Deutscher in Spanien verurteilt

21. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)
Deutscher in Spanien verurteilt

Ich bitte hoeflichst um Informationen ueber folgenden Sachverhalt:

Ort: Spanien, Okt. 2006
Verhaftung eines Paares durch die Polizei wegen angeblichem Missbrauch des 5jaehrigen Sohnes.
U-Haft bis Dez 2006, danach Freilassung Mann (Kaution), Frau (ohne Auflagen)

Ort: Spanien, Apr. 2009 (!!!)
Prozessbeginn.
Tatvorwurf: Die Beschuldigten sollen das Geschlechtsteil des Kindes in den Mund genommen haben = sexuelle Korruption (Vorwurf ist nicht Vergewaltigung, oder Missbrauch unter Gewalteinwirkung)

Skandalprozess, in dem die Schuld beider Angeklagter nicht bewiesen werden konnte und zusaetzlich von den Gutachtern der Verteidigung ausgeschlossen werden konnte.

Ort: Spanien, Feb. 2010
Urteilsverkuendung
Frau = Freispruch, Mann = 8 Jahre und 10 Monate Gefaengnis.
Gutachter der Verteidigung wurden in der Urteilsbegruendung als unglaubwuerdig eingeschaetzt (U.a. Professor der Kinderpsychologie an der Uni in Barcelona, anerkannter Gerichtsgutachter in Kindesmissbrauchsprozessen spanienweit)
Kind NICHT an die Kindesmutter zurueckgefuehrt.

Folge: Flucht aus Spanien und Revisionsantrag beim spanischen Gerichtshof in Madrid

Ort: Deutschland, Nov. 2010

Span. Gerichtshof bestaetigt das Urteil

Ort: Niederlande, Feb. 2012

Nach 2 Jahren Leben im Untergrund verzeifelt die Entscheidung getroffen mit gekaufter neuer Identitaet ins asiatische Ausland zu reisen.
Am Flughafen Amsterdam bei der Ausreise festgenommen, da Dokumente schlechte Faelschungen waren.
Haftstrafe 3 Monate, voll verbuesst unter dem falschen Namen, da die Angst bestand an Spanien ausgeliefert zu werden.
Auf Nachforschung des niederl. Anwaltes festegestellt, dass kein intern. Haftbefehl besteht.
Echte Identitaet bei den niederl. Behoerden angegeben.

Ort: Niederlande, Mai 2012
Freilassung, Rueckkehr nach Deutschland
Offizielle Anmeldung bei den deutschen Behoerden mit gueltiger Adresse.

Danach folgten verschiedene Auslandsreisen (EU-Ausland)mit den echten Reisedokumenten, ohne Probleme.

Ort: Manila, Philippinen - Sept 2012 bis heute
Ehefaehigkeitszeugnis inkl Abgleich der intern. Fahndungsdatei erfolgreich. Visum erteilt. Zweitpass bei der dt. Botschaft erhalten.

Im Anflug von Dummheit einem anderen Deutschen diese Problematik geschildert in der Hoffnung auf Hilfe.
Ziel: Wiederaufnahme des Prozesses und ggf einen Freispruch zu erreichen.

Ergebnis: Erpressung

Auswirkung: Versendung von Emails an lokale Personen zum Zwecke der Diskriminierung. Spanische Botschaft informiert ueber meinen Aufenthaltsort etc pp


Fragen:

- Wie soll ich mich grundsaetzlich verhalten in dieser Situation?
- Wie hoch ist die Gefahr, dass die span. Behoerden mich nun auf den Philippinen suchen?
- Was genau geschieht im Falle einer Verhaftung? Werde ich direkt an Spanien ausgeliefert, oder habe ich das Recht nach Deutschland zu kommen?
- Habe ich Chancen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens?
- Welche Hilfe habe ich ggf von deutschen Behoerden zu erwarten?
- Wie kann ich mich jetzt noch gegen dieses Urteil wehren?
- Grundsaetzlich: Was soll ich tun? Wer kann helfen?






