Europäischer Zahlungsbefehl - Gesamtkosten berechnen

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
il1935
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Europäischer Zahlungsbefehl - Gesamtkosten berechnen

Hallo

ich habe aus Österreich einen Europäischen Zahlungsbefehl bekommen. Es ist darin sehr missverständlich beschrieben wieviel ich insgesamt bezahlen muss. Ich habe mit dem Amtsgericht in Wien telefoniert, dort hieß es man müsse die unter Buchstabe F aufgelisteten Gesamtkosten, plus die Hauptforderung, plus die Zinsen (die ich auch noch selbst ausrechnen müsste) addieren.
Kann das sein ? Weshalb heißt es dann bei Buchstabe F "Gesamtkosten" ? Allerdings sindbei diesen Kosten tatsächlich nicht die Hauptforderung und was von Zinsen zu lesen ...
Was passiert wenn ich zuviel überweise ?
Danke und Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich habe mir jetzt mal ein Muster eines europäischen Zahlungsbefehls heruntergeladen. Da finde ich nichts vom Buchstaben, da sind nur Ziffern. Allgemein kann gesagt werden, dass mit Gesamtkosten ausschließlich weitere Kosten des Gläubigers (z.B. Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten) , also ohne Hauptforderung und Zinsen gemeint sind.
Deine Empörung über die nicht ausgerechneten Zinsen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die werden bis zur Zahlung geleistet werden müssen und sind daher im Befehl noch gar nicht ausrechenbar. Dafür dürften sich auch Rechner im Netz finden.
Was ist, wenn du zuviel bezahlst?
Wahrscheinlich das gleiche wie in einem rein deutschem Verfahren. Ein seriöser Gläubiger wird dir das mitteilen und nach einer Kontoverbindung fragen, auf die er überzahlten Beträge überweisen soll.
Ein weniger seriöser Gläubiger oder einer der auch nicht ganz durchsteigt, wird das Geld kommentarlos nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
il1935
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Naja ich gehe halt davon aus wenn ich von jemand Geld möchte muss ich Ihm auch sagen wieviel genau und für was genau . Ausserdem finde ich halt sehr verwirrend das zu einem "Gesamtbetrag " noch etwas dazu kommt ... denn das ist es kein Gesamtbetrag .
In dem Schreiben steht einmal Hauptforderung "siehe Formblatt A" und einmal Gesamtbetrag mit einem Sternchen und bei dem Sternchen steht, siehe Buchstabe F und hier sind folgende Kosten aufgeschlüsselt
Klage TPA3
60 % ES
ERV Kosten
20 % Ust und
Pauschalgebühr

Wenn ich zuviel überweise kann der Anwalt meinetwegen den Betrag gerne behalten, meine Angst ist nur seinem bisherigem Verhalten zufolge , das er den zuviel bezahlten Betrag erstattet und mir für seinen Aufwand wieder Kosten in Rechnung stellt.
Es geht hier um eine Besitzstörungsklage/Privatparkplatz Abzocke. Die Gegenseite hat sich bisher in keinsterweise Normal oder Seriös verhalten ...
Ich werde dem Anwalt einfach mitteilen das er etwaig zuviel bezahlte Beträge nicht erstatten soll.
Vielen Dank für Deine Mühe und Deine Antwort.










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