EU-Recht: Legalisation Dokumente durch ein EU-Land auch in anderen EU-Ländern gültig ??

3. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fifi1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
EU-Recht: Legalisation Dokumente durch ein EU-Land auch in anderen EU-Ländern gültig ??

Ich habe ein Dokument von einem nicht-EU-Land für ein EU-Land durch das Konsulat legalisiert bekommen. Gilt die Legalisierung auch rür andere EU-Länder ?? Erstens, allgemein, fpr das innere Recht des letztgebannten Landes, zweitens, für ein EU-Recht

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Hängt vom Dokument ab.

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#2
 Von 
fifi1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Geburtsurkunde

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Sollte die Geburtsurkunde von einem dieser Statten nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen legalisiert worden sein, ist diese in Deutschland ohne Einschränkung gültig, in wie weit das für andere EU-Länder gilt kann ich nicht beurteilen, aber zumindest die Staaten die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben sollten das so handhaben.

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324513/Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inDeutschland.pdf

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#4
 Von 
fifi1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

In der angegebenen Quelle steht nur, daß eine Legalisierung zBsp in Deutschland nicht nötig ist, wenn die Urkunde in einem der CIEC Staaten ausgestellt wurde, aber nicht, wenn sie von einem Konsulat dieser Staaten legalisiert wurde jedoch aus einem Drittstaat stammt. Steht irgendwo in den CIEC Verträgen daß eine Legalisation durch einen CIEC Mitgliedstaat auch in den / für die anderen CIEC Staaten gilt ?

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