Guten Tag,
Ich brauche dringend Ihre Hilfe. Letztes Jahr habe ich mein Abitur bestanden und bin danach für dieses (Schul-)Jahr nach Frankreich gegeangen. Hier bin ich hauptsächlich Au-Pair, da ich aber schon das DELF C1 Niveau in Französisch vor dem Beginn meines Auslandaufenthaltes hatte, besuche ich keinen Sprachkurs, sondern die université.
Weniger, um sie erfolgreich abzuschließen (im Rahmen des Au-Pair Jahrs mit RSE und nur 6/12 im S1 bzw. 4/14 Pflichtkursen im S2 nicht wirklich machbar), als es als eine kulturelle Erfahrung und Kennenlernquelle zu sehen. Wenn es wiedererwartens für ein Bestehen meines ersten licence Jahres gerreicht hätte, wäre ich natürlich dazu geneigt gewesen, mich als vollständige Studentin zu investieren, was nicht sehr wahrscheinlich war. Die letzten Prüfungen der Fächer, zu denen ich wegen meiner Au-Pair Zeiten nicht hingehen kann, werde ich zum Ende meines Aufenthalts hier aus persönlichen und zeitlichen gründen nicht wahrnehmen, das Studium (damit also) abbrechen.
Auf der Website meiner Wunschuniversität(en) habe ich es jetzt aber so aufgefasst, dass sie zum Einen wissen wollen, ob man schon an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war (nicht mein Fall), gleichzeitig aber auch generell erfragen, ob man schon studiert hat, egal, ob in Deutschland, oder im Ausland. Ich möchte niemanden anlügen, geschweige denn das Gesetz umgehen, ich weiß nur nicht, wie ich jetzt im Weiteren, gerade bei der Bewerbung auf einen Uniplatz, vorgehen muss, damit es rechtens ist.
Natürlich auch später im Lebenslauf, dieses Studium in Frankreich werde ich zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen haben, aber meine Hauptbeschäftigung hier ist es, Au-Pair zu sein, wie darf ich den Abbruch rechtlich korrekt und doch weniger dramatisch nennen, bzw. bin ich verpflichtet, ihn als solchen in offiziellen Dokumenten zu erwähnen, oder steht mir das frei?
Mein Wunschstudium geht in die Richtung des Übersetzens und des Dolmetschens, viele Universitäten lassen die Studenten dementsprechend die Wahl zwischen Auslandspraktika und/oder Programmen wie ERASMUS. Kann mein Studienabbruch in Frankreich zu Ende diesen Jahres verhindern, dass ich an einer französischen université an einem derartigen Aufenthalt teilnehmen darf? In dem Fall gibt es natürlich noch andere Länder, oder ich mache ein Praktikum, aber gut zu wissen wäre es auf jeden Fall!
Im Voraus vielen Dank, dass Sie Sich die Zeit genommen haben, meine Frage zu lesen. Oder aber, dass Sie ihr Fachwissen mit mir teilen wollen und Sich die Zeit nehmen, mir zu helfen, auch, wenn ich Ihnen kein Geld als Dankeschön anbiete.
Mit freundlichen Grüßen,
Sinchen808
Au-Pair, Studienabbruch, Konsequenzen vermeiden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dann geht es um <1 Semester? Und auch das nur für ein paar Kurse? Und ohne die nötigen Prüfungen/ ohne Creditpoints?
ICH würde das *Studium* in allen Bewerbungen ganz weglassen. Das ist auch nicht gelogen.
ICH würde das Au-pair sehr postiv und kulturell wichtig darstellen.
ICH würde das DELF-C-1 besonders betonen.
Was bitte hat das mit Europarecht zu tun?
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort!
Nein, zwei Semester, aber wie Sie sagen nur für einen Bruchteil der Kurse.
Prüfungungen habe ich abgelegt, ein paar Creditpoints dafür glaube ich auch bekommen, aber nicht alle gemacht bzw. nicht alle bestanden und dementsprechend nicht genug.
*Studium* finde ich hier im Internet sehr angemessen, gute Idee
Danke, sehe ich auch eher so, aber ich wollte wissen, was Leute, die darüber mehr wissen als ich, dazu sagen.
Es war ein Einordnungsversuch, ich wollte es nicht direkt in den generellen Ordner einordnen, da es schon um das EU Ausland geht, dachte ich, hier findet sich eher jemand, der sich auskennt. Das war aber eher eine Hoffnung als eine seriöse Einordnung wie ich der Frage entnehme.
Liebe Grüße!
-- Editiert von Sinchen808 am 04.05.2019 10:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die erste Frage ist doch, ob wir es mit einem NC-Fach zu tun haben, und ob man eine eventuelle Wartezeit durch die Angabe der Kurse in Frankreich verkürzen kann. Wenn dem so ist, wäre es ziemlich töricht, ASuslandsaufenthalt oder dortige Kurse nicht anzugeben.
wirdwerden
Ja.ZitatWenn dem so ist, wäre es ziemlich töricht, ASuslandsaufenthalt oder dortige Kurse nicht anzugeben. :
ICH würde ein *Studium an einer französischen Universität* in einer Bewerbung um einen Studienplatz nicht angeben.
https://www.mystipendium.de/studium/dolmetscher/ohne-nc
Zitataber ich wollte wissen, was Leute, die darüber mehr wissen als ich, dazu sagen. :
Eben.
Es gibt auch örtliche NCs, die dann elegant als Wartezeiten bezeichnet werden. Und da können Kurse im Ausland durchaus verkürzend gewertet werden, wie früher z.B. auch der Wehrdienst oder Zivildienst, heute der Freiwilligendienst, wenn er auch in Richtung des angepeilten Studiums ausgerichtet ist.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten