Beihilfenkontrolle

26. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Honigprinzessin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfenkontrolle

Hallo, ich habe ein Problem mit folgendem fiktivem Fall:

Innerhalb der ländlichen Gemeinde A gibt es nur veraltete unzureichende Internetverbindungen und zu wenige Mobilfunkmasten, um eine flächendeckende Mobilfunkverbindung zu gewährleisten. Bei Gesprächen von A mit der Telekom, denen die veralteten Leitungen gehören, und zwei Mobilfunkanbietern, lehnen diese es ab, eine neuere Technologie mit schnellerem Internet sowie weitere Mobilfunkmasten aufzubauen.
A gründet dann ein gemeindeeigenes Unternehmen und gewährt folgende Vorteile: die Grundkapitalausstattung und die Verlustabdeckung aus dem Gemeindehaushalt für da erste Jahr. Das Unternehmen nimmt einen Kredit für den Aufbau einer Glasfaserleitung auf und erhält von A eine 100 - prozentige Garantieerklärung. Für den Bau der Mobilfunkmasten werden dem Unternehmen Grundstücke der Gemeinde übertragen. Ein Ausschreibungsverfahren für das Vorgehen findet nicht mehr statt.
Die Konkurrenten rügen dieses verhalten bei der Kommission. Es handelt nicht um nicht notifizierte Beihilfen.
Es geht nun um die Frage, wie die Kommission in ihrem Vorprüfverfahren entscheiden wird.

Können die Beihilfen auch ohne Ausschreibungsverfahren noch materiell rechtmäßig sein? Vielleicht weil es sich um ein öffentliches Unternehmen handelt?
Wie würdet ihr die materielle Rechtmäßigkeit der Beihilfen beurteilen?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Honigprinzessin):
Wie würdet ihr die materielle Rechtmäßigkeit der Beihilfen beurteilen?

Eine unbekannte Garantieerklärung, eine ominöse Prüfkommision ...
Aufgrund der spärlichen Fakten: gar nicht.



Zitat (von Honigprinzessin):
Die Konkurrenten

Gemeinde A hat Konkurrenten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Honigprinzessin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Honigprinzessin):
Wie würdet ihr die materielle Rechtmäßigkeit der Beihilfen beurteilen?

Eine unbekannte Garantieerklärung, eine ominöse Prüfkommision ...
Aufgrund der spärlichen Fakten: gar nicht.

ich dachte das würde sich aus dem Themengebiet ergeben, es handelt sich natürlich um die EU - Kommission. Die Garantieerklärung soll dafür sorgen, dass das Unternehmen den Kredit erhält, um die Glasfaserringleitung aufzubauen


Zitat (von Honigprinzessin):
Die Konkurrenten

Gemeinde A hat Konkurrenten?


Es geht um die Konkurrenten des Unternehmens. Die Telekom und zwei weitere Mobilfunkanbieter.

-- Editiert von Honigprinzessin am 26.09.2019 20:15

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