Anonymität im US-Strafprozess

23. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
DeusExMachina
Status:
Praktikant
(743 Beiträge, 130x hilfreich)
Anonymität im US-Strafprozess

Einen schönen guten Abend an die Übersee-Kenner,

nun stelle ich auch einmal eine Frage: in den vergangenen Jahren lese ich in einschlägigen Medien sporadisch davon, dass Geschädigte oder Zeugen insoweit anonym (als John oder Jane Doe) vor Gericht erscheinen als dass selbst das Gericht de jure (also zumindest bis hin zu den Gerichtsakten) die Identität dieser Personen nicht kennt. Meine Fragen hierzu:

- Kann jmd. diesen mir vermittelten Eindruck bestätigen?
- Würde die Prozessordnung dieses selbst für den Angeklagten zulassen?
- Wie verteidigt man so etwas bzw. muss sich die Verhandlung vorstellen (grob)?

Liebsten Dank im Voraus!
DEM

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7 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5474 Beiträge, 1359x hilfreich)

Strafrecht ist in den USA zum überwiegenden Teil Sache der einzelnen Bundesstaaten (und in bestimmten Bereichen sogar der Counties). Die Bundesstaaten haben eigene Strafgesetze und eigene Strafgerichte mit eigener Prozessordnung. Nur ein kleiner Teil des Strafrechts ist Bundesrecht.

Insofern müsste man erstmal wissen, um welchen Bundesstaat es sich handeln soll.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36324 Beiträge, 13531x hilfreich)

Abgesehen vom Landesrecht, welches ja in den U,S,A. doch wesentlich stärker ist als bei uns hier, frage ich mich, wie man jemanden vernehmen oder laden kann, wenn man ihn gar nicht kennt. Es gibt in einigen Staaten die Regelung, dass in der öffentlichen Verhandlung eben die Identität des Zeugen nicht preisgegeben werden muss. Aktenkundig ist sie trotzdem.

wirdwerden

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#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Praktikant
(743 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich greife mir einmal den ersten Bericht, der mir dazu in die Hände fällt:

Dort heißt es:

Zitat:
Auch in Gerichtsakten wird sie nur als Jane Doe geführt, sie möchte anonym bleiben.


In einem weiteren populären Fall (aus einem Tabloid-Artikel - Asche auf mein Haupt) heißt es, der Angeklagte würde die Geschädigten - Jane Doe #1 bis Jane Doe #3 - nicht wiedererkennen.

Da ich in diesem Feld über genau gar keine Ahnung verfüge, würde ich gerne verstehen wie so etwas strafprozessual abläuft (s. Fragen im Eingangsbeitrag).

Herzlichen Dank
DEM

-- Editiert von User am 25. Februar 2023 01:20

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Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36324 Beiträge, 13531x hilfreich)

Da Strafrecht Landesrecht ist, kann das unterschiedlich gehandhabt werden. Dann gibt es noch Bundesrecht und auch die Army hat ein eigenes Strafrechtssystem. Ich kenne nur Bundesakten. Da sind die Zeugen in den Akten namentlich erfasst. Bekommen unter gewissen Voraussetzungen eben das Recht eingeräumt, unter einem Decknamen vor Gericht auszusagen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38290x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Auch in Gerichtsakten wird sie nur als Jane Doe geführt, sie möchte anonym bleiben.

Im Zivilrecht ist es ja noch recht einfach zu bewerkstelligen das Gericht und Gegenseite den Kläger nur als nur John / Jane Doe kennen.


Im Strafrecht ist es komplizierter, da dort ja viele / alle Beteiligten Ermittler den echten Namen kennen können, auch wenn er nicht in dem Akten steht.

Es gibt auch den Zeugenschutz, auch da kann es durchaus sein, das nur John Doe und Jane Doe im Gericht sitzen.

Es gab auch mal einen mir bekannten Fall, im dem wurde John Doe angeklagt und verurteilt, da der echte Name weder bekannt noch zu ermitteln war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Praktikant
(743 Beiträge, 130x hilfreich)

Harry's zuletzt erwähnten Fall habe ich auch mitbekommen, wobei wir ja jüngst im Rahmen irgendeiner Tagebau-Blockade auch in Deutschland die Verurteilung der (nicht identifizierten) "Eule" (soweit ich mich recht erinnere) verfolgen durften.

@wirdwerden hat auch einen interessanten Punkt angeführt, wobei ich tatsächlich immer neugieriger werde. Denn wenn die Zeugin "verdeckt" (also weitab von jenen "Kronzeugen"regelungen, die wir kennen) vor Gericht erscheint, so tut sie das ja, um insbesondere nicht durch den Angeklagten erkannt zu werden (der ihre Identität ja mittelbar preisgeben könnte (wes Gegenteil der Zweck sein müsste)). Und weiterhin frage ich mich wie man so etwas verteidigen soll - egal ob Verletzte oder Zeugin, ein "Keine Ahnung, wer das ist!" dürfte ja rglm. auch nicht genügen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36324 Beiträge, 13531x hilfreich)

Die ganze Sache ist komplizierter. Im Landesstrafrecht hat nach meinen Kenntnissen in allen Ländern (kann auch anders sein, ist mir aber nicht untergekommen) der Staatsanwalt eine andere Funktion als bei uns. Er ist nicht Chef der Ermittlungen. Die werden letztlich von den Polizeibehörden geführt und erst ab einem gewissen Punkt an die Staatsanwaltschaft abgegeben. So, und dann ermittelt der Staatsanwalt nur weiter, um die Schuld des Verdächtigen nachzuweisen. Entlastenden Momenten muss er nicht nachgehen. Welche Fakten und damit auch Namen er in das Verfahren einbringt, ist seine Entscheidung. Wie der Richter damit umgeht, wiederum dessen Angelegenheit. In (gefühlten) 90% aller Verfahren spielt die unterschiedliche Funktion der Staatsanwaltschaften keine Rolle, der Weg ist anders, das Ergebnis jedoch identisch oder ähnlich. Aber in den JD-Fällen kann es eine Rolle spielen.

Die Militärgerichtsbarkeit (Bundesrecht) ist da anders. Da sind die Staatsanwälte von Anfang an involviert, das ganze kommt also unserem Ermittlungsrecht deutlich näher. Aber auch hier entscheidet der Staatsanwalt, welchen Ermittlungssträngen er nachgeht und in welcher Form er das Ergebnis dem Gericht vorlegt. Wenn JD dem Richter nicht ausreicht, dann wird er eben ohne diese Aussage entscheiden.

wirdwerden

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