Ich hatte ein Vorstellungsgespräch in Belgien. Die Firma hat Ihren Hauptsitz in Deutschland das Gespräch war in der Tochterfiliale Belgien für eine Stelle in Südafrika. Bewerbung erfolgte über Holland.
Kann ich meine Fahrtkosten und Aufwendungen gegen die Firma in Deutschland gelten machen oder gegen die Filiale Holland? Wenn ja wo, falls in Deutschland mit rechtlicher Begründung § 670 BGB
(???) wenn nein mit welcher rechtlichen Begründung in Holland. Benötige hier wirklich jemand der die Frage auch basierend auf NL Recht beantworten kann falls Erstattung über Deutsche Filiale nicht möglich.
Es wurde KEINE Vereinbarungen VOR dem Gespräch getroffen.
ACHTUNG: Eine Antwort wie z. B. Deutsches Recht greift nicht reicht mir nicht aus, ich benötige schon Einzelheiten speziell auch zu NL Recht (§§) sollte Deutsches Recht nicht greifen.
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Fahrtkostenerstattung Ausland
18. Oktober 2009
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Frage vom 18. Oktober 2009 | 11:33
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 31x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung Ausland
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