Darf die Deutsche Bootschaft im Ausland Festnehmen

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bennie23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Deutsche Bootschaft im Ausland Festnehmen

Hallo zusammen.....
Habe mal eine Frage und würde mich sehr Freuen wenn mir jemand helfen kann....
Darf die Deutsche Bootschaft im Ausland jemanden aufgrund eines Haftbefehls in Deutschland festnehmen??? Oder was würde Passieren wenn jemand mit einem Haftbefehl die Deutsche Bootschaft im Ausland besucht aufgrund einer Pass Antragstellung???
würde sie überhaubt davon erfahren??? Und was kann passieren wenn Sie davon erfährt???

Nicht das ihr denkt dass es mein Problem wäre:-)

Schöne Grüsse

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

nein, das darf sie nicht. Allerdings kann sie die einheimische Polizei rufen. Im übrigen bekommt man natürlich keinen neuen Paß, wenn man per Haftbefehl gesucht wird (was die Botschaft natürlich weiß).

Gruß vom mümmel



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Da man keinen neuen Pass bekommt, kann man auch kein Visum für das Land bekommen in dem man sich versteckt. Wird man erwischt fliegt man raus und da nur das eigene Land einen nimmt. Oder man macht es wie viele in Deutschland: Nicht sagen aus welchem Land man kam, jedoch sind die Polizsten sehr viel unfreundlicher als bei uns.

Man sollte mit dem zuständigen Staatsanwalt verhandelt. Rückkehr gegen Strafreduzierung.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zuschauer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 14x hilfreich)

Sofern es sich hierbei um einen Deutschen Staatsbürger handelt, darf die Botschaft den Deutschen Staatsbürger zur Überführung in den Deutschen Rechtsbereich festhalten. (Was einer Festnahme gleich kommt)
Und da wir im Zeitalter der Digitalen Kommunikation stehen, ist der Haftbefehl auch in der Botschaft im Ausland bekannt.
Festgenommen wird er dann vom Gastgeberland, das Ihn dann per Ausweisungsgesuchen Seiten der Deutschen Botschaft abschiebt.

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