In Schweden arbeiten + in D Gewerbe betreiben?

6. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)
In Schweden arbeiten + in D Gewerbe betreiben?

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage die nicht ganz alltäglich ist und ich nicht so richtig schlau geworden bin bei der Suche im Netz. Und zwar folgende:

Ist es rechtlich möglich als schwedischer Staatsbürger in Deutschland zu leben und Vollzeit (online) in Schweden zu arbeiten und gleichzeitig ein Kleingewerbe im Nebenerwerb in Deutschland zu betreiben??

Zum Hintergrund der Frage:

Ich werde bald eine Stelle in Deutschland annehmen. Meine Partnerin (Schwedin) und ich (Deutscher) werden daher aus Schweden nach Deutschland ziehen. Sie wird weiter in Schweden berufstätig sein aber mit mir in D wohnen (Ihr Chef ist einverstanden). Ich war dieses Jahr (bis zum Antritt meiner neuen Stelle im August) arbeitslos.

Wir planen mittelfristig ein Kind zu bekommen (Vermutlich im Jahr 2022).
Für die Berechnung des Elterngeldes (zumindest für meinen Teil) werden im Regelfall die letzten 12 Monate vor Geburt herangezogen.

Wir betreiben ein kleines Nebengewerbe (Graphik Design). Da es steuertechnisch Sinn machen würde das Gewerbe in Deutschland anzumelden, könnte ich es theoretisch auf mich laufen lassen.
Allerdings würde das bedeuten, dass für mein Elterngeld nicht die letzten 12 Monate sondern das vergangene Wirtschaftsjahr herangezogen wird. Und da ich in 2021 7-8 Monate arbeitslos war, wäre das ziemlich schlecht!

Also wäre es sinnvoller das Gewerbe auf meine Frau anzumelden um dieses Problem zu umgehen.
Daher also die Frage, ob es überhaupt möglich ist, dass Sie es in D anmeldet wenn Sie in Schweden arbeitet?!

Alternativ könnten wir das Unternehmen auch in Schweden laufen lassen.
Ich weiß aber auch nicht ob das möglich/legal ist, oder ob ein Unternehmen dort angemeldet sein muss, wo man auch lebt?

Ich hoffe ihr versteht unsere Situation und könnt uns vllt mit einem Tip weiterhelfen!?
Lieben Dank schonmal!

-- Editiert von Moderator am 07.05.2021 16:21

-- Thema wurde verschoben am 07.05.2021 16:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Ist es rechtlich möglich als schwedischer Staatsbürger in Deutschland zu leben und Vollzeit (online) in Schweden zu arbeiten und gleichzeitig ein Kleingewerbe im Nebenerwerb in Deutschland zu betreiben??

Meines Wissens nach ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

mh...
könnte steuerlich aber "interessant" werden oder?

Findet man denn irgendwo professionelle Hilfe zu solchen Themen?
Gibt es Steuerberater die auf solche "Grenz"-Fälle spezialisiert sind und sich mit schwedischen Regelungen auskennen?

Für uns stünden da auch noch super viele Fragen bzgl. Elterngeld, Kindergeld etc. auf dem Programm... :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Also wäre es sinnvoller das Gewerbe auf meine Frau anzumelden um dieses Problem zu umgehen.

Das Gewerbe muss derjenige anmelden, der es betreibt... Wenn es ein Einzelgewerbe ist, versteuert auch derjenige die Einkünfte und ggf. Umsätze, der das Gewerbe betreibt.

Insofern ist "das Gewerbe auf meine Frau anmelden" so nicht möglich.

Zitat:
Wir betreiben ein kleines Nebengewerbe (Graphik Design).

Also betreiben beide das Gewerbe. ("Nebengewerbe" gibt's nur zu einem Hauptgewerbe.) Dann müssen auch beide gemeinsam das Gewerbe anmelden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

mh ok. verstehe.

eigentlich betreibt meine Frau das Gewerbe, da sie die Zeichnungen erstellt und den Kontakt mit den Kunden hält etc. Ich unterstütze sie hin und wieder ein wenig am Computer... aber eigentlich ist es ihr Ding.
-> Also müsste sie es anmelden.

Jetzt wissen wir WER es anmelden muss. aber noch nicht WO?!
kann sie sich aussuchen in welchem Land sie es anmeldet? Wohnort oder Ort des Arbeitgebers?

Wie sieht das denn dann steuerrechtlich und was Sozialversicherungen angeht aus?
Wird das nicht alles ziemlich kompliziert wenn die ihre Hauptbeschäftigung in Schweden hat, aber in D lebt und eine Gewerbe betreibt?

Ich hab große Sorge bei diesen ganzen Fragen irgendwelche Fehler zu machen und würde mich am liebsten professionell unterstützen lassen. oder, was meint ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Die IHK sollte dabei doch weiterhelfen können.
Möglicherweise gibt es für die Sparte Grafik+Design auch Vereinigungen ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2374 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Wird das nicht alles ziemlich kompliziert wenn die ihre Hauptbeschäftigung in Schweden hat, aber in D lebt und eine Gewerbe betreibt?
Aus rein steuerlicher Sicht ist die Sache ziemlich einfach.

Das DBA Schweden weißt das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dem Wohnsitzstaat -hier also D- zu.

Da bei der gewerblichen Tätigkeit Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat identisch sind, liegt das Besteuerungsrecht hier sowieso nur bei D.

"Problematisch" ist höchstens, dass auf schwedischer Seite die Doppelbesteuerung nicht durch Freistellung der Einkünfte von der schwedischen Steuer geschieht, sondern dass die ausländische -hier deutsche- Steuer auf die schwedische Steuer angerechnet wird. Man muss also nicht nur in D, sondern auch in Schweden eine Steuererklärung abgeben!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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