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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16519 Beiträge, 9303x hilfreich)


Ich glaube, dass so ein Fall für ein anonymes Online-Forum kaum geeignet ist.
Zum einen, weil sich hier wahrscheinlich niemand sorichtig gut mit spanischem Recht auskennt, und noch viel weniger mit spanisch-phillipinischen Rechtsbeziehungen (Auslieferungsabkommen).

quote:<hr size=1 noshade>- Wie soll ich mich grundsaetzlich verhalten in dieser Situation? <hr size=1 noshade>


Siehe oben.
quote:<hr size=1 noshade>- Wie hoch ist die Gefahr, dass die span. Behoerden mich nun auf den Philippinen suchen? <hr size=1 noshade>

Hoch.

quote:<hr size=1 noshade>- Was genau geschieht im Falle einer Verhaftung? Werde ich direkt an Spanien ausgeliefert, oder habe ich das Recht nach Deutschland zu kommen? <hr size=1 noshade>

Wenn es zur Auslieferung kommen sollte (was man ja nicht weiß, da man Sie dafür erstmal finden und verhaften und dann das Auslieferungsverfahren betreiben müsste), würde es direkt nach Spanien gehen, ohne Umweg über Deutschland.

quote:<hr size=1 noshade>- Habe ich Chancen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens? <hr size=1 noshade>

Das müssten Sie in einem spanischen Forum erfagen. Wenn das spanische Recht mit dem deutschen übereinstimmen würde, dann wäre die Antwort: Nein, außer sie haben NEUE Beweise, die im damaligen Prozess nicht zur Verfügung standen.

quote:<hr size=1 noshade>- Welche Hilfe habe ich ggf von deutschen Behoerden zu erwarten? <hr size=1 noshade>

Mehr als die Vermittlung eines deutsch-sprachigen Anwalts wird erstmal nicht zu erwarten sein.

quote:<hr size=1 noshade>- Wie kann ich mich jetzt noch gegen dieses Urteil wehren? <hr size=1 noshade>

Das müssten Sie in einem spanischen Forum erfagen. Wenn das spanische Recht mit dem deutschen übereinstimmen würde, dann wäre die Antwort: Nur wenn sie NEUE beweise hätten, die im damaligen Prozess nicht zur Verfügung standen.

quote:<hr size=1 noshade>- Grundsaetzlich: Was soll ich tun? Wer kann helfen? <hr size=1 noshade>

Vielleicht online einen spanischen Anwalt kontaktieren. Der könnte ihnen die Fragen nach einem Wiederaufnahmeverfahren und zu den Auslieferungsmodalitäten kompetent beantworten.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich hoffe weiter auf bessere Tipps.
Bisher konnte ich mich frei bewegen, auch auf den Flughaefen bei Ein- und Ausreisen aus der EU. Deshalb nehme ich an, dass die span. Behoerden wohl kein Interesse an mir haben, ausser dass ich dem Land fern bleibe.
Spanische Anwaelte habe ich bereits zu genuege konsultiert. Und die haben, ausser an Geld, kein Interesse an dem Fall. Aehnlich in Deutschland.
Ich habe schon von Moeglichkeiten gehoert, dass man in Deutschland Hilfe bekommen kann. Nur nicht tiefgehend. Also das Wo und Wie fehlen.
Darf mich ein Drittstaat ueberhaupt an ein anderes Land ausliefern, als mein Herkunftsland?

Ein damaliger Familienfreund wurde unlaengs zu 17 Jahren Haft verurteilt (vom gleichen Gericht) wegen eines viel schwereren Deliktes

http://ultimahora.es/mallorca/sucesos/ultimas/2013/95461/condenado-anos-por-violar-tres-hijos-llucmajor-subir-videos-internet.html

Dieser "Freund" hat einen Sohn im Alter meines Sohnes. Die beiden waren beste Freunde. Dieses Kind wurde nachweislich schwerstens missbraucht.
Ich gehe davon aus, dass dieses Kind der Urheber der Phantasien meines Sohnes ist, die zu den Ermittlungen gefuehrt haben.

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-- Editiert PusongBato am 21.07.2014 12:10

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Darf mich ein Drittstaat ueberhaupt an ein anderes Land ausliefern, als mein Herkunftsland? Selbstverständlich darf er das.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie Mümmel schreibt, darf jedes Land sie ausliefern.

