Mein Sohn besitzt die deutsche und die thailaendische Staatsangehoerigkeit. Moeglicherweise wird er demnaechst an einer Schulreise nach Grossbritannien teilnehmen.
Es ist klar, dass er sich gegenueber deutschen Behoerden nur mit seinem deutschen Pass ausweisen darf. Wie sieht es aber gegenueber den Behoerden eines anderen EU Mitgliedstaats aus? Darf er sich gegenueber den britischen Behoerden auch mit seinem thailaendischen Pass ausweisen?
Um Spekulationen ueber den Hintergrund meiner Frage vorzubeugen: Wir leben in Thailand und seine Mitschueler werden somit alle mit thailaendischen Paessen reisen. Da moechte er nicht aus der Reihe tanzen und auch die Routine der mit der Organistaion betrauten Lehrer bei der Reiseplanung nicht durchbrechen (abweichende Einreisebestimmungen fuer EU Buerger).
-- Editier von CAM am 13.06.2017 03:29
Deutscher/Thai ... Einreise nach UK mit Thai Pass zulaessig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Natürlich darf man es sich selber schwerer machen als nötig.
Ich moechte ja nicht unhoeflich sein. Also bedanke ich mich artig fuer die Antwort, auch wenn sie voellig nichtssagend ist.
Nur kurz zur Erklaerung: Wenn er mit deutschem Pass reist, sind einige Feinheiten gegenueber den thailaendischen Behoerden zu beachten, mit denen die begleitenden Lehrer moeglicherweise nicht vollstaendig vertraut sind. Passiert da ein Fehler, kann das leicht zu nicht unerheblichen aufenthaltsrechtlichen Problemen nach der Rueckkehr fuehren.
Aber das ist ja nicht Gegenstand meiner Frage. Ich moechte einfach nur wissen, ob er sich gegenueber den Behoerden im EU Ausland zwingend mit seinem deutschen Pass ausweisen muss oder ob er dort - anders als in Deutschland - auch seinen thailaendischen nutzen darf. Es waere auf alle Faelle einfacher, wenn er den deutschen Pass zu Hause lassen und nur mit dem thailaendischen reisen wuerde. Darf er das aber auch?
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Danke fuer deine Antwort.
Visum ist ueberhaupt kein Problem. Das macht die Schule fuer alle Reiseteilnehmer in einem Rutsch.
Es geht wirklich einzig und allein um die Frage, ob jemand, der neben der Staatsangehoerigkeit eines EU Staates auch die eines Drittstaates besitzt, sich in der gesamten EU mit dem Pass des betr. EU Staats auweisen muss oder ob er innerhalb der EU - aber natuerlich ausserhalb seines Heimatstaates - auch den des Drittstaaats nutzen darf.
In dem Staat, dessen Staatsangehoerigkeit er besitzt, darf er sich ja gegenueber Behoerden nur mit den von diesem Staat ausgestellten Ausweispapieren ausweisen. Gilt das nur fuer den EU Staat, dessen Staatsangehoerigkeit er besitzt oder gilt das auch gegenueber Behoerden in der gesamten EU?
ZitatIch moechte einfach nur wissen, ob er sich gegenueber den Behoerden im EU Ausland zwingend mit seinem deutschen Pass ausweisen muss oder ob er dort - anders als in Deutschland - auch seinen thailaendischen nutzen darf. :
Das hängt ganz davon ab, welche gesetzlichen Vorgaben in dem jeweiligen EU-Ausland herrschen.
Also gibt es da keine europaweite Regelung? Kann ich kaum glauben, aber gut.
Es ergibt sich nun die Frage, welche gesetzlichen Vorgaben es im Vereinigten Koenigreich nun gibt. Darf sich dort ein Staatsagehoeriger eines anderen EU Mitgliedstaats mit zusaetzlicher Drittstaatsangehoerigkeit mit den Dokumenten des Drittstaats ausweisen Und somit seine Staatsangehoerigkeit in einem EU Staat verschweigen) oder muss er zwingend die des EU Staates nutzen, dessen Staatsangehoerigkeit er ebenfalls besitzt?
Wäre das nicht eine Frage, die man beispielsweise der Botschaft stellen sollte.? Was nutzt es Ihnen, wenn Sie hier sicherlich gut gemeinte Antworten bekommen, Großbritannien die Sache aber anders sieht. Stellen Sie eine schriftliche Anfrage an die Botschaft und sie werden es erfahren und haben dann was in der Hand.
Ich wüsste jetzt nicht, was dagegen spricht, trotz deutscher Staatsangehörigkeit nach Großbritannien mit einem Thailändischen Pass einzureisen. Wie soll GB denn überhaupt feststellen, dass zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit existiert? Umgekehrt wäre mir jedenfalls in Deutschland keine Vorschrift bekannt, die z.B. einen Doppelstaatler GB/Thailand zur Vorlage seines britischen Passes verpflichtet. Der § 3 AufenthG
bietet da Wahlfreiheit, welcher Pass zur Einreise genutzt wird.
Normalerweise würde man es übrigens so machen, dass man in Thailand mit dem thailändischen Pass aus- und einreist und in Europa mit dem deutschen Pass ein- und ausreist.
Dein Sohn sollte dennoch den deutschen Pass mitnehmen. Wenn es in GB irgendwelche ernsthaften Probleme geben sollte, kann ihm das helfen und er bekommt ggf. auch Unterstützung von der deutschen Botschaft.
Danke hh!
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