Moin,
ich hab mal ne Frage an euch. Ich hab auf aliexpress.com (gehört zu Alibaba) bluetooth boxen gekauft welche jetzt beim Zoll fest hängen. Zuerst hieß es sei keine Rechnung vorhanden, weswegen ich sie beim Zollamt vorlegen sollte. Gesagt getan, mitnehmen durfte ich sie dann aber immer noch nicht, sondern es hieß aufeinmal das bei Bluetooth Boxen ein Sicherheitscheck gemacht werden muss und das sie mir die deshalb immernoch nicht mit geben kann. Dann bekam ich heute den Brief das die Einfuhr verboten wird, die Gründe erscheinen mir doch irgendwie sehr lächerlich und ich will nicht glauben das auf Grund dessen die Einfuhr verbieten können.
Weiß jemand wie da die Rechtslage ist?
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Import aus China blockiert - rechtens?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Doch, das kann man, so steht es in den im Schreiben genannten Gesetzen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Korrekt. Bei Funkgeräten ist das leider nun einmal so.
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Ja, aber bei Geräten, die auf irgendwelchen Frequenzen funken, schaut auch die Bundesnetzagentur hin.
Und die schaut halt genauer hin, als wenn es "nur" um die Produktsicherheit geht.
Denn Geräte, die nicht den dt. Funk-Standards entsprechen, können andere Geräte (oder ganze Handynetze oder TV-Frequenzen) stören.
Bei fehlender Produktsicherheit schadet man sich dagegen meistens "nur" sich selbst, das ist dann nicht so schlimm...
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Ja, es ist nicht witzig wenn der Herzschrittmacher die Frequenz verdoppelt nur weil irgendwelche China-Importe sich nicht an gewisse Regeln halten ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
, es ist nicht witzig wenn der Herzschrittmacher die Frequenz verdoppelt nur weil irgendwelche China-Importe sich nicht an gewisse Regeln halten ...
Herzschrittmacher müssen so störfest sein, dass das auch bei China-Importe nicht passiert.
Das tatsächliche Problem ist, dass funkende China-Importe Funkdienste den TV- und Rundfunkempfang stören können.
Gruß
Uwe
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-- Editiert Uwe Mettmann am 24.10.2014 10:49
*LOL*
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
hi,
ich glaube um die "rechtslage" herauszufinden, wird man wohl nicht umhin kommen, alle Normen, die in dem bescheid genannt sind, daraufhin durchzusehen, ob sie hier wirklcih richitg angewendet wurden. Tip: Einfach die Abkürzungen usw. "googeln".
wenn sich gar nichts findet und all das überhaupt für verbraucher gelten sollte, was ich nicht weiß, mich aber frage, stellt sich als nächstes die frage, ob und wie hier der kaufvertrag rückabgewickelt werden kann.
solange die boxen beim zoll liegen, kann man sie nicht zurückschicken, andererseits liegt auch noch keine lieferung vor. ohne kanton oder mandarin-kenntnisse ist das wohl aussichtslos.
mfg astrachan
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PS: z.b. schon der letzte Punkt aus dem Bescheid kann so vom Ergebnis her gedacht nicht stimmen. Entweder müssten dann Importe in den EU-Raum Bedienungsanleitungen in allen EU-Sprachen enthalten, oder es müsste ausreichen, wenn sie Bediendungsanleitungen in nur einer EU-Sprache enthalten. Ich vermute letzteres. Darauf dass sie keine Bedienungsanleitung in der Sprache des Landes enthalten, das zufällig das primäre Einfuhrland in den EU-Raum ist, hier Dtl., kann es nicht ankommen, weil sie ja auch zum Weiterverkauf in ein anderes EU-Land gedacht sein könnten, in dem die deutsche so sinnlos wäre wie die chinesische.
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