Ich ergänze: "Außer Deutschland" Art 16 II GG.

D.h. jedoch nicht, dass sie nicht auch in Deutschland für die Tat nicht angeklagt und verurteilt werden könnten. Jedoch dann vor einem Deutschen Gericht.

Ich verstehe nicht, warum man sich nicht direkt nach dem Tatvorwurf den Deutschen Behörden gestellt hat.
Man sieht ja an Marco W., dass dieser in der Türkei verurteilt, für dasselbe Vergehen, was auch in D strafbar wäre, einen Freispruch bekommen hat.

Auch ist es nicht unbedingt clever, in einem Land, was viel mit Kindesmissbrauch zu kämpfen hat, mit einem solchen Vorwurf zu leben. Selbst wenn Spanien kein Auslieferungsabkommen hat, kann dort das erscheinen der spanischen Presse reichen, dass sie die örtliche Polizei dankend in einen Flug nach Spanien setzt. Und sitzen sie einmal im Flieger, haben sie auch kaum mehr Möglichkeiten, gegen das ausliefernde Land vorzugehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ich ergänze: "Außer Deutschland" Art 16 II GG. Auch Deutschland liefert Deutsche an andere EU-Länder aus.
Man sieht ja an Marco W., dass dieser in der Türkei verurteilt, für dasselbe Vergehen, was auch in D strafbar wäre, einen Freispruch bekommen hat. Nein, hat er nicht. Sein Verfahren wurde eingestellt - das ist nicht dasselbe.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo Lifeguard,

ich habe mich während des laufenden Verfahrens bei einem Oberlandesgericht, bei einer Oberstaatsanwältin selber anzeigen wollen. Dazu habe ich die mir vorliegenden Beweise der spanischen Anklage vorgelegt. Die Antwort war 2teilig.
Erstens würde sich nicht in ein Ermittlungsverfahren eines anderen EU-Landes eingemischt. Es könne auch kein neues Verfahren eröffnet werden, weil dieses in Spanien wegen des gleichen Vergehens schon anhängig ist.
2. sagte mir die Staatsnwältin, dass mit dieser vorgelegten Beweislage keine Grundlage geschaffen sei, ein Verfahren gegen mich zu eröffnen, selbst wenn es das span. Verfahren nicht gäbe.
Ich habe mich nach dem Urteil noch ca. 2 Jahre in Deutschland aufgehalten und die Möglichkeiten sondiert. Leider komplett ohne Erfolg.
Marco W. wurde in einem Land verurteilt, dass nicht zur EU gehört. Deswegen bekam er eine Chance vor einem dt. Gericht.
Letztlich die Bitte nicht eine evtl. LAndesproblematik mit meinem Fall zu vermischen. Ich lebe hier und betreibe mit meiner Lebensgefährtin ein Geschäft und lebe - so wie vorher in Spanien auch - recht solide und ohne Skandale oder Eskapaden.

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-- Editiert PusongBato am 21.07.2014 13:51

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120124 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Letztlich die Bitte nicht eine evtl. LAndesproblematik mit meinem Fall zu vermischen. Ich lebe hier und betreibe mit meiner Lebensgefährtin ein Geschäft und lebe - so wie vorher in Spanien auch - recht solide und ohne Skandale oder Eskapaden. <hr size=1 noshade>

Gerade wegen der Landesproblematik ist es etwas naiv zu glauben, das die Behörden einen wegen sexuellen Handlungen an Minderjährigen verurteilen Flüchtling nicht los werden wollen, wenn dies denn eine größere Öffentlichkeit erreichen würde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Es wäre schön, wenn hier brauchbre Tipps kommen und sich nicht an Nebensächlichkeiten aufgehalten wird.

Falls ich es noch nicht erwäht habe: Ich bin unschuldig verurteilt worden. Ich habe diese Tat nie begangen.

Ich bitte um Hilfe.

Danke.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120124 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Falls ich es noch nicht erwäht habe: Ich bin unschuldig verurteilt worden. Ich habe diese Tat nie begangen. <hr size=1 noshade>

Fakt ist, das Urteil ist vorhanden, das ist das einzige was Behörden, Presse und Öffentlichkeit in dem Zusammenhang interessiert.



quote:<hr size=1 noshade>Es wäre schön, wenn hier brauchbre Tipps kommen <hr size=1 noshade>

Naja, wenn die Erwähnung möglicher Problempunke und deren Abwehr für dich unter nicht brauchbar fallen ...


Suche Dir einen in spanischem Prozessrecht (insbeosndere Wideraufnahmeverfahren) bewanderten Spezialisten, der Deine Erfolgsausichten prüfen und die notwendigen Schritte einleiten kann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Wo stehen denn da "Abwehrpunkte"?

Das Problem kenne ich sehr wohl und lebe es leider nun schon einige Zeit. Die Probleme brauchst du mir nicht nochmal unter die Nase zu halten.

Ich bin an LOESUNGEN oder TIPPS interessiert.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16519 Beiträge, 9303x hilfreich)


Alle Lösungen führen über den Punkt "Aufhebung des spanischen Urteils". Und dafür müsste man eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Spanien erreichen.
Denn - wie hier schon mehrfach gesagt - interessiert sich niemand dafür, dass du unschuldig verurteilt wurdest, so lange das Urteil nicht aufgehoben wird.
Es wäre auch hier in D nicht verboten, dich als Kinderschänder zu bezeichnen und dies auch anderen mitzuteilen (§190 BGB ), eben weil das Urteil (noch) da ist.
Und so lange wird dir auch niemand helfen, falls du an Hilfe von deutschen, öffentlichen Stellen gedacht hast (Botschaft, o.ä.). Aus deren Sicht bist du ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin an LOESUNGEN oder TIPPS interessiert. <hr size=1 noshade>

Wo man ansetzen muss, sollte jetzt ja klar sein.
Wenn das für dich nicht hilfreich ist, solltest du uns vielleicht genauer sagen, was du hören möchtest.
Flucht nach Nordkorea wäre evtl. auch eine Lösung, aber ob das so das wahre ist?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Also 1. bin ich nicht wegen Kinderschänderei verurteilt worden, sondern wegen sex. Korruption.
Eine Wiederaufnahme wäre sicherlich das beste.
Aber wie zu erreichen? Ausser, dass ein enger Familienfreund (siehe link in meinem 2. Post)wegen eines schwereren Deliktes verurteilt wurde und er auch als Täter in Frage käme,gibt es keine neuen Erkenntnisse.
Im Strafverfahren wurden von Seiten der Anklage Gesetze gegen meinen Sohn (damals 5)gebrochen. Er wurde mit verbotenen Mitteln befragt. Das konnte ein Gutachter zweifelsfrei nachweisen. Seine Aussage wurde jedoch nicht gewertet. Das Urteil stützt sich auf keinen Beweis, sondern auf zurecht konstruierte Indizien.
Ob das für eine Wiederaufnahme reicht bezweifle ich.
Es gäbe nur die Chance, wenn mein Sohn (jetzt 13) sich daran erinnern würde, was vor 8 Jahren passiert ist. Das halte ich für unwahrscheinlich. Unmöglich war bisher ihn ausfindig zu machen. Auf ein Geständnis des anderen Täters zu hoffen ist wohl auch aussichtslos.
Alternativ bin ich auch an einem Lösungsansatz interessiert, wie ich mich der Strafverfolgung durch die Spanier entziehen kann.


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-- Editiert PusongBato am 22.07.2014 16:50

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120124 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. bin ich nicht wegen Kinderschänderei verurteilt worden, sondern wegen sex. Korruption. <hr size=1 noshade>

Wie die Spanier das nennen ist - außer in Spanien - nicht wirklich relevant.



quote:<hr size=1 noshade>Alternativ bin ich auch an einem Lösungsansatz interessiert, wie ich mich der Strafverfolgung durch die Spanier entziehen kann. <hr size=1 noshade>

- in ein Land ziehen, das garantiert nicht an Spanien ausliefert
- gut tarnen


In Deutschland verjähren übrigens solche Sachen unter bestimmten Umständen nach einiger Zeit.
Wie das in Spanien ist, müsste man mal in Erfahrung bringen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Was verjaehrt denn? Die Tat, oder das Urteil selber?
Laut meinem Kenntnisstand sind es in meinem Fall 20 Jahre. Allerdings weiss ich nicht bezogen auf was.

Die anderen Tipps finde ich schlichtweg unverschaemt. Witze sind hier nicht angebracht. Also unterlass das bitte und bleibe sachlich, falls du ein echtes Interesse hast zu helfen.

Muss Spanien denn bei Inkrafttreten des Urteils so etwas wie einen Haftbefehl stellen, oder geht das automatisch?
Im EZR steht die Verurteilung drin, aber nicht ob die Strafe bereits verbuesst ist. Ich bin bisher ungehindert gereist - aus der EU heraus und wieder hinein. Wieso ist das so?
Bei meiner Freilassung in den Niederlanden wurde natuerlich geprueft ob weiteres gegen mich vorliegt. Negativ.
Kann es sein, dass Spanien mich nicht ausserhalb seiner Landesgrenzen sucht? Kann ich irgendwann sicher sein, dass sie es wirklich nicht tun?

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Kann es sein, dass Spanien mich nicht ausserhalb seiner Landesgrenzen sucht? Ihrer Beschreibung ist es ja so.
Kann ich irgendwann sicher sein, dass sie es wirklich nicht tun? Vermutlich nicht, aber wie schon mehrmals erwähnt, gehört das in ein Forum für spanisches Recht.
Was verjaehrt denn? Die Tat, oder das Urteil selber? Eine Tat kann nur verjähren, wenn es kein Urteil gibt (Verfolgungsverjährung). Und das Urteil selber verjährt natürlich nicht, aber dessen Vollstreckung (Vollstreckungsverjährung). Das gilt natürlich nur dann, wenn es die rechtliche Möglichkeit dafür gibt. In D ist z. B. die Vollstreckung lebenslanger Strafen unverjährbar.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120124 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was verjaehrt denn? Die Tat, oder das Urteil selber? <hr size=1 noshade>

Das Urteil bzw. die Möglichkeit es zwangsweise zu vollstrecken.



quote:<hr size=1 noshade>Ich bin bisher ungehindert gereist - aus der EU heraus und wieder hinein. Wieso ist das so? <hr size=1 noshade>

- Spanien sucht Dich nicht ausserhalb seiner Landesgrenzen
- Fehlerhafte Datenübermittlung
- Mangelnde Vernetzung der Systeme



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich irgendwann sicher sein, dass sie es wirklich nicht tun? <hr size=1 noshade>

Nein. Denn es kann jederzeit ein Beamter auf die Idee kommen, einen entsprechenden Haftbefehl zu veranlassen, bzw. fehlerhafte Datenübermittlung zu korrigieren.
Eien Garantie für die Zukunft gibt es nicht, jede Einreise ein "Glücksspiel".



quote:<hr size=1 noshade>Die anderen Tipps finde ich schlichtweg unverschaemt. Witze sind hier nicht angebracht. Also unterlass das bitte und bleibe sachlich, falls du ein echtes Interesse hast zu helfen. <hr size=1 noshade>

Deine konrekte und unmissverständliche Frage war
quote:<hr size=1 noshade>Alternativ bin ich auch an einem Lösungsansatz interessiert, wie ich mich der Strafverfolgung durch die Spanier entziehen kann. <hr size=1 noshade>

Die Möglichkeit für verurteilte Straftäter sich der Stfaverfolgung zu entziehen (also Flucht) sind nun mal sehr begrenzt, das ist weder unverschämt oder ein Witz, das ist Realität. Auch wenn es dem Betroffenen nicht passt.





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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden letzten Antworten.

An ein spanisches Forum wende ich mich nicht, da dort die Erfolgsaussicht meiner Meinung nach nicht gegeben ist. Wie so oft zuvor werde ich dort an Anwälte verwiesen, die sich ihr Honorar einstecken und dann nichts mehr leisten.
Meine Hoffnung stützt sich auf ein Hilfegesuch in Deutschland. In welcher Form weiss ich allerdings nicht.
Gibt es Möglichkeiten und/oder Anlaufstellen bei denen man sich beraten lassen kann. Es muss doch eine Art Rechtshilfe geben für Deutsche, die im Ausland zu Unrecht verurteilt wurden. Ggf. eine weitere Instanz. Nach dem Verfahren gab es nur noch die Prüfung durch den span. Gerichtshof, der nur auf Verfahrensfehler prüfte, aber nicht die "Beweise" bzw das Urteil selber. Es gab nicht die Möglichkeit ein anderes höheres Gericht anzurufen.
Gibt es ein Forum für im Ausland unschuldig Verurteilter?
Ich möchte nicht die 20 Jahre Verjährung auf der Flucht leben und würde mih bei begründeter Erfolgsaussicht auch den Behörden stellen. Wenn dieses Verfahren neu verhandelt werden könnte (wie bei diesem Marco) vor einem deutschen Gericht, würde ich mich sofort stellen. Ein Wiederaufnahmeverfahren in Spanien halte ich für fast ausgeschlossen, es sei denn dass dort ein Richter oder Staatsanwalt sich der Sache in meinem Sinne annehmen würde. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen? Bei dieser Art von Verurteilung rennt man gegen Wände. Eine nach der anderen. Ich war nicht 8 Jahre untätig, habe fast alles versucht, ohne Erfolg. Das meiste scheiterte daran, dass erst keine Hilfe in Aussicht gestellt wurde. "Kommen Sie erst mal nach Spanien und dann sehen wir weiter....."
Kann mir hier jemand Informationen geben wohin ich mich vertrauensvoll wenden kann? Hilfegruppen etc

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16519 Beiträge, 9303x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Meine Hoffnung stützt sich auf ein Hilfegesuch in Deutschland. In welcher Form weiss ich allerdings nicht. <hr size=1 noshade>


Zumindest von offiziellen deutschen Stellen (Behörden, Justiz) ist nicht mit Hilfe zu rechnen.
Durch den EU-Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten , in Deutschland umgesetzt durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG)
steht es der deutschen Justiz NICHT zu, sich über ein Strafurteil aus einem anderen EU-Land hinwegzusetzen (es gibt einige wenige Ausnahmen, die hier aber nicht zutreffen).
Wie schon in einem früheren Beitrag gesagt: Mehr als die Vermittlung eines deutsch-sprachigen Anwalts in Spanien oder auf den Phillipinen wird nicht kommen.

Ob es da irgendwelche freie / private / unabhängige Institutionen / Interessenverbände / Selbsthilfegruppen gibt: keine Ahnung.

quote:<hr size=1 noshade>Nach dem Verfahren gab es nur noch die Prüfung durch den span. Gerichtshof, der nur auf Verfahrensfehler prüfte, aber nicht die "Beweise" bzw das Urteil selber. Es gab nicht die Möglichkeit ein anderes höheres Gericht anzurufen. <hr size=1 noshade>

Das wäre aber in D ganz genau so. Bei Straftaten, bei denen mehr als 4 Jahre Haft im Raum stehen, ist die erste Instanz das Landgericht. Einziges Rechtsmittel ist da die Revision zum Bundesgerichtshof als 2. Instanz. Bei einer Revision wird aber auch nur das Verfahren und nicht die "Beweise" geprüft. Danach ist Ende der Fahnenstange.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn dieses Verfahren neu verhandelt werden könnte (wie bei diesem Marco) vor einem deutschen Gericht, würde ich mich sofort stellen. <hr size=1 noshade>

Zum einen ist es so, dass die Einstellung des Verfahrens in D das Urteil in der Türkei nicht aufhebt. D.h. wenn Marco W. wieder türkischen Boden betreten würde, müsste er mit einer Verhaftung rechnen. Rein formal ist also auch Marco W. immer noch auf der Flucht vor der türkischen Justiz. Eine Auslieferung in die Türkei kommt jedoch nicht in Frage, weil die Türkei kein EU-Land ist, und deutsche Staatsbürger nur an andere EU-Länder ausgeliefert werden dürfen.


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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Danke drkabo

Eine Auslieferung zur Strafverfolgung ist zulaessig, allerdings nicht zur Strafvollstreckung. Da gibt es einen Unterschied, den ich mir langwierig angelesen habe. Die Strafe wuerde dann auf deutschem Boden verbuesst. Die Info hilft natuerlich nicht weiter, wobei es interessant waere zu wissen, ob es bei einer Verbuessung in Deutschland trotzdem zu vorzeiter Entlassung wg guter Fuehrung kommen kann bzw Begnadigung oder Strafaussetzung in begruendetem Fall.
Ich habe ja begriffen, dass Behoerden und Justiz mir nicht helfen wollen und werden. Deswegen bin ich an einem Kontakt interessiert mit Leuten, Organisationen oder Gruppen, die sich mit dem Thema "Unschuldig verurteilt" auskennen und ggf wissen, was das beste HAndeln in meiner Lage ist.
Spanischen Boden wuerde ich freeiwillig sowieso nie wieder betreten.

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
die sich mit dem Thema "Unschuldig verurteilt" auskennen und ggf wissen, was das beste HAndeln in meiner Lage ist


Die werden dir grundsätzlich auch nur sagen können, daß du ein Wiederaufnahmeverfahren in Spanien brauchst.

Die einzige konkrete Hilfe, die man dir noch geben könnte, wäre die Vermittlung eines konkreten spanischen Anwalts, der auch etwas erreichen will (und nicht nur, wie du es darstellst, an deinem Geld interessiert ist).

quote:
wobei es interessant waere zu wissen, ob es bei einer Verbuessung in Deutschland trotzdem zu vorzeiter Entlassung wg guter Fuehrung kommen kann bzw Begnadigung oder Strafaussetzung in begruendetem Fall


Nicht so wie ich das verstehe:

"Der deutsche Staat übt mit der Vollstreckung des ausländischen Urteils nicht eigene Strafgewalt aus, sondern unterstützt die Strafrechtspflege eines anderen Staates. Demzufolge unterliegt die Vollstreckungshilfe nicht dem gleichen Maßstab wie die inländische Strafrechtspflege. "
(http://www.auslieferungsverfahren.de/entscheidungen/strafvollstreckung-im-inland.htm)

Der Sinn der Strafvollstreckung im Inland ist ja nicht, daß man sich damit eine mildere Strafvollstreckung "erschleicht".

Hier wären also IMO die spanischen Grundsätze für Aussetzung/Begnadigung anzulegen.

Wobei ich bei der konkreten Straftat da aber auch nach deutschen Kriterien keine Chancen sehe.

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo BigiBigiBigi

danke für deine Antwort.

Die werden mir dasselbe sagen, ja !
Aber vielleicht sagt mir mal einer WIE ich das mache.
Wenn es einen Anwalt gäbe, der es übernimmt, aber wo finde ich den? Ich bin nicht in Spanien, also auf Internet angewiesen. 1000 Anwälte in der Liste und keiner der zugibt schlecht zu sein....... Wie weiss ich welcher gut ist?
Meine finanziellen Mittel sind geschrumpft, so dass ich eigentlich einen Sozialverteidiger bräuchte. Aber der Zug ist ja auch schon abgefahren, da es sich hier nicht mehr um ein Strafverfahren handelt, sondern um eine Wiederaufnahme, oder.......?

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

D.h. wenn Marco W. wieder türkischen Boden betreten würde, müsste er mit einer Verhaftung rechnen. Rein formal ist also auch Marco W. immer noch auf der Flucht vor der türkischen Justiz. Nö - der ist in der Türkei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es gäbe also keinen Grund, ihn zu verhaften.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16519 Beiträge, 9303x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nö - der ist in der Türkei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es gäbe also keinen Grund, ihn zu verhaften. <hr size=1 noshade>

Ich war (vielleicht etwas voreilig) davon ausgegangen, dass ein Bewährungswiderruf erfolgt sei, z.B. wegen des Absetzens ins Ausland.



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3x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Es darf sich auch gerne ein sachverständiger Rechtsanwalt melden, wenn er der Meinung ist helfen zu können.

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Hat noch jemand einen brauchbaren Tipp?


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3x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Danke für die Antwort, Schlaumeier.
Jemand noch was brauchbares und nicht so ein Blödsinn?

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