Hallo zusammen.....
Habe mal eine Frage und würde mich sehr Freuen wenn mir jemand helfen kann....
Darf die Deutsche Bootschaft im Ausland jemanden aufgrund eines Haftbefehls in Deutschland festnehmen??? Oder was würde Passieren wenn jemand mit einem Haftbefehl die Deutsche Bootschaft im Ausland besucht aufgrund einer Pass Antragstellung???
würde sie überhaubt davon erfahren??? Und was kann passieren wenn Sie davon erfährt???
Nicht das ihr denkt dass es mein Problem wäre:-)
Schöne Grüsse
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Darf die Deutsche Bootschaft im Ausland Festnehmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hi,
nein, das darf sie nicht. Allerdings kann sie die einheimische Polizei rufen. Im übrigen bekommt man natürlich keinen neuen Paß, wenn man per Haftbefehl gesucht wird (was die Botschaft natürlich weiß).
Gruß vom mümmel
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Da man keinen neuen Pass bekommt, kann man auch kein Visum für das Land bekommen in dem man sich versteckt. Wird man erwischt fliegt man raus und da nur das eigene Land einen nimmt. Oder man macht es wie viele in Deutschland: Nicht sagen aus welchem Land man kam, jedoch sind die Polizsten sehr viel unfreundlicher als bei uns.
Man sollte mit dem zuständigen Staatsanwalt verhandelt. Rückkehr gegen Strafreduzierung.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
--- editiert vom Admin
Sofern es sich hierbei um einen Deutschen Staatsbürger handelt, darf die Botschaft den Deutschen Staatsbürger zur Überführung in den Deutschen Rechtsbereich festhalten. (Was einer Festnahme gleich kommt)
Und da wir im Zeitalter der Digitalen Kommunikation stehen, ist der Haftbefehl auch in der Botschaft im Ausland bekannt.
Festgenommen wird er dann vom Gastgeberland, das Ihn dann per Ausweisungsgesuchen Seiten der Deutschen Botschaft abschiebt.
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