Jemanden aus Deutschland in den USA anzeigen

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
J_ma_ro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemanden aus Deutschland in den USA anzeigen

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage, und zwar, wie sieht es aus, wenn X in Deutschland wohnt aber von Y in den USA wohnend bedroht, beleidigt und schikaniert wird? Was bedeutet, dass von Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung/üble Nachrede, die Rede ist. Kann X in DE zu einer Polizeistelle gehen und Y anzeigen?

Bin für jede Antwort dankbar.

-- Editiert von Moderator am 28.07.2020 13:28

-- Thema wurde verschoben am 28.07.2020 13:28

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Kann er - freilich wird es nichts bringen, da der Täter halt unerreichbar ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von J_ma_ro):

ich habe eine Frage, und zwar, wie sieht es aus, wenn X in Deutschland wohnt aber von Y in den USA wohnend bedroht, beleidigt und schikaniert wird? Was bedeutet, dass von Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung/üble Nachrede, die Rede ist. Kann X in DE zu einer Polizeistelle gehen und Y anzeigen?

Klar.
Die deutsche Justiz ist für alle Straftaten gegen Deutsche zuständig, egal wo die begangen werden:

§ 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

Der gefettete Teil ist aber auch gleich das erste Problem.

Man müsste nämlich erstmal prüfen, ob die Vorkommnisse, um die es geht, in den USA strafbar sind.

In den USA ist der allergrößte Teil des Strafrechts Sache der Bundesstaaten, oder sogar der Counties und Gemeinden.
Weiterhin hat das "First Amendment" in den USA eine enorm hohe Bedeutung, als das Recht auf Redefreiheit.
Rein theoretisch gibt es im US-Strafrecht der verschiedenen Bundesstaaten auch Gesetze gegen "Beleidigung". Nur: strafbar sind aufgrund der verfassungsmäßigen Hürden nur solche Beleidigungen, die überhaupt keine Meinungsäußerung enthalten. Sobald auch nur ein Hauch von Meinungsäußerung enthalten ist, schützt das First Amendment die Äußerung.

Aus diesem Grund kann man Strafprozesse und Verurteilungen wegen "Beleidigung" in den USA auch an den Fingern einer Hand abzählen.

Die deutsche Justiz hätte also schon mal das Problem, daß die "Beleidigung", die ihr angezeigt wird, in den USA mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht strafbar ist. Und dann auch hier nicht verfolgt werden kann.
Dasselbe gilt ebenso für "Verleumdung" und "üble Nachrede". Auch sowas kann in den USA durchaus durch die Redefreiheit geschützt sein. ("Leichte Ungenauigkeiten" bei Tatsachenbehauptungen müssen, vereinfacht gesagt, hingenommen werden.)

"Bedrohung" müsste genauer beschrieben werden. "Intimidation" ist in einer Reihe von US-Bundesstaaten ein Straftatbestand.

"Schikanieren" ist nun wiederum noch unschärfer, auch das müsste erstmal genauer beschrieben werden. Einen Straftatbestand "Schikanieren" gibt es nicht mal im deutschen Strafrecht. Wenn "Schikanieren" auf "Diskriminierung" (aufgrund der Rasse oder des Geschlechts oder der Religion) hinausläuft, kann es in den USA zivilrechtlich bös teuer werden. Das muss man dann aber in den USA durchziehen, da hilft einem die deutsche Justiz nicht.

Selbst aber wenn man mal annimmt, die deutsche Justiz würde da eine Straftat verfolgen, hilft einem das gar nichts, solange der Täter nicht nach Deutschland kommt. Oder jedenfalls die USA verlässt. US-Amerikaner haben ein verfassungsmäßiges Recht, nur vor einer Jury aus "Ihresgleichen" angeklagt zu werden (Sixth Amendmend), und deshalb liefern die USA ihre eigenen Staatsbürger nicht an andere Länder aus.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Hinzu kommt noch, dass Strafrecht in den USA überwiegend Landesrecht ist. Man müsste also vorab prüfen, ob da was wie überhaupt strafbar ist. Und dann müsste ein Rechtshilfeersuchen seitens der Staatsanwaltschaft zwecks offizieller Ermittlung in den Staaten in dem speziellen Land gestellt werden. Und gegebenenfalls auch einen Übernahmeantrag stellen, da müsste man sich die Situation in dem Land genauer angucken.

Wenn es denn jemandem so wichtig ist, dann kann er sich doch einarbeiten und die Strafanzeige direkt erstatten.

wirdwerden

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von J_ma_ro):
X in Deutschland wohnt aber von Y in den USA wohnend bedroht, beleidigt und schikaniert wird?


Wie funktioniert das überhaupt und was hindert einen daran das abzustellen?

Nummer / Mailadresse blockieren, Ende der Fahnenstange, Y wird die nächsten Monate nicht über den Teich kommen, wenn er nicht schwimmt....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hinzu kommt noch, dass Strafrecht in den USA überwiegend Landesrecht ist. Man müsste also vorab prüfen, ob da was wie überhaupt strafbar ist.
Zitat:

Deshalb schrieb ich ja auch: "In den USA ist der allergrößte Teil des Strafrechts Sache der Bundesstaaten, oder sogar der Counties und Gemeinden."
Wobei sich die Gesetzesvorschriften in dem Fall nicht besonders unterscheiden, weil sie alle den Anforderungen des First Amendment nachkommen müssen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von J_ma_ro):
X in Deutschland wohnt aber von Y in den USA wohnend bedroht, beleidigt und schikaniert wird?


Wie funktioniert das überhaupt

Per Internet.

Zitat:
und was hindert einen daran das abzustellen?

Das oben beschriebene.

Zitat:
Nummer / Mailadresse blockieren, Ende der Fahnenstange, Y wird die nächsten Monate nicht über den Teich kommen, wenn er nicht schwimmt....

Sowieso.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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