Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland Miete & Telefonanschluss

7. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Detmü
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland Miete & Telefonanschluss

Hallo,

ich hab da ein dringendes Anliegen.
Und zwar bin ich vergangenes Jahr nach Österreich gezogen, um dort zu studieren.
Leider liefen meine Prüfungen nicht wie gewünscht und habe meinen Platz an der Uni verloren.
Dadurch wird mir die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und mein Bafög wird mir auch nicht weiter gezahlt.

Zu meinem Problem:
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der mich in Österreich verpflichtet mindestens ein Jahr drin zu wohnen(Ende diesen Jahres könnte ich erst raus). Sowie einen Vertrag bei UPC.at(Unitymedia) der mich 24 bindet.
Anscheinend gibt es in Österreich kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland. Die Sache ist, selbst wenn ich zahlen wollte, kann ich mir nicht die Miete in Österreich und meine neue Miete in Deutschland zusätzlich UPC leisten. UPC ist mir zwar etwas entgegengekommen und hat die 24 auf 12 Monate reduziert. Bringt aber im Prinzip auch nicht wirklich viel.

Meine Frage:
Gibt es keine Möglichkeit, mich von diesen Verträgen zu befreien? Und wie sieht es rechtlich aus, wenn ich die Zahlungen einfach einstelle. Inwieweit haben die, die Möglichkeit mich in Deutschland zu belangen ? Nach deutschem Recht wäre das ja ein vollkommen legitimer Grund für eine außerordentliche Kündigung. In der Schweiz wird es meines Wissens ja auch so gehandhabt.

Danke im Voraus für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Detmü

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Detmü):
Inwieweit haben die, die Möglichkeit mich in Deutschland zu belangen ?

Ziemlich gute - danj EU und entsprechender Abkommen kann auch hier vollstreckt werden.
Kann dann nur je nach Weg den der Gläubiger nimmt, recht teuer werden für den Schuldner.



Zitat (von Detmü):
Nach deutschem Recht ... In der Schweiz

Und im Süd-Sudan zum Beispiel, da geht man einfach und der Gläubiger hat einfach Pech gehabt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Eine Frage nach ausländischem Recht in einem deutschen Forum wird wohl verfehlt sein, da sich hier vermutlich keiner tiefergehend mit dem Recht des Nachbarstaates auskennt.

Die Vollstreckung eines Titels ist alelrdings aufgrund der bilateralen Abkommen seit fast 10 Jahren recht einfach, aber wie Harry schon anmerkte, z.T auch recht teuer.

Zitat (von Detmü):
Dadurch wird mir die Aufenthaltsgenehmigung entzogen


Wieso brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung für Austria?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Detmü
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Infos.


Zitat (von Sir Berry):
Eine Frage nach ausländischem Recht...
.

Dachte es gäbe EU-Relevante regularien die vielleicht einen Ausweg bieten.


Zitat (von Sir Berry):
Wieso brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung für Austria?


Die Sache ist ich darf mich in Österreich nur Aufgrund meines Studiums länger als 3 Monate aufhalten. Da ich aber nicht mehr studiere, ist auch mein Aufenthaltsrecht verwirkt. Somit muss ich das Land binnen eines Monats verlassen sonst kommen recht hohe Geldstrafen bis zu Gefängnis auf mich zu. Ich dürfte nur bleiben, wenn ich innerhalb eines Monats eine Festanstellung kriege oder ein Einkommen von min. 1100 Euro vorweisen kann. Leider hab ich das nicht, sonst wäre ich ja auch nicht Bafög berechtigt gewesen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ziemlich gute - danj EU und entsprechender Abkommen kann auch hier vollstreckt werden...


Also gibt es keine Regelung des EU-Rechtes, was mir in so einem Fall ein außerodentliches Kündiungsrecht zuspricht ? Ist ja nicht so, dass ich einfach Lust bekommen hab Austria zu verlassen, sondern ich muss es verlassen laut deren Einwanderungsgesetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Detmü):
Also gibt es keine Regelung des EU-Rechtes, was mir in so einem Fall ein außerodentliches Kündiungsrecht zuspricht ?


Wenn es die gäbe, hätte Österreich diese im nationalen Recht umsetzen müssen. Da sie dies anscheinend nicht getan haben, gibt es wohl keine europäische Regelung dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Detmü):
sondern ich muss es verlassen laut deren Einwanderungsgesetzen.
Bist du ein Nicht-EU-Ausländer?
http://www.studis-online.de/Studieren/Auslandsstudium/oesterreich.php

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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