oder weniger ich) haben darauf hin ziemlichen Terror bei meiner Mutter gemacht und sie beleidigt und ihr gedroht. Sie hat uns daraufhin angezeigt und und und....
Nach mehreren Gesprächen haben wir uns friedlich geeinigt und Sie hat die anzeigen zuurückgezogen. Es war halt eine sehr dumme Situation und ein ganz normaler Familienzoff!


Gestern habe ich ein Einschreiben aus Österreich bekommen. In diesem Schreiben war eine Vorladung vor Gericht in Österreich. Der Fall soll im öffentlichen Interesse verhandelt werden. Obwohl weder ich noch meine Mutter das wollen. Ich wohne knapp 1000km von Innsbruck entfernt.

Nun meine Frage:
Muss ich dahin fahren? Können mir als Deutscher Staatsbürger irgendwelche Konsequenzen drohen?

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33829 Beiträge, 17595x hilfreich)

Muss ich dahin fahren? Können mir als Deutscher Staatsbürger irgendwelche Konsequenzen drohen? Da gibt es zahlreiche Varianten: Man könnte Sie festnehmen und ausliefern (innerhalb der EU geht das nämlich), man könnte Sie in Abwesenheit verurteilen und die Strafe dann in D vollstrecken, man könnte in D ein Verfahren führen... Was davon nun passiert, kann Ihnen freilich keiner seriös vorhersagen. Und übrigens kann man Anzeigen nicht zurückziehen, wie Sie ja gerade merken.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33829 Beiträge, 17595x hilfreich)

Hier noch ein Link zum Bundesamt für Justiz - dieses treibt im EU-Ausland verhängte Geldstrafen in D ein: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/Allgemeines/Allgemeines_node.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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