Der Vater meiner Tochter zahlt seit über einem Jahr keinerlei Unterhalt für sein Kind.
Wir leben in D, er in UK, ist arbeitslos (selbstverschuldet wegen Verdachts auf Diebstahl).
Kann ich einfach zur Polizei gehen und ihn wegen Verstoß des §170 StGB
anzeigen oder wie gehe ich das an?
Nach der Trennung von meinem 2. Ehemann habe ich einen Antrag auf UVG gestellt und seitdem weiß ich, dass ich ihn verklagen könnte.
Will das auch gern tun aber kann keine zusätzlichen Anwaltskosten auf mich nehmen....
Was kommt dann auf ihn zu?
Oder verläuft auch das im Sande?
LG,
Elke
Klage wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Engländer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Naja, keine Antwort.. ich formuliere mal um:
Hat schon mal jemand seine Schuldner in England verklagt?
Und ging das?
Ich wäre wirklich ziemlich froh, wenn ich irgendetwas in Erfahrung bringen könnte...
:-)
Ich weiss, die Beiträge sind schon etwas älter, aber ich habe auch dieses Problem und vielleicht kann ich euch da noch etwas weiterhelfen, da ich schon "etwas" Erfolg in England hatte mit der ganzen Unterhaltssache.
Wenn ihr beide wollt "get in touch"
Minxy
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ja ich habe auch so ein exemplar von vater in england sitzen,hat mich mit 3 kids und ne menge schulden hier gelassen vor 4 jahren,keinen cent.aber ich habe eben was im netz gefunden darum kümmere ich mich erst mal nächste woche,hört sich viel versprechend an,sogar ne adress in england dabei.
wenn das klappt kann er einpacken,
lasse es euch wissen war raus kommt,
oder kontaktiert mich,können vielleicht zusammen serh viel mehr erreichen.
taylor47
-----------------
""
p.S. gebe dann auch gerne mal email damit wir komunizieren können.
-- Editiert am 23.09.2010 21:30
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten