ESTA Antrag trotz MPU ?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457378-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ESTA Antrag trotz MPU ?

Hallo zusammen,

habe für August eine Reise nach New York gebucht, ist auch schon alles bezahlt usw.
Bin mir jetzt bei der Frage "Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung von illegalen Drogen begangen" unsicher was ich ankreuzen soll.

Ich musste letztes Jahr ein Urinscreening bei einem MPU Arzt machen lassen da ich bei einer Polizeikontrolle positiv auf THC war.
Diese war negativ und eine MPU musste ich auch nicht machen. Auch keinen Eintrag im Führungszeugnis o.Ä

Wie soll ich weiter machen?
Habe Angst das der Antrag bei "JA" abgelehnt wird.

Bitte um schnelle Antwort, Danke im Vorraus

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457378-30):
Wie soll ich weiter machen?

Das "nein" ankreuzen logischerweise.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb457378-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb457378-30):
Wie soll ich weiter machen?

Das "nein" ankreuzen logischerweise.


Dachte ich mir auch, aber falls auch außerhalb des Führungszeugnises geguckt wird, können die das ja als "Gesetzesübertrung" deuten denk ich mir

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457378-30):
aber falls auch außerhalb des Führungszeugnises geguckt wird,

Es gab doch der Schilderung nach keine Sanktionen? Was also sollen die finden?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Die Sache ist einfach: Die Auswahl von "ja" führt zu einer automatischen und dauerhaften Ablehnung des ESTA, d.h. es besteht dann Visumspflicht. Du kannst also auch gleich ein Visum beantragen (mit ungewissem Ausgang wenn Du Drogenvergehen angibst), oder die Reise gleich absagen.

Ich würde es also eher in Deinem Sinne interpretieren und durch die fehlende juristische Sanktion als "kein Gesetzesverstoß" sehen. Verwaltungsrechtlich (Führerschein) mag das anders sein, aber das würde ich getrost ignorieren.

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Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
fb457378-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb457378-30):
aber falls auch außerhalb des Führungszeugnises geguckt wird,

Es gab doch der Schilderung nach keine Sanktionen? Was also sollen die finden?


Vll können die bei der Führerscheinstelle einsehen das ich den mal abgeben musste durch den Vorfall und sehen dann das es wegen BTM ´war und legen es als Gesetzesübertretung an , das wars dann mit dem Trip

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Nochmal zum Nachlesen:

Räumst Du im ESTA-Antrag einen Gesetzesverstoß ein, wird der ESTA automatisch abgelehnt und nie wieder genehmigt. Hast Du im ESTA einen Gesetzesverstoß angegeben, musst Du ihn auch im Rahmen eines Antrags auf ein Besuchervisum angeben, da man Deine ESTA-Anträge einsehen kann und wird. Ein Drogenvergehen ist regelmäßig ein Grund für die Ablehnung eines Besuchervisums.

Ein Zugriff der US-Grenzschutzbehörden auf die Fahrerlaubnisdateien in Deutschland ist im Rahmen von ESTA mehr als unwahrscheinlich, da müssten schon handfeste strafrechtliche oder geheimdienstliche Ermittlungen mit entsprechender deutscher Amtshilfe anfallen.

Also: Wenn Du die Reise antreten möchtest solltest du den ESTA-Antrag in Deinem Sinne stellen und dessen Ergebnis abwarten. Ich vermute mal stark es wird positiv ausfallen.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Was für ein Drogenvergehen wurde denn überhaupt begangen? Der Urintest war doch negativ. Der THC Test bei der Kontrolle war also falsch. Nach Aktenlage hast du also kein Drogenvergehen begangen.
=> "Nein" ankreuzen

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#8
 Von 
fb457378-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Was für ein Drogenvergehen wurde denn überhaupt begangen? Der Urintest war doch negativ. Der THC Test bei der Kontrolle war also falsch. Nach Aktenlage hast du also kein Drogenvergehen begangen.
=> "Nein" ankreuzen


Ja doch, der THC Test und die Blutprobe danach war ja positiv deshalb musste ich ja das Urinscreening machen.
Deshalb bin ich ja s verunsichert

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Alter Schwede...

man hat niemals gerichtsfest Drogen nachgewiesen. Daher hat man juristisch niemals einen Gesetzesverstoß begangen und es hat niemals eine Sanktion gegeben.

Daher kann man wahrheitsgemäß "nein" ankreuzen.

Darüber hinaus: Es wird völlig überschätzt, was die US-Behörden angeblich alles einsehen. Das ist leider dieser ganz speziellen Zwangsneurose des deutschen Volkes zu verdanken, wenn es um Datenweitergabe und insbesondere um die USA geht. Die US-Behörden können nirgends reinschauen, weder in das Bundeszentralregister und erst Recht nicht in einzelne Polizeiakten. Dafür gibt es erstens keine Rechtsgrundlage und zweitens wäre das ein viel zu großer Aufwand, bei den vielen Millionen Menschen, die weltweit in die USA reisen.

Aufgrund eines entsprechenden Abkommens mit der EU müssen Fluggesellschaften bestimmte Daten an die US-Behörden übersenden. Das sind aber nur die allgemeinen Personalien, die sich aus den Passdokumenten ergeben.

Darüber hinaus arbeiten die Geheimdienste dahingehend zusammen, dass man sich gegenseitig informiert, wenn eine echte oder vermeintliche Gefahr besteht. Das betrifft aber nur echte Terroristen und ähnliche Gestalten (sofern die Geheimdienste auch tatsächlich etwas von der Reise mitbekommen haben).

Lange Rede, kurzer Sinn: Die US-Behörden wissen von Dir exakt das, was in deinen Reisepass steht und was Du bei ESTA angegeben hast. Mehr nicht!



1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von justice005):
Die US-Behörden können nirgends reinschauen, weder in das Bundeszentralregister
[...]
Dafür gibt es erstens keine Rechtsgrundlage und zweitens wäre das ein viel zu großer Aufwand, bei den vielen Millionen Menschen, die weltweit in die USA reisen
[...]
Lange Rede, kurzer Sinn: Die US-Behörden wissen von Dir exakt das, was in deinen Reisepass steht und was Du bei ESTA angegeben hast. Mehr nicht!

Das ist so nicht korrekt, der §57 BZRG enthält explizit die Ermächtigung zur Weitergabe. Und der Aufwand einer automatisierten Abfrage hält sich - wie bei der automatisierten Übermittlung der PNR vieler Millionen Reisender - in Grenzen. Ob die USA das in jedem Fall nutzen, ob schon bei ESTA oder erst beim Grenzübertritt, nur im Verdachtsfall, oder auch gar nicht, das wissen nur die USA ;-)

Zum konkreten obengenannten Fall bleibe ich bei meiner bisherigen Einschätzung: Die Erteilung des ESTA sollte kein Problem darstellen solange die entsprechende Frage mit "nein" beantwortet wird, da es eben keine irgendwie geartete Verurteilung gibt. Bei der Angabe von "ja" ist ESTA ohne weitere Rückfragen gelaufen. Aber es gibt keinen Grund hier "ja" anzukreuzen, da die korrekte Antwort "nein" lautet. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie ein ÄG für die Fahrerlaubnisbehörde sind keine strafrechtlichen Sanktionen und noch nicht mal strafrechtliche Ermittlungen. Also cool bleiben.

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Meine persönliche Meinung

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#11
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Räumst Du im ESTA-Antrag einen Gesetzesverstoß ein, wird der ESTA automatisch abgelehnt und nie wieder genehmigt

Das ist Unsinn. Wenn es ausversehen oder aus "nicht-wissen" war, lässt sich dort fast alles korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wenn es ausversehen oder aus "nicht-wissen" war, lässt sich dort fast alles korrigieren.

Stimmt, aber eben nur fast alles ... Genau genommen wohl nur einige wenige Fragen ...

Und die aus dem Bereich "Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen..." zählen da meiner Erfahrung nach eher nicht dazu.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, wenn ESTA abgelehnt wurde bleibt es bei diesem Status, alles weitere müsste man dann im Interview in der Botschaft im Rahmen der Beantragung eines Visums erläutern. Wo man dann erklären müsste warum man "aus Versehen" ein "JA" angekreuzt hatte. Und die Erklärung "Ich wurde bei einer Polizeikontrolle positiv auf THC getestet aber es ist strafrechtlich nichts weiter passiert, nur ein paar Urintests um zu entscheiden ob ich meinen Führerschein behalten darf" ist keine wirkliche Empfehlung für die Erteilung des Visums.

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