Esta / Einreise USA bei § 31a BtmG (Absehen von der Verfolgung)

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hayabusa123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Esta / Einreise USA bei § 31a BtmG (Absehen von der Verfolgung)

Hallo zusammen,
bin nicht sicher welches Thema passt.Bitte verschieben falls es nicht richtig sein sollte. Ich habe schon diverse Foren und Beträge durchsucht, allerdings nichts passendes gefunden. Vielen Dank für eure Antworten!

Person X (ca. 32 Jahre jung) möchte gerne nächstes Jahr eine mehrwöchige USA Reise machen. Esta wurde bereits beantragt und genehmigt. Alle Fragen wurde nach besten Gewissen wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet. Nachfolgend dachte X nochmals über die gestellten Fragen nach, insbesondere über folgende: Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung
von illegalen Drogen begangen?

Die Frage wurde mit nein beantwortet, da es weder eine Verurteilung, Festnahme oder Anklage diesbezüglich gegeben hat.

Nun fiel X folgendes ein. 2013 saß X mit mehren Personen in einem Berliner Park auf der Wiese. Eine Zivilstreife beendete das gemütliche Zusammensein vorzeitig und fand unter einer Decke eine kleine Menge getrocknete Cannabisblüten. Da die Eigentumsverhältnisse des BTM nicht geklärt werden konnten, schrieben die Beamten Anzeigen gegen alle Beteiligten. X hatte weder Kenntnis von dem BTM, noch hat er konsumiert. Das Verfahren wurde später bei alle nach $ 31a BtMG eingestellt. X ging davon aus, dass die Sache somit erledigt ist. Im Jahr 2014 wurde X mit drei weiteren Person von Zivilbeamten einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der routinemäßige Datenabfrage, hörte X, dass einer der Beamter flüsterte: " wir haben nen Btma". Daraufhin wurden alle beteiligen einer sehr sehr gründlichen Kontrolle unterzogen. X schenkte dem Umstand damals keine Bedeutung, da es auch jemand aus der Gruppe gewesen sein könnte, der ein "BTMA" ist. Da sein einziges Zusammentreffen mit BTM eine ungerechtfertigte Beschuldigung ist. X machte sich bis vor einigen Tagen keine Gedanken mehr darüber.Heute weiß X, dass er der einzige gewesen sein kann der der "BTMA" war.

Nun zu den Fragen.

1.Warum wird X in einem Rechtsstaat als "BTMA" geführt bzw. hat ein Eintrag im BZR, wenn er nie nachweislich BTM besessen oder konsumiert hat? Wie kann die Schuldfrage geklärt sein ohne Gerichtsverfahren, ohne Beweis, ohne Urteil?
2. Wie bekommt X den Eintrag wieder aus dem Zentralregister?
3. Gilt dieser Umstand als Gesetzesübertretung im US-Gesetz?
4. Hat X unter Umständen und mit ganz viel Pech Probleme bei der Einreise in die USA?

Ich danke euch jetzt schon einmal für eure Antworten, Ideen oder sonstiges.

Einen schönen Abend.




-- Editiert von Hayabusa123 am 26.09.2018 23:12

-- Editiert von Moderator am 27.09.2018 00:13

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2018 00:13

-- Editiert von Moderator am 27.09.2018 13:44

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2018 13:44

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Hayabusa123):
Die Frage wurde mit nein beantwortet, da es weder eine Verurteilung, Festnahme oder Anklage diesbezüglich gegeben hat.

Es war aber nicht nur nach Verurteilung, Festnahme oder Anklage gefragt sondern nach allen Vorgängen.



Zitat (von Hayabusa123):
Warum wird X in einem Rechtsstaat als "BTMA" geführt

Weil es der Wahrheit entspricht.
X konnte sich damals des Verdachts offenbar nicht glaubwürdig entledigen.



Zitat (von Hayabusa123):
2. Wie bekommt X den Eintrag wieder aus dem Zentralregister?

In welchem steht er denn drin? Gibt ja nicht nur eines ...



Zitat (von Hayabusa123):
bzw. hat ein Eintrag im BZR,

Und was genau steht da drin?



Zitat (von Hayabusa123):
4. Hat X unter Umständen und mit ganz viel Pech Probleme bei der Einreise in die USA?

Ja, kann passieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hayabusa123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Es war aber nicht nur nach Verurteilung, Festnahme oder Anklage gefragt sondern nach allen Vorgängen.


Nein, es wird nach Gesetzesübertretungen gefragt. Das Gesetz übertreten bedeutet für mich, einen nachweislichen Verstoß begangen zuhaben. Dieser wurde nicht begangen. Das Verfahren wurde ja eingestellt. "nicht schuldig". Sehe ich das falsch? Nach Vorgängen wird nicht gefragt.



Zitat (von Hayabusa123):

Weil es der Wahrheit entspricht.
X konnte sich damals des Verdachts offenbar nicht glaubwürdig entledigen.


Deiner Aussage entnehme ich, dass die Schuldfrage definitiv bei dem §31a BtmG geklärt ist und die Verfahrenseinstellung dennoch eine Urteil über die Schuld darstellt? Liege ich falsch in der Annahme, dass die Schuld eindeutig bewiesen sein muss?

Zitat (von Hayabusa123):

In welchem steht er denn drin? Gibt ja nicht nur eines ...


Darüber hat X keinerlei Kenntnis und wurde auch nie darüber informiert. In jedem Fall in einem Datensatz bei der Polizei.


Zitat (von Hayabusa123):

Und was genau steht da drin?


Das ist X ebenfalls nicht bewusst. Einen Behördenmarathon wollte X erst einmal aufschieben.



-- Editiert von Hayabusa123 am 27.09.2018 00:27

-- Editiert von Hayabusa123 am 27.09.2018 00:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Hayabusa123):
Das Gesetz übertreten bedeutet für mich, einen nachweislichen Verstoß begangen zuhaben.

Ob man dabei erwischt wurde ist irrelevant. Genauso ob man verurteilt wurde.

Wenn ich zu schnell gefahren bin, dann bin ich zu schnell gefahren. Ob ich dabei geblitzt werde oder nicht, ich habe gegen das Gesetz verstoßen.



Zitat (von Hayabusa123):
die Verfahrenseinstellung dennoch eine Urteil über die Schuld darstellt?

Das Verfahren wird eingestellt weil es sich nicht "lohnt" das weiter zu verfolgen.



Zitat (von Hayabusa123):
Liege ich falsch in der Annahme, dass die Schuld eindeutig bewiesen sein muss?

Ja.
Bei einem Verdacht muss die Schuld ja gerade nicht beweisen sein. Das müsste sie nur bei einem Schuldspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Hayabusa123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antworten. Ich hab jetzt wenigstens einen Ansatz. Nach einer ausgieben Recherche stellte ich fest, dass ein eingestelltes Verfahren unabhängig aus welchen Grund nirgends auf Dauer gespeichert. Ich bin jetzt auf den Begriff Polas. Was auch erklären würde, warum die Polizisten Kenntnisse über das BTm Verfahren von X Bescheid wussten.

ich hab verschiedene Angaben dazu gefunden. IM Grund sollte ein eingestelltes Verfahren nach 2 Jahren aus den Polizeidaten gelöscht werden. Unabhängig des einstellungsgrundes.

Vielleicht weiß jemand etwas dazu. Vielen Dank nochmal:)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hayabusa123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hayabusa123):

Bei einem Verdacht muss die Schuld ja gerade nicht beweisen sein. Das müsste sie nur bei einem Schuldspruch.


Um auf die ursprüngliche Frage zurück zukommen. Stellt ein Verdacht einen Gesetzesünertritt dar. Besonders im Bezug auf das US-gesetz?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Hayabusa123):
Stellt ein Verdacht einen Gesetzesünertritt dar.

Nein, wie gesagt stellt erst ein Gesetzesübertritt einen Gesetzesübertritt dar.



Kann aber dennoch problematisch werden, wenn was in den Datenbanken steht und das bei der Einreise oder danach auffällt.
Denn der Ermessensspielraum der Einwanderungsbehörde ist recht groß und die sind mitunter da recht rigide.
Da kann es schon reichen, das man die unausgeschlafen anschaut, damit die erst mal die Einreise verweigern. Einfach weil denen Dein Aussehen nicht gefällt.



Zitat (von Hayabusa123):
Nach einer ausgieben Recherche stellte ich fest, dass ein eingestelltes Verfahren unabhängig aus welchen Grund nirgends auf Dauer gespeichert.

Dann war die Recherche fehlerhaft. Ermittlungsverfahren können in den Datenbanken der Ermittler bis zu 10 Jahre gespeichert werden. Wenn es ganz dumm läuft und vor Ablauf der Verjährung wieder was dazu kommt auch ein Leben lang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
.......Es kommt ganz allein darauf an, was der Immigration Officer bei der Einreise in die USA über dich weiss und was er daraus macht.......

Genauso ist es. Man kann aber alles umgehen wenn man sich vor Antritt der Reise zur US-Botschaft begibt und ein Visum beantragt. Hat man das US-Visum im Pass dann muss man nicht befuerchten, dass man an der Einreise gehindert wird. Es sei denn, man ist seit Visabeantragung und Einreise auffaellig geworden.

Ich selbst habe in Miami erlebt, dass man einer Dame die Einreise verweigerte, nur weil sie gerade einen Apfel as. Und zu dem Zeitpunkt war es strikt untersagt 'lebendes' Obst in die Staaten einzufuehren. Ueberall hingen Plakate, die das eindeutig besagten. Die Immigration, das sind die kleinen Fuersten mit viel Gewalt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Lieber TE, was bringt es Ihnen, wenn ein deutsches Internet-Forum meint "Nö, das kannste verschweigen!", und die US-Einwanderungsbehörde ist aber der Ansicht "Nein, wir verbieten die Einreise, und schicken den Betreffenden mit dem nächsten Flugzeug wieder zurück!"

Gar nichts.

Die einzige Stelle, bei der Sie eine sinnvolle und tragfähige Antwort auf Ihre Frage bekommen, ist das für Sie örtlich zuständige US-Konsulat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von Flo Ryan):
.......Es kommt ganz allein darauf an, was der Immigration Officer bei der Einreise in die USA über dich weiss und was er daraus macht.......

Genauso ist es. Man kann aber alles umgehen wenn man sich vor Antritt der Reise zur US-Botschaft begibt und ein Visum beantragt. Hat man das US-Visum im Pass dann muss man nicht befuerchten, dass man an der Einreise gehindert wird.

Das ist schlicht Unfug.

Schon im Formular des Visums-Antrags steht ausdrücklich drin, daß die Erteilung eines Visums keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Einreise begründet und die Beamten der US-Einwanderungsbehörde auch Reisende mit einem Visum bei der Einreise zurückweisen können.

-- Editiert von eh1960 am 28.09.2018 10:12

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hayabusa123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht habe anfangs auch die Frage falsch bzw. Ungenau gestellt.

Hat X bei dem Antrag gelogen und falsche Angaben gemacht die ihn an der Einreise hindern könnten. Die Definition von Gesetzesübertritt ist damit interesant. Wie bereits geschrieben. Bleibt ein Verdacht bis zum Schuldspruch ein Verdacht. Wenn es kein Schuldspruch gibt bestand lediglich der Verdacht. Also hat die Frage wahrheitsgemäß beantwortet?! Wie seht ihr das ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Hayabusa123):
Wie bereits geschrieben. Bleibt ein Verdacht bis zum Schuldspruch ein Verdacht. Wenn es kein Schuldspruch gibt bestand lediglich der Verdacht.

Egal wie oft man es wiederholt, diese Theorie das ein Gesetzesübertritt nur bei "erwischt und verurteilt" vorliegt ist falsch.



Zitat (von Hayabusa123):
Also hat die Frage wahrheitsgemäß beantwortet?!

Ja



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
.......Schon im Formular des Visums-Antrags steht ausdrücklich drin, daß die Erteilung eines Visums keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Einreise begründet und die Beamten der US-Einwanderungsbehörde auch Reisende mit einem Visum bei der Einreise zurückweisen können......

Es sollte Ihnen einleuchten, dass die Amis sich alle Moeglichkeiten offen halten wollen, darum dieser Spruch im Formular.

Beantragt man ein Visum und das wird gewaehrt, dann kann man zu fast 100 % davon ausgehen, dass man komplett durchleuchtet wurde und das, sollten Ungereimtheiten vorhanden sein, die saemtlich im Vorfeld klaerbar sind oder nicht, und wenn nicht klaerbar, dann gibt es halt kein Visum und man kann die Reise eh vergessen., Ansonsten kann man mit hoechster Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das man nicht von der 'Immi' zurueck gewiesen wird.

Nennen Sie mir bitte konkret einen Fall, wo das von Ihnen Vermutete eingetreten ist. Ich kenne nicht einen Fall und habe auch noch nicht von solchen Faellen gehoert........!

Zitat (von Hayabusa123):
......Die Definition von Gesetzesübertritt ist damit interesant.......

Was hindert Sie daran sich zur Botschaft zu begeben???? Vllt.die Wahrheit?????


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#14
 Von 
Hayabusa123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Was hindert Sie daran sich zur Botschaft zu begeben???? Vllt.die Wahrheit?????


Nein natürlich nicht. Deshalb bat Person X mich sich darüber zu informieren. Wenn es dadruch eindeutig feststünde das er falsche Angaben gemacht, würde er natürlich zum Konsult und den Vorfall vortragen und die Angabe im esta ändern lassen bzw. Ein Visum beantragen . Es hätte ja sein können, dass jemand hier im Forum weiß, wie die tatsächliche Definition ist. Ich glaube es ist klar dass die Frage darauf abzielt auch nicht geahndete "übertretungen" in der Anwort zu berücksichtigen.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Antwort "nein" in diesem Fall richtig.

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