Belgien: Wohnungsbrand, keine Versicherung und hohe Summe. Was tun?

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Belgien: Wohnungsbrand, keine Versicherung und hohe Summe. Was tun?

Hallo,

kennt sich jemand mit dem belgischen Recht aus?

Wie würde der Fall aussehen, wenn Person A einen Brand in der Küche (durch Öl in Pfanne) einer Mietwohnung verursacht hat und dadurch erhebliche Schäden entstanden sind? Person A hatte keine Privathaftpflichtversicherung und lebt mit der Familie finanziell an der Grenze. Die Rechnung von der Versicherung des Vermieters beträgt ca. 20tausend Euro. Der Familie wurde gesagt, dass sie alles zahlen müssen.

Die Frage wäre hier, wie, wenn sie selbst so wenig verdienen, dass sie soziale Hilfe bekomme? Ihnen wurde gesagt, dass es nichts bringt einen Anwalt zu nehmen und dass das alles sowieso noch extra kostet. Nach kurzer Recherche, habe ich gelesen, dass es auch dort einen einkommensabhängigen kostenlose Rechtshilfe gibt (so was wie hier bei uns mit dem Beratungsschein). Was wäre sinnvoll zu tun?

-- Editiert von zelda2014 am 11.06.2020 14:25

-- Editiert von zelda2014 am 11.06.2020 14:28

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Die Frage wäre hier, wie, wenn sie selbst so wenig verdienen, dass sie soziale Hilfe bekomme? Das spielt für die Frage der Zahlungspflicht gar keine Rolle. Die Frage der Fahrlässigkeit, die in Ihrem anderen Thread zum Thema angeschnitten wurde, schon eher.
Nach kurzer Recherche, habe ich gelesen, dass es auch dort einen einkommensabhängigen kostenlose Rechtshilfe gibt Dann sollten Sie da hingehen, den Fall schildern und halt fragen, inwieweit das nun fahrlässig war. Aber die beliebte Frage "Ich habe kein Geld, muß ich trotzdem zahlen?" dürfte auch in Belgien mit ja beantwortet werden.

-- Editiert von muemmel am 11.06.2020 15:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Frage wäre hier, wie, wenn sie selbst so wenig verdienen, dass sie soziale Hilfe bekomme? Das spielt für die Frage der Zahlungspflicht gar keine Rolle. Die Frage der Fahrlässigkeit, die in Ihrem anderen Thread zum Thema angeschnitten wurde, schon eher.
Nach kurzer Recherche, habe ich gelesen, dass es auch dort einen einkommensabhängigen kostenlose Rechtshilfe gibt Dann sollten Sie da hingehen, den Fall schildern und halt fragen, inwieweit das nun fahrlässig war. Aber die beliebte Frage "Ich habe kein Geld, muß ich trotzdem zahlen?" dürfte auch in Belgien mit ja beantwortet werden.

-- Editiert von muemmel am 11.06.2020 15:14


Dass sie verpflichtet ist zu zahlen ist ja klar. Der Brand wurde dadurch verursacht, dass die Pfanne einfach auf den Teppich fiel und Feuer fing, diese Tatsache streitet sie nicht ab. Die Frage ist, ob es dort genauso gehandhabt wird wie hier (mit der Pfändungsfreigrenze) in Deutschland.

-- Editiert von zelda2014 am 11.06.2020 17:06

-- Editiert von zelda2014 am 11.06.2020 17:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von zelda2014):
Die Frage ist, ob es dort genauso gehandhabt wird wie hier (mit der Pfändungsfreigrenze) in Deutschland.
Dazu gehen sie am besten in ein belgisches Rechtsforum.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zelda2014
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Zitat (von zelda2014):
Die Frage ist, ob es dort genauso gehandhabt wird wie hier (mit der Pfändungsfreigrenze) in Deutschland.
Dazu gehen sie am besten in ein belgisches Rechtsforum.

Suche seit einiger Zeit nach einem belgischen Forum und finde keins. :( Es kommen nur deutschsprachigen Foren.

-- Editiert von zelda2014 am 11.06.2020 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von zelda2014):
Suche seit einiger Zeit nach einem belgischen Forum und finde keins

Ich fürchte die haben keines ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ich beantworte die Fragen nach deutschem Recht, da ich mich mit belgischem Recht nicht auskenne. In Belgien kann die Rechtslage natürlich anders sein.

Zitat:
Dass sie verpflichtet ist zu zahlen ist ja klar.


So klar ist das nicht. In Deutschland müsste zunächst einmal die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Ob die den Mieter in Regress nehmen kann hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab.

Es gibt auch in Belgien so etwas wie die Privatinsolvenz in Deutschland. Das nennt sich dort kollektive Schuldenregelung. Über dieses Verfahren sollte sich Person A näher informieren.

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