Hallo,
kann mir jemand ein paar Links zu Paragraphen geben, welche die Aneignung von staatenlosen, unbewohnten Land regeln? (wahrscheinlich im Völkerrecht)
Gruß
Stefan
Internationales Recht - Aneignung von staatenlosen Land
26. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juli 2004 | 15:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internationales Recht - Aneignung von staatenlosen Land
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#1
Antwort vom 27. Juli 2004 | 19:48
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
hm, ist das nicht ganz einfach völker-gewohnheitsrecht?
#2
Antwort vom 29. September 2004 | 14:03
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 5x hilfreich)
Der Hintergrund der Frage interessiert mich.
Wo bitte soll dieses sagenhafte Land liegen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2004 | 17:11
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 11x hilfreich)
Atlantis!
#4
Antwort vom 5. Oktober 2004 | 11:37
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
quote:
Atlantis!
LOL!
-----------------
"><(((º> "
#5
Antwort vom 15. Oktober 2004 | 11:01
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 5x hilfreich)
Ach so. Ich dachte an Nimmerland.
#6
Antwort vom 17. Oktober 2004 | 14:16
Von
Status: Schüler (345 Beiträge, 89x hilfreich)
Ja ahem - wie denn jetzt? Ist denn nun die Aneignung des Landes Staatenloser gemeint oder die Aneignung staatenlosen Landes, bzw. die Aneignung von staatenlosem Land, oder greifen sich die Staatenlosen zuviel Land?
Verwirrend
Und jetzt?
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