Einschätzung zu Dienstleistungsfreiheit nach Brexit gewünscht

18. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Einschätzung zu Dienstleistungsfreiheit nach Brexit gewünscht

Ich hätte gerne Eure Einschätzung, welche Auswirkungen ein "harter" Brexit (sprich: u.a. keine Dienstleistungsfreiheit zwischen UK und EU) auf die folgenden Tätigkeiten hat:

Unternehmen:
Ein Personaldienstleister - als englische Ltd. mit Sitz in London - sucht für deutsche Kunden nach deutschen Mitarbeiten in Festanstellung. Interviews mit potenziellen Bewerbern werden telefonisch durchgeführt.

Szenarien:
1. Die Mitarbeiter der Ltd. arbeiten nur vom Firmensitz in London aus.

2. Ein oder mehrere deutsche Mitarbeiter der Ltd. arbeiten von Deutschland aus, es handelt sich um eine unselbstständige Niederlassung (oder mehrere z.B. bei Homeoffice Tätigkeiten). Die Mitarbeiter arbeiten auf Basis von Arbeitsverträgen mit der englischen Ltd.

3. Die Ltd. unterhält eine selbstständige Niederlassung in Deutschland mit Eintrag im HR. Deutsche Mitarbeiter arbeiten aus dieser Niederlassung auf Basis von Arbeitsverträgen mit der englischen Ltd.

4. Die Ltd. hat ein 100% Tochterunternehmen als GmbH in Deutschland. Deutsche Mitarbeiter arbeiten für das Tochterunternehmen auf Basis von Arbeitsverträgen mit der deutschen GmbH.

Ich freue mich auf Eure Beiträge.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ich hätte gerne Eure Einschätzung, welche Auswirkungen ein "harter" Brexit (sprich: u.a. keine Dienstleistungsfreiheit zwischen UK und EU) auf die folgenden Tätigkeiten hat:

Wird man derzeit keine seriöse geben können, da die Grundlagen (Verordnungen, Gesetze, ...) derzeit noch gar nicht abschließend geregelt sind.



Derzeit sollte man sich rein vorsorglich darauf einrichten, das Britische Firmen in Deutschland keine Dienstleistungen mehr erbringen können (und umgekehrt).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@Harry: Danke für die Antwort.

Mir ging es ja genau um den "harten Brexit" ohne weitere Regelungen bzgl. Dienstleistungsfreiheit. Wie sind dann die vier Szenarien zu bewerten?
Meine Einschätzung wäre: 1) und 2) nicht mehr zulässig, bei 3) bin ich unsicher und 4) erscheint mir zulässig,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Meine Einschätzung wäre: 1) und 2) nicht mehr zulässig,

Diese Auffassung teile ich.



Zitat (von guyfromhamburg):
bei 3) bin ich unsicher

Die Arbeitsverträge mit der englischen Ltd. düften ein Problem darstellen, das wird bei einem wirklich harten Brexit nicht einfach funktionieren.



Zitat (von guyfromhamburg):
und 4) erscheint mir zulässig,

Sehe ich auch so und dürfte die stressfreieste Methode sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Werden denn 1) oder 2) derzeit irgendwo praktiziert? Ich habe so etwas noch nicht gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@Harry:
Danke.

@bear:
1) und 2) werden von diversen Unternehmen, speziell im Bereich der Personaldienstleister, praktiziert

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Die meisten Regelung werden zu aufwändig sein. Daher wird man die Mitarbeiter rauswerfen.

2. geht nicht
3. auch nicht
auch jetzt schon.